Tiroler Tageszeitung, Kommentar, Ausgabe vom 12. Dezember 2019. Von KARIN LEITNER. „Zu Recht gerückt“.

Innsbruck (OTS) – Das Recht habe der Politik zu folgen, nicht die Politik dem Recht. Das hat der damalige FPÖ-Innenminister Herbert Kickl Anfang dieses Jahres befunden. Gottlob ist das in einem Staat wie Österreich nicht der Fall. Die Höchstrichter haben das „Sicherheitspaket“ der türkis-blauen Regierung weitgehend entleert. Schon als es befüllt wurde, warnten Justizexperten vor dem Inhalt. „Über die Maßen“ werde in die Grundrechte eingegriffen, befand etwa Rechtsanwälte-Präsident Rupert Wolff.
Die Koalitionäre ließen sich von den Bedenken von kompetenter Seite nicht beirren. Sie zogen die Sache durch, auf Applaus vieler Bürger hoffend – wegen der harten Linie.
Die Verfassungsrichter goutieren diese nicht. Ob automatische Kennzeichen-Auswertung bei Autos, Verarbeitung von Daten aus Section-Control-Anlagen oder „Bundestrojaner“ – als „unverhältnismäßig“ werten sie die der Polizei zugestandenen Befugnisse. „Schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre“ orten sie, die Verletzung des Rechts auf Datenschutz.
Parteilichkeit können Kickl & Co. den Verfassungshütern nicht unterstellen – das Gros von ihnen ist auf einem ÖVP- oder FPÖ-Ticket in das Höchstgericht gekommen. Und ihr Spruch ist ein wichtiges Signal – an Politiker und Bürger. Jenes, dass Grund- und Freiheitsrechte ein wertvolles Gut sind, das es zu schützen gilt. Die künftigen Regierenden sollten sich dessen bewusst sein. Nicht Überwachung ist geboten, sondern rechtsstaatliche Wachsamkeit.

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