Auszahlung des KünstlerInnenfonds startet am Donnerstag

Am Donnerstag erfolgen die ersten Auszahlungen aus der „Überbrückungsfinanzierung für selbständige Künstlerinnen und Künstler“. Bereits über 1.000 Anträge sind eingelangt.

Wien (OTS) – Ab morgen, Donnerstag, startet die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) mit der Auszahlung der Überbrückungsfinanzierung für Künstlerinnen und Künstler.

„Mit der Veröffentlichung des Gesetzes kann jetzt – wie angekündigt schon in der ersten Woche nach dem Beschluss im Bundesrat – mit der Auszahlung an die Künstlerinnen und Künstler gestartet werden. Mit dem neuen Fonds werden wir sehr viele Menschen, die von der Coronakrise hart getroffen wurden, unterstützen und ihnen den Neustart erleichtern“, erklärt Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer.

„Ich möchte alle Künstlerinnen und Künstler, die anspruchsberechtigt sind, noch einmal dazu ermutigen, diese Möglichkeit auch zu nutzen. Wir haben uns nach der Kritik der letzten Wochen um eine unkomplizierte und schnelle Maßnahme bemüht und die ersten Rückmeldungen zeigen, dass uns das gelungen ist“, so Mayer.

„Bei uns sind seit Freitag letzter Woche die ersten 1.000 Anträge eingelangt. Der Großteil wurde bereits abgearbeitet und die Überweisungen werden morgen erfolgen können“, sagt Peter Lehner, Obmann der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Die SVS wurde mit der Abwicklung des Künstlerfonds betraut und hat umgehend einen Prozess aufgesetzt, der rasch und unkompliziert die dringend benötigte Unterstützung ermöglicht.

Bislang wurden sämtliche Anträge über das Online-Formular mit Handy-Signatur eingereicht. „Das Formular wurde bewusst einfach gehalten. Wir haben daher wenige Rückfragen. Auffällig ist, dass eine große Zahl der bislang registrierten Künstler bereits den Härtefallfonds in Anspruch genommen haben. Dies zeigt wie dringend die Unterstützung ist“, berichtet Lehner.

Der Fonds ist insgesamt mit 90 Millionen Euro dotiert. Die Auszahlung erfolgt einmalig und beträgt maximal 6.000 Euro. Etwaige bereits geleistete Zahlungen aus dem Härtefallfonds der WKO müssen angegeben werden und werden von diesem Betrag abgezogen.

„Wir erwarten in den kommenden Wochen noch viele weitere Anträge und sind für die Nachfrage gerüstet. Gleichzeitig empfehlen wir unseren Versicherten den Online-Kanal auf www.svs.at zu nutzen, da so die Anträge am schnellsten bearbeitet werden können und die Betroffenen rasch zu ihrem Geld kommen“, so Lehner abschließend.

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Mag. (FH) Michael Weiß
Pressesprecher der Staatssekretärin für Kunst und Kultur
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