OLG Koblenz: Käuferwissen schützt VW im Diesel-Abgasskandal nicht vor Strafe / Sensationsurteil zugunsten der Verbraucher

Lahr (ots) – Und wieder ein Sensationsurteil im Diesel-Abgasskandal zugunsten der Verbraucher: Das Oberlandesgericht Koblenz verurteilte am 3. April 2020 VW zu Schadensersatz nach § 826 BGB (Az. 8 U 1956/19). Und das, obwohl der Kläger sein Fahrzeug erst im Oktober 2017 gekauft hatte. Ein mögliches Verbraucher-Wissen über den Diesel-Abgasskandal zum Zeitpunkt des Autokaufs führte in der Vergangenheit oft zur Ablehnung von Klagen vor den Oberlandesgerichten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr wertet das Urteil als ein Umdenken in der Rechtsprechung. Das Urteil lässt vor allem im Hinblick auf die erste VW-Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof am 5. Mai 2020 aufhorchen. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die beiden Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der Musterfeststellungsklage gegen VW vertreten und einen 830-Millionen-Euro-Vergleich (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfeststellungsklage-insgesamt-830) ausverhandelt. Mit einem Servicepaket (https://www.vw-schaden.de/musterfeststellungsklagen#vergleich-sus) berät die Kanzlei Verbrauchern beim VW-Vergleich.

Vor den BGH-Terminen gibt es Grund zum Optimismus

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer blickt nach dem Urteil des OLG Koblenz noch optimistischer auf die Verhandlungstermine am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Am 5. Mai (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgasskandal-bgh-verhandelt-am-5-mai-2020-ueber-nutzungsentgelt-fuer-vw) will der BGH erstmals über den Abgasskandal verhandeln. Drei weitere VW-Verfahren terminierte das Gericht für den Sommer (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/bgh-terminiert-im-diesel-abgasskandal-drei-neue-vw-verfahren-kanzlei-dr-stoll-sauer-gute). Die Verbraucher-Kanzlei hat selbst mittlerweile sieben Verfahren am BGH anhängig, die aber noch nicht terminiert sind. Die Chancen generell gegen VW vor deutschen Gerichten zu gewinnen, schätzt die Kanzlei als sehr hoch ein. Der BGH-Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17 (https://www.vw-schaden.de/sites/default/files/2019-02/BGH%2C%20Beschluss%2C%20VIII%20ZR%20225-17.pdf)) hatte eine Trendwende in der Rechtsprechung eingeleitet. Fahrzeuge mit einer manipulierten Abgasreinigung bezeichneten die obersten Richter als einen Mangel. Die Rechtsprechung hat sich dadurch insgesamt seit Beginn des Skandals im September 2015 zugunsten der Verbraucher entwickelt. Mittlerweile verurteilen 20 von 24 Oberlandesgerichten (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgasskandal-naechstes-oberlandesgericht-verurteilt-vw-bremen-sieht-sittenwidrige) und 99 von 115 Landgerichten den VW-Konzern. Die Verurteilung nach § 826 BGB hat sich durchgesetzt.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Verbrauchern aufgrund dieser Entwicklung zu einer anwaltlichen Beratung. Die Fahrzeuge sind mangelhaft und damit im Wert gemindert. Den Käufern ist ein Schaden entstanden, für den VW haftbar gemacht werden kann. Im kostenfreien Online-Check (https://www.vw-schaden.de/klageweg-pruefen) der Kanzlei lässt sich für die Verbraucher der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW finden.

OLG Koblenz sieht vorsätzliche Schädigung auch bei Kauf 2017

Im vorliegenden Fall hatte ein Kläger im Oktober 2017 von einem Autohändler für 14.650 Euro einen VW Passat erworben. In dem Fahrzeug mit dem Motor EA 189 war eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgasreinigung verbaut. Nach einem verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes KBA im Herbst 2015 entwickelte VW ein Software-Update zur Beseitigung der Abschaltreinrichtung. Der Kläger vertrat die Meinung, dass durch das Update das Fahrzeug nicht mangelfrei geworden sei. VW legte dar, dass sich die Grenzwerte für Schadstoffemissionen der Euro 5-Norm ausschließlich auf Messungen unter den besonderen Bedingungen des so genannten Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) bezogen – also auf dem Prüfstand. Die im normalen Fahrbetrieb (Realbetrieb) ausgestoßenen Schadstoffmengen seien dem gegenüber insoweit ohne Bedeutung. Zudem müsse der Käufer von dem Abgasskandal bei Kauf des Fahrzeugs gewusst haben. Vor Gericht stritten Kläger und VW darüber, ob der Autobauer den Kunden nach § 826 BGB vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hat oder ob ein Betrug zu Lasten des Verbrauchers gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB vorgeworfen werden kann.

Das Oberlandesgericht Koblenz hält VW nach § 826 BGB für schadensersatzpflichtig. VW habe sittenwidrig und vorsätzlich gehandelt. Das objektiv sittenwidrige Verhalten von VW dauerte zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages im Oktober 2017 auch noch an. Mit der Ad-hoc-Mitteilung im September 2015 von VW sei das sittenwidrige Verhalten nicht entfallen. Mit der Mitteilung hatte VW die Öffentlichkeit über Unregelmäßigkeiten bei der Abgasreinigung des Motors EA 189 informiert. Mit seinem Urteil schließt sich das OLG Koblenz der Argumentation der OLG Hamm (Urteil vom 10. September 2019, Az. 13 U 149/18) und Oldenburg (Urteil vom 16. Januar 2020, Az. 14 U166/19 (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/sensationsurteil-olg-oldenburg-wissen-der-klaeger-ueber-diesel-abgasskandal-schuetzt-vw)) an. Wie jetzt das OLG Koblenz hält es auch das OLG Oldenburg für nicht angemessen, bei einer vollendeten sittenwidrigen Handlung den Täter mit Straflosigkeit zu belohnen, nur, weil er sein Handeln öffentlich macht. Am Ergebnis der Tat ändert das nämlich nichts. Ebenso darf der geschädigte Käufer nicht das Risiko tragen, dass ihn die Aufklärungsmaßnahme der VW AG nicht erreicht hat.

Welche strittigen Fragen stehen vor dem BGH an?

Im Diesel-Abgasskandal rund um den VW-Motor EA 189 sind zahlreiche Fragen vor Gericht strittig. Weitere höchstrichterliche Entscheidung werden über den BGH hinaus vom Europäischen Gerichtshof erwartet. Gerade vor den verbraucherfreundlichen Richtern in Luxemburg zittern alle im Diesel-Abgasskandal involvierten Automobilhersteller. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Streitpunkte bei der juristischen Aufarbeitung des Skandals zusammen.

– Ganz generell: Die Rechtsprechung hat sich seit Beginn des Skandals im September 2015 zugunsten der Verbraucher entwickelt. Selbst das OLG Braunschweig hat am 18. November bei der zweiten mündlichen Verhandlung zur Musterfeststellungsklage gegen VW angekündigt, bis zum nächsten Termin die Rechtsprechung der verurteilenden OLG genauer studieren zu wollen. Braunschweig hat bisher eine Haftung von VW abgelehnt.
– Das Thema Nutzungsentschädigung hat in den vergangenen Monaten eine neue Dynamik erhalten. Immer mehr Gerichte der ersten Instanz wollen das “sittenwidrige” Handeln von VW, nicht auch noch mit einer Nutzungsentschädigung honorieren – mehr dazu hier (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgasskandal-keine-verjaehrung-2019-keine-nutzungsentschaedigung-landgericht).
– Ob für den Zeitraum zwischen Autokauf und Zustellung der Klage jährlich Zinsen auf den Kaufpreis zu zahlen sind, ist in der Rechtsprechung umstritten. Gerade Landgerichte verurteilen VW zu diesem sogenannten deliktischen Zins. Oberlandesgerichte haben das bislang nicht so gesehen. Doch auch hier ist kürzlich eine Kehrtwende eingetreten. Das OLG Köln hat diese sogenannten deliktische Zinsen 2019 einem Verbraucher zugesprochen. Das OLG Oldenburg zog in einem Verfahren nach. In dem Verfahren (Az. 14 U 166/19 (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/sensationsurteil-olg-oldenburg-wissen-der-klaeger-ueber-diesel-abgasskandal-schuetzt-vw)) entschied das Gericht am 16. Januar 2020, dass der Kläger für den Zeitraum von der Kaufpreiszahlung bis zur Zustellung der Klage (fast drei Jahre) die begehrten Zinsen erhält. Entscheidet sich der BGH für den deliktischen Zins, kann das für VW richtig teuer werden.
– Käufer, die nach dem Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals ihr Fahrzeug erworben hatten, gingen bei OLG meist leer aus. Wiederum das OLG Oldenburg hat ebenfalls in dem Verfahren (Az. 14 U 166/19 (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/sensationsurteil-olg-oldenburg-wissen-der-klaeger-ueber-diesel-abgasskandal-schuetzt-vw)) mit der bisherigen Rechtsprechung gebrochen. Auch das OLG Koblenz schwenkte nun wie auch das OLG Hamm in diese Argumentation ein.
– Auch die Verjährung im Diesel-Abgasskandal von VW ist heftig umstritten. VW pocht auf die dreijährige Verjährungsfrist. Normalerweise beginnt die Verjährungsfrist gegen Ende des Jahres zu laufen, in dem das Tatereignis stattfand. 2015 machte VW den Abgasskandal publik. Realistischer weise ging man bisher davon aus, dass allerhöchsten 2016 die Verbraucher vom Skandal informiert gewesen sein könnten. Das Landgericht Duisburg schob am 20. Januar 2020 den Verjährungsbeginn viel weiter hinaus als bisher angenommen worden war (Az. 4 O 165/19 (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/vw-abgasskandal-auch-lg-duisburg-sieht-2019-noch-keine-verjaehrung-kanzlei-dr-stoll-sauer)). Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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