Steinacker: Gesetzespaket gegen Hass im Netz ist starkes Signal

Verantwortung von Online-Plattformen wird ausgeweitet – Effektive Möglichkeiten für Betroffene, sich gegen Hass im Netz zu wehren

Wien (OTS) – „Das Gesetzespaket gegen Hass im Netz ist ein starkes Signal dafür, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und auch nicht sein darf“, betont Michaela Steinacker, Justizsprecherin der Volkspartei, zu den heute von Justizministerin Alma Zadic, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler, Frauenministerin Susanne Raab und Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer präsentierten Maßnahmen. Das Paket geht mit dem heutigen Tag in Begutachtung.

Die ÖVP-Abgeordnete hebt drei wesentliche Punkte hervor: In Zukunft seien Online-Plattformen dazu verpflichtet, ein einfaches wie effektives Meldeverfahren zur Verfügung zu stellen und beim Umgang mit Hass im Netz transparent zu werden. Nutzerinnen und Nutzer seien über das Ergebnis dieses Meldeverfahrens zu informieren, die Plattformen müssen darüber hinaus regelmäßige Berichte über ihren Umgang mit Hass im Netz legen. „Außerdem sieht das Gesetzespaket vor, dass rechtswidrige Inhalte umgehend zu löschen sind“, so Steinacker. So seien offensichtlich rechtswidrige Inhalte – etwa Morddrohungen – innerhalb von 24 Stunden zu entfernen, bei komplexeren rechtlichen Fällen würden den Plattformen sieben Tage eingeräumt. Nach dem Löschen habe die Plattform den entfernten Inhalt für einen Zeitraum von zehn Wochen zu speichern, um etwa den Urheber zu identifizieren – die Plattform trifft allerdings keine Verpflichtung zur Authentifizierung der Nutzerinnen bzw. Nutzer. Um die Nutzerrechte zu stärken könne von Usern auch eine neuerliche Überprüfung verlangt werden, wenn diese der Meinung seien, Inhalte wären zu Unrecht gelöscht worden. Die Meinungsfreiheit sei jedenfalls zu gewährleisten, auch systematisches „Overblocking“ werde geahndet. Steinacker weiter: „Der dritte Punkt liegt in der Erreichbarkeit der Plattformen, die einen Beauftragten inklusive einer Zustelladresse zu nennen haben.“ Sollte eine Plattform diese Verpflichtungen nicht wahrnehmen, seien Geldbußen von bis zu zehn Millionen Euro vorgesehen.

Klar sei, dass es beim Kampf gegen den Hass im Netz vor allem um die großen Internetkonzerne gehe. „Die nun auf den Weg gebrachten Regelungen sollen ab einer Untergrenze von 100.000 registrierten Nutzerinnen und Nutzern oder ab einem Umsatz in Höhe von 500.000 Euro jährlich greifen“, sagt Steinacker. Hiervon ausgenommen seien nicht auf Gewinn ausgerichtete Internet-Enzyklopädien wie Wikipedia, Plattformen von Vermittlung von Waren – wie etwa willhaben – oder auch Internetforen von Zeitungen.

„Im Zivilrecht führen wir ein neues Mandatsverfahren ein. So können Betroffene binnen weniger Tage unbürokratisch die Löschung von Hasspostings gerichtlich durchsetzen“, so Steinacker. Bei Strafprozessen wegen Beleidigung und übler Nachrede schaffen wir wesentliche Erleichterungen, da die Betroffenen nicht mehr das volle Kostenrisiko trifft. Steinacker abschließend: „Mit dem Gesetzespaket schaffen wir Möglichkeiten für Betroffene von Hass im Netz, um sich schnell und effektiv wehren zu können.“ (Schluss)

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