A400M: Nichtabnahme zweier Luftfahrzeuge

Berlin (ots) – Die Bundeswehr hat sich dazu entschlossen, zwei zur Auslieferung anstehende Luftfahrzeuge vom Typ Airbus A400M nicht zu übernehmen.

Die Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten bei der täglichen Nutzung des Luftfahrzeugs A400M hat für uns oberste Priorität. Wir sind uns unserer hohen Sicherheits- und Qualitätsstandards bewusst. Diese werden wir auch in diesem Fall mit allen verfügbaren Mitteln und Maßnahmen umsetzen.

Der A400M stellt mittlerweile das Rückgrat des Lufttransports der Luftwaffe war. Bislang wurden 31 von insgesamt 53 bestellten Maschinen an die Luftwaffe übergeben, die beim Lufttransportgeschwader 62 im niedersächsischen Wunstorf stationiert sind. Das Luftfahrzeugmuster hat sich bei der Versorgung der Einsatzgebiete mit Personal und Material, bei der Luft-Luft-Betankung (derzeit beim Anti-IS-Einsatz in Jordanien), beim Rücktransport von medizinisch zu versorgenden Soldaten aus dem Auslandseinsatz sowie bei Humanitären Hilfseinsätzen (Hurrikan “Irma” 2017) in annähernd 1.700 Missionen mit über 4.000 Flugstunden mehr als bewährt.

Davon unbenommen gibt es jedoch wiederkehrende technische Probleme. So wurde im Rahmen routinemäßiger Überprüfungen der Befestigungsmuttern an den Propellern bereits im Flugbetrieb befindlicher A400M festgestellt, dass nicht alle 24 Muttern pro Propeller das vorgesehene Anzugdrehmoment aufweisen. Wird dieser Mangel nicht erkannt und korrigiert, kann dies zu schwerwiegenden strukturellen Schäden am Propeller und der Welle des Propellergetriebes führen. Daher wurden zuletzt zusätzliche Inspektionen zur Kontrolle des Anzugdrehmoments der Befestigungsmuttern angewiesen. Der zeitliche Aufwand ist abhängig vom Ergebnis der Kontrollen und somit nicht pauschal quantifizierbar. Im Rahmen der Inspektion sind circa 30 Mannstunden erforderlich, was den Ausfall des Luftfahrzeugs für einen Tag bedeutet.

Das erhöhte Inspektionsaufkommen wirkt sich negativ auf die materielle Einsatzbereitschaft der A400M-Flotte des noch im Aufwuchs befindlichen Lufttransportgeschwaders 62 aus und stellt den Verband vor erhebliche Herausforderungen.

Über den erhöhten Inspektionsaufwand an den Befestigungsmuttern der Propeller hinaus sind derzeit eine Vielzahl zusätzlicher Inspektionen erforderlich, u.a. zum Prüfen der Triebwerksbefestigungen, zur Rissprüfung an diversen Stellen, an den Brennkammern sowie zum Prüfen der Triebwerksklappen. Bislang können jedoch trotz dieser Einschränkungen alle Aufgaben, auch im Rahmen der Einsätze und einsatzgleichen Verpflichtungen, mit dem Waffensystem A400M erfüllt werden.

Die gesamten technischen Mängel sowie die Feststellung, dass die zwei derzeit auszuliefernden Maschinen zusätzlich nicht die vertraglich zugesicherten Eigenschaften besitzen, führen zur aktuellen Nichtabnahme dieser Luftfahrzeuge durch die Bundeswehr.

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