Kommentar zu dem auf Eis gelegten Bußgeldkatalog

Stuttgart (ots) – Härtere Sanktionen für Raser sind aus formalen Gründen erst einmal vom Tisch, weil im neuen Bußgeldkatalog für Tempoverstöße der Verweis auf das Straßenverkehrsgesetz als Rechtsgrundlage fehlt. Der Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, der die Regelverschärfung von Anfang an abgelehnt hatte, sich aber dem Bundesrat beugen musste, hat sein Ziel damit erst einmal erreicht. Doch sein Vorgehen ist völlig indiskutabel. Denn der Verdacht liegt nahe, dass sein Haus den neuen Bußgeldkatalog mit Absicht in eine rechtliche Schieflage gebracht hat. Falls der formale Fehler lediglich aus Nachlässigkeit geschah, ist das mindestens eine Blamage. Beides wäre ein Skandal.

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