Motschmann: Großer Erfolg für den Denkmalschutz bei Grundsteuer

Berlin (ots) – Denkmäler werden weiterhin ermäßigt besteuert

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag den Gesetzentwurf zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) beschlossen. Darin ist ein Abschlag für Denkmäler enthalten, damit der Denkmalschutz weiterhin im Grundsteuerrecht gewürdigt wird. Dazu erklärt die kultur- und medienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Motschmann:

“Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dafür gesorgt, dass es weiterhin eine Sonderregelung für das Denkmaleigentum bei der Grundsteuer gibt. Im Gesetzentwurf des Bundesfinanzministers war, anders als bisher, kein Abschlag für Denkmäler bei der Bewertung für die Grundsteuererhebung vorgesehen.

Historische Baudenkmäler und gerade auch die kleinen Denkmäler tragen zur kulturellen Vielfalt bei, nicht zuletzt in den ländlichen Regionen. Von den rund 750.000 Baudenkmälern in Deutschland befindet sich die große Mehrzahl in privater Hand. Die meisten Eigentümer sind keine Schlossherren, sondern besitzen kleine Gebäude, z. B. Fachwerkhäuser, die in der Unterhaltung und Pflege gleichwohl sehr aufwändig sind.

Durch einen Abschlag bei der Steuermesszahl in Höhe von zehn Prozent werden diese besonderen Belastungen des Denkmaleigentums nun wieder berücksichtigt. Damit wird den besonderen Belangen der Eigentümer von Baudenkmälern unbürokratisch und sehr wirkungsvoll Rechnung getragen, ohne dabei in die Bewertung der wirtschaftlichen Einheiten für Zwecke der Grundsteuer einzugreifen. Ein großer kulturpolitischer Erfolg!”

Pressekontakt:

CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


Original-Content von: CDU/CSU – Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell