Steinacker/Mahrer: Bündel an Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt

Gewalt- und Sexualstraftäter werden härter bestraft – Täter-Rückfälligkeit soll reduziert werden

Wien (OTS) – „Wir verabschieden heute ein Bündel an Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt, aber auch zur Arbeit mit Tätern und möglichen Tätern, um Gewalttaten gar nicht erst entstehen zu lassen. Und wenn Gewalt offensichtlich wird, dann muss es sofort wirksamen Schutz für die Betroffenen geben. Unser Ziel ist es, Menschen vor Gewalt zu schützen. Vor allem Frauen und Kinder sollen in Österreich keine Angst haben müssen!“ Das sagten heute, Mittwoch, die ÖVP-Justizsprecherin Mag. Michaela Steinacker und der ÖVP-Sicherheitssprecher Abg. Karl Mahrer anlässlich der Debatte zum Gewaltschutzpaket – das Ergebnis der Task Force Strafrecht unter Leitung der Ex-Staatssekretärin Karoline Edtstadler, die über ein Jahr lang mit mehr als 100 Expertinnen und Experten einen Großteil des vorliegenden Entwurfs erarbeitet hat.

Steinacker: „In Fortführung der Grundfestlegung der Strafrechtsnovelle 2015/16, dass Delikte gegen Leib und Leben schärfer bestraft werden sollen als reine Vermögensdelikte, haben wir die Straftatbestände weiterentwickelt. Zukünftig werden Gewalt- und Sexualstraftäter härter bestraft.“ Beim Tatbestand der Vergewaltigung werde beispielsweise die Mindeststrafe erhöht. „Wir wollen, dass harte Strafen auch hart bleiben. Es kann nicht sein, dass ein verurteilter Vergewaltiger nicht einen einzigen Tag in einem Gefängnis verbringen muss!“

Die Ausnutzung von Autoritätsstellungen, das Vergehen an unmündigen Opfern oder besonders brutale Gewalt und Drohung sollen künftig – wie auch Rückfallstäter – schärfer bestraft werden. „Durch die Einrichtung der Gewaltpräventionszentren schaffen wir aber auch Möglichkeiten, mit den Tätern zu arbeiten, damit sie nicht wieder rückfällig werden“, so die Justizsprecherin.

„Ganz wichtig für uns als Neue Volkspartei ist aber auch der Rückhalt des Gesetzgebers für jene Berufsgruppen, die in Ausübung ihrer Arbeit attackiert werden. Davon betroffen sind nicht nur Beamte, wie z.B. Polizistinnen und Polizisten, sondern auch die Justizwache, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiter von Beförderungsunternehmen, sondern nunmehr auch Menschen in Gesundheitsberufen, Rettungsorganisationen aber auch Angehörige der Feuerwehr. Die nun geplante Änderung bei Angriffen gegen diese Personengruppe ist eine richtige Antwort auf diese Attacken!“, ergänzt Mahrer.

Ein Bündel an neuen Regelungen soll den Opfern helfen: Für minderjährige Opfer wird die Frist für Beantragung der Entschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz auf drei Jahre verlängert. Die 30-jährige Verjährungsfrist für Schadenersatzklagen gegen die Täter beginnt zukünftig erst mit dem 18. Lebensjahr des Opfers zu laufen und nicht bereits ab Schadenseintritt. Gewaltopfer haben zudem die Möglichkeit, ihren Namen und ihre Sozialversicherungsnummer zu ändern. Und Opfer von Wohnungseinbrüchen können zukünftig Krisenintervention und Psychotherapie beantragen.

Das Betretungsverbot, das Gewalttäter zum Beispiel aus der gemeinsamen Wohnung verbannt, wird zudem zu einem Annäherungsverbot. „Damit erweitern wir das Betretungsverbot für den Wohnbereich auf ein generelles Annäherungsverbot in allen Bereichen im Umkreis von 100 Metern, wobei die Verständigung betroffener Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen natürlich weiterhin sicherzustellen ist“, ergänzt Mahrer.

Harmonisiert wird auch die Anzeigepflicht für alle Gesundheitsberufsgruppen, die im Rahmen ihrer Tätigkeiten begründeten Verdacht auf Vergewaltigung, Misshandlung, Quälen oder sexuellen Missbrauch von Kinder und Jugendlichen haben.

Mahrer hob zudem die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen hervor. Hier gehe es um ein bewusst vernetztes Zusammenarbeiten zwischen der Polizei und Opferschutzeinrichtungen, aber auch anderer Institutionen in besonders kritischen Fällen. „Und das verbunden mit der nun gegebenen Möglichkeit des Datenaustausches, selbstverständlich mit der Verpflichtung zur Vertraulichkeit.“ Ziel sei ein verbesserter Informationsaustausch zum Schutz der Opfer. Einberufen werden Fallkonferenzen durch die Sicherheitsbehörden, was auch notwendig sei, „denn diese Behörden sind ja auch verantwortlich für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe“, so Mahrer. Selbstverständlich könne die Anregung zur Durchführung dieser Fallkonferenzen auch von den Opferschutzeinrichtungen kommen – das werde in den erläuternden Bemerkungen zu diesem Gewaltschutzpaket auch ganz klar zum Ausdruck gebracht.

„Dieses Paket soll Opfer unterstützen und schützen und dazu beitragen, dass Täter weniger Gewalttaten setzen“, schlossen die beiden Abgeordneten. (Schluss)

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