BPOLD-B: Intensivierung der Binnengrenzfahndung an der deutsch-polnischen Grenze

Berlin / Brandenburg (ots) – Die Bundespolizei hat am Mittwoch, den 19. Februar 2020, im brandenburgischen Grenzabschnitt zu Polen verstärkte Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen durchgeführt. Dabei kamen ca. 220 Beamte zum Einsatz, die mehr als 1.000 Personen kontrollierten.

Bereits seit November 2019 führt die Bundespolizei intensivierte und verstärkte Fahndungsmaßnahmen an den Binnengrenzen durch. Am Mittwoch erfolgte die vierte Schwerpunktkontrolle an häufig zur unerlaubten Migration genutzten Verkehrswegen statt. Kontrollstellen gab es so unter anderem an den Bundesautobahnen 12 bei Frankfurt (Oder) und 15 bei Forst, an verschiedenen Bundesstraßen und im Bereich ehemaliger Grenzübergangstellen wie z. B. Schwedt (Oder), Küstrin-Kietz oder Guben. Die Kontrollstellen wurden dabei zeitlich flexibel betrieben. Der Transport der Einsatzkräfte erfolgte auch per Polizeihubschrauber, um einen schnellen, mobilen und unvorhersehbaren Standortwechsel zu gewährleisten.

Ziel des Einsatzes war es, gegen unerlaubt eingereiste Personen und Schleuser aufzuklären, unerlaubte Einreisen zu verhindern bzw. bei entsprechenden Feststellungen aufenthaltsbeendende Maßnahmen einzuleiten. So konnten die intensivierten Fahndungsmaßnahmen das Dunkelfeld im Bereich der unerlaubten Migration weiter aufhellen.

Neben vier Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz gab es Feststellungen unterschiedlicher Straftaten und Verstöße u. a. gegen das Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz sowie Strafgesetzbuch. Beispielsweise zeigten die Einsatzkräfte einen 31-jährigen Deutschen nach einer Kontrolle bei Petersdorf wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz an. Der Mann hatte in seinem PKW eine geladene Schreckschusswaffe sowie mehrere Knallpatronen dabei, ohne im Besitz eines erforderlichen kleinen Waffenscheins zu sein.

Darüber hinaus erfolgten durch die Kontrollen verschiedene sogenannte Fahndungstreffer. So gelang z. B. die Festnahme eines im Juni 2004 wegen schweren Raubes in sechs Fällen durch das Landgericht Berlin verurteilten Mannes. Nachdem er einen Teil seiner Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und neun Monaten verbüßt hatte, war er in sein Heimatland abgeschoben worden. Die Beamten verhafteten den 43-jährigen polnischen Staatsangehörigen in den Abendstunden bei seiner Wiedereinreise in das Bundesgebiet an der Bundesautobahn 12 bei Frankfurt (Oder). Von der Freiheitsstrafe hat der Mann noch 968 Tage zu verbüßen.

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