BDI zur Diskussion um Deckelung von Managergehältern: Wir in der Industrie halten nichts von einer gesetzlichen Begrenzungspflicht

Berlin (ots) – Zum Beschluss des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Managergehälter gesetzlich zu begrenzen, äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang: “Wir in der Industrie halten nichts von einer gesetzlichen Begrenzungspflicht”

– “Wir in der Industrie halten nichts von einer gesetzlichen
Begrenzungspflicht. Die Vergütungshöhe ist Teil des
Gestaltungsspielraums, die dem Aufsichtsrat bei der Vergütung
zukommt. Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt bereits
die Einführung von Gehaltsobergrenzen. Viele Unternehmen folgen
dieser Empfehlung. Deutlich kritischer sehen wir die Möglichkeiten
der Hauptversammlung, das Votum des Aufsichtsrats einseitig absenken
zu können. – Es gibt einzelne fragwürdige Fälle, die nicht zu beschönigen
sind. Dies rechtfertigt aber keine gesetzliche Regelung für 10.000
Aktiengesellschaften und 900 börsennotierte Unternehmen.
Grundsätzlich handeln deutsche Aufsichtsräte bei der Festlegung der
Vorstandsvergütung verantwortungsvoll. Einzelfälle sind kein Grund,
neue Gesetze zu erlassen und damit tausende unkritische
Vorstandsverträge in Mithaftung zu nehmen. Jenseits von deutschen
Top-Gesellschaften, die hunderttausende von Mitarbeitern beschäftigen
und Milliardenumsätze erwirtschaften, sind in allen übrigen
Börsensegmenten Millionengehälter – wenn überhaupt – die absolute
Ausnahme. – Bereits jetzt ist der Aufsichtsrat verpflichtet, die
Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung
auszurichten. Damit wird verhindert, dass Boni Anreize schaffen, für
kurzfristige Ziele hohe Risiken einzugehen, die die
Geschäftsentwicklung auf längere Sicht beschädigen können. Jeder
Auswuchs schadet dem Image der deutschen Wirtschaft in Gänze. Und es
trifft zu Unrecht all die Aufsichtsräte, die gut kooperieren und
einen exzellenten Job machen.” Pressekontakt:

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