VfGH-Erkenntnis – Rendi-Wagner: „Verfassungsrechtlich möglich, heißt noch lange nicht gut für die PatientInnen“

SPÖ bekräftigt Kritik an der Machtverschiebung in der Krankenversicherung hin zu den Arbeitgebern

Wien (OTS/SK) – Die SPÖ bleibt bei ihrer Kritik an der Zusammensetzung der Entscheidungsgremien in den Krankenkassen und der Österreichischen Gesundheitskasse. Der VfGH sieht bei vielen Teilen der Kassenreform Reparaturbedarf, den zentralen Punkt, nämlich die Zusammensetzung in den Entscheidungsgremien, aber hat er nicht aufgehoben. SPÖ-Vorsitzende, Klubobfrau Pamela Rendi-Wagner bekräftigte heute, Freitag, in einer Pressekonferenz ihre Kritik an dieser Regelung. „Die Verschlechterung für die PatientInnen ist verfassungsrechtlich möglich. Aber dass es möglich ist, heißt noch lange nicht, dass es gut ist für die PatientInnen.“ ****

Die SPÖ-Vorsitzende hält es „für nicht gerecht“, weil damit die ArbeitgeberInnen über die Gelder und die Leistungen der ArbeitnehmerInnen entscheiden.

FSG-Vorsitzender Rainer Wimmer sagte, natürlich sei die Erkenntnis des VfGH zu respektieren, seine Kritik am den Inhalten des Gesetzes bleibt freilich aufrecht. Wimmer: „Die Arbeitgeber haben die Mehrheit in der Österreichischen Gesundheitskasse. Sie werden dort mit ihrer Mehrheit so drüberfahren, wie sie es jetzt schon im Überleitungsausschuss gezeigt haben.“ (Schluss) wf

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