BDI zur Grundsteuerreform: Kein großer Wurf

Berlin (ots) – Anlässlich der Verabschiedung der Reform der Grundsteuer im Deutschen Bundestag erklärt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang: „Grundsteuerreform kein großer Wurf“

– „Mit der Grundsteuer-Reform ist kein großer Wurf gelungen. Die
bundeseinheitliche Neuregelung bleibt hinter den Erwartungen der
deutschen Industrie zurück. Ein Hoffnungsschimmer ist die
Öffnungsklausel, wenn die Länder sie für eigene bürokratiearme
Neuregelungen einsetzen. Die Bundesländer sollten die Chance nutzen,
eine bessere Reform umzusetzen. – Kritisch ist für unsere Unternehmen, dass Bodenrichtwerte die
Anknüpfungspunkte für die Berechnung der Grundsteuer sein sollen.
Bodenrichtwerte liegen für Industriegrundstücke oft gar nicht vor
oder führen zu realitätsfernen Bewertungen. Auch die
grundsteuerlichen Mitteilungs- und Anzeigepflichten der
Steuerpflichtigen sind unnötig bürokratisch. – Die Regelungen zum Länderfinanzausgleich wurden auf den letzten
Metern verbessert. Steuerpflichtige in denjenigen Bundesländern,
welche die Öffnungsklausel nutzen, müssen somit keine zusätzlichen
Erklärungen nur zu Zwecken des Länderfinanzausgleichs abgeben.“ Pressekontakt:

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