„JAGD ÖSTERREICH“: Achtung ASP – verendetes Schwarzwild wird meldepflichtig

Mit der ASP Revisions- und Frühwarnverordnung wird jedes verendet aufgefundene Schwarzwild ab dem 15. Dezember meldepflichtig

Wien (OTS) – „JAGD ÖSTERREICH“ informiert alle Naturnutzer über die neue Revision- und Frühwarnverordnung. Jedes tot aufgefundene Wildschwein im gesamten österreichischen Bundesgebiet ist ab dem 15. Dezember sofort den Veterinärbehörden zu melden, um eine Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern.

Mit Inkrafttreten der Revisions- und Frühwarnverordnung wird ab dem 15. Dezember jedes verendet aufgefundene Schwarzwild meldepflichtig. „JAGD ÖSTERREICH“ ruft alle Jägerinnen und Jäger sowie alle Naturnutzer zur Achtsamkeit auf. Die Jägerschaft empfiehlt auch Verdachtsfälle (krank erscheinende Tiere) der Behörde zu melden!

“JAGD ÖSTERREICH”-Präsident Landesjägermeister Norbert Walter, MAS: „Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche, gegen die es keinen Impfstoff gibt. Mit der Revisions- und Frühwarnverordnung werden nun schärfere Maßnahmen ergriffen, um ein Überschwappen der Tierseuche aus betroffenen Ländern nach Österreich zu vermeiden“.

Sollten Jägerinnen und Jäger oder andere Naturnutzer ein verendetes oder krank wirkendes Wildschwein sehen, ist unverzüglich die jeweilige Veterinärbehörde zu informieren. Die Behörde wird veranlassen, dass

1. amtliche Proben aller gemeldeten Tiere entnommen und an die AGES Mödling (Referenzlabor für ASP) übermittelt werden,

2. eine entsprechende Kennzeichnung des Fundortes erfolgt und

3. Maßnahmen gesetzt werden, die eine Zuordnung der Probe zum Fundort ermöglichen.

Im Revisionsgebiet ist bei der Jagd auf Wildschweine vom Jagdausübungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass

1. die Bejagung so erfolgt, dass die Ausbreitung der etwaig vorhandenen Seuche bestmöglich hintangehalten wird;

2. jeder direkte oder indirekte Kontakt des Tierkörpers oder des Fleisches mit Hausschweinen vermieden wird und

3. die von der Behörde auf Grund der Seuchensituation angeordneten Maßnahmen für eine seuchensichere Entsorgung der sonstigen bei der Jagd anfallenden Tiermaterialien eingehalten werden.

Weitere Informationen zu Vorsichtsmaßnahmen, der Auszug aus dem Bundesgesetzblatt sowie eine Liste geeigneter Desinfektionsmittel und allgemeine Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind auf der Website der AGES sowie auf den Websites [www.jagd-oesterreich.at] (http://www.jagd-oesterreich.at/) und [www.jagdfakten.at] (http://www.jagdfakten.at/) abrufbar.

Generalsekretär Dipl.-Päd. Dipl.-Ing. Klaus Schachenhofer, Dachverband „Jagd Österreich“ Mobil: 0664/ 5414122, klaus.schachenhofer@jagd-oesterreich.at, www.jagd-oesterreich.at

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