POL-GÖ: (61/2020) Kontrolle des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs an der Autobahn 7 – Polizei zieht Bilanz

Göttingen (ots) – Autobahn 7 in Fahrtrichtung Hannover Donnerstag, 13. Februar 2020

GÖTTINGEN (kl/mb) – Bei einer gezielten Kontrolle des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs haben Experten der Polizei am Donnerstag (13.02.2020) im gesamten Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Göttingen Kontrollmaßnahmen durchgeführt.

Insgesamt wurden 51 Fahrzeuge kontrolliert, von denen 36 beanstandet werden mussten. Es wurden 66 Ermittlungsverfahren gegen unterschiedliche Beteiligte wie zum Beispiel Fahrzeugführer, Spediteure und Verlader eingeleitet. Hierbei handelte es sich um eine Straftat und 65 Ordnungswidrigkeiten unterschiedlicher Schwere. Neben 11 Geschwindigkeitsverstößen und 24 Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten wurden an drei Fahrzeugen technische Mängel festgestellt und in fünf Fällen war die Ladung nicht richtig gesichert. Weiterhin stellten die Beamten je drei Verstöße gegen das Gefahrgutrecht und das Abfallrecht, sowie sechzehn weitere kleinere Verstöße fest. Die Straftat wurde aufgrund der Fälschung beweiserheblicher Daten erstattet; das heißt konkret, dass die Daten des Fahrtenschreibers nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet wurden. Von den 51 kontrollierten Fahrzeugen durften neun nach Kontrollende nicht weiterfahren – ihnen wurde die Weiterfahrt untersagt.

Im Bereich der Polizeiinspektion Göttingen wurde eine entsprechende Kontrollstelle an der A 7, auf dem Parkplatz Leineholz, eingerichtet. Hier waren insgesamt 14 Polizeibeamte sowie vier Angehörige des Gewerbeaufsichtsamtes Göttingen eingesetzt. Die Kontrolldauer vor Ort betrug fünf Stunden.

Herausragende Ereignisse:

Bei einem Fahrzeug mit polnischer Zulassung war die Bremsanlage defekt, sodass ein erheblicher Luftverlust und ein Blockieren der Bremse drohten. Hier wurde die Weiterfahrt unterbunden und der polnische Unternehmer veranlasste die Reparatur vor Ort.

In einem anderen Fall wurde ein Fahrzeugführer aus Bulgarien kontrolliert, welcher mit einem tschechischen Sattelzug unterwegs war. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass der Fahrer mit zwei Fahndungsnotierungen gesucht wurde. Nach Abschluss der angeordneten staatsanwaltschaftlichen Maßnahmen konnte er jedoch wieder entlassen werden.

Hoch hinaus wollte scheinbar ein Fahrzeugführer einer niedersächsischen Spedition: sein Fahrzeug war mit Überhöhe (4,17 Meter bei erlaubten 4 Metern) unterwegs. Ursache hierfür dürfte die Inkompatibilität der Sattelplattenhöhe mit dem verwendeten Auflieger gewesen sein. Ihm wurde ebenfalls die Weiterfahrt unterbunden. Die Firma wird nun ein geeignetes Zugfahrzeug zum Abstellort des Sattelaufliegers entsenden.

Ganz so genau nahm es leider auch nicht ein weiterer kontrollierter Fahrzeugführer: er war mit seinem Lkw-Gespann aus Niedersachsen unterwegs, täuschte jedoch Ruhezeit statt Lenkzeit auf seiner Fahrerkarte vor. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet, die weiteren Ermittlungen hierzu dauern noch an.

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