ÖAMTC: Mit dem Rad gemeinsam in die Schule – Regeln für Eltern und Kinder

Wie man jüngere (Geschwister-)Kinder sicher mitnimmt – Systeme im Überblick

Wien (OTS) – Mit dem Schulstart steht auch der tägliche Weg zur und von der Schule auf dem Programm. Schulkinder sind dabei oftmals mit dem eigenen Rad dabei. ”Eltern oder eine andere, mindestens 16-jährige Aufsichtsperson müssen die Kinder bis zu deren 12. Geburtstag stets begleiten“, erklärt ÖAMTC-Juristin Eva Unger. ”Allein radeln dürfen jüngere Kinder nur, wenn sie einen Radfahrausweis besitzen. Diesen können sie nach erfolgreicher Prüfung ab dem 10. Geburtstag erwerben – Kinder der vierten Schulstufe können den Ausweis schon ab neun Jahren bekommen.“ Eltern sind sich manchmal unsicher, wann Kinder auf dem Gehsteig fahren dürfen bzw. am Straßenrand fahren sollen. Die Expertin des Mobilitätsclubs stellt klar: ”Grundsätzlich müssen Radfahrer auf der Fahrbahn fahren, sofern keine Radfahranlagen vorhanden sind. Am Gehsteig sind nur Kinderfahrräder mit einem äußeren Felgendurchmesser von 30 cm erlaubt – das sind ca. 14 Zoll.“

Jüngere Geschwister im Kindergartenalter werden auf den täglichen Wegen in der Regel auf dem Fahrrad der Eltern mitgenommen. Dafür gibt es unterschiedliche Systeme. ”Für alle Varianten gilt: Für jedes Kind muss ein eigener Sitzplatz mit Gurtsystem vorhanden sein. Die Konstruktion muss so angelegt sein, dass Hände und Füße nicht in die Räder bzw. Speichen kommen können“, sagt die ÖAMTC-Juristin. ”Für Kinder unter zwölf Jahren gilt auch beim Transport am Fahrrad, im Anhänger und in der Transportkiste die Helmtragepflicht“, weiß Unger. Sie fügt hinzu: ”Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein – das ist u. a. zu beachten, wenn ein älteres Kind sein jüngeres Geschwisterchen mitnehmen möchte.“

Die Systeme im Überblick:

* Kindersitz: Ein Kindersitz darf in Österreich nur hinter dem Fahrradsattel angebracht werden und muss fest mit dem Rahmen verbunden sein. Es darf nur ein Kind bis zum Alter von acht Jahren befördert werden. Verstellbare Fußstützen, Speichenschutz und Gurtsystem sind verpflichtend. “Ein Kindersitz ist günstig, Platz sparend, einfach zu transportieren und man bleibt wendig. Allerdings wird das Fahrrad durch den höheren Schwerpunkt instabil, das Kippverhalten ist deutlich verändert”, fasst die ÖAMTC-Juristin zusammen. Ein robuster Fahrradständer, z. B. ein Mittelbauständer, verbessert die Stabilität im Stand, z. B. beim Aufsitzen.

* Anhänger: Mit dem Fahrrad darf nur ein einachsiger Anhänger gezogen werden, in dem bis zu zwei Kinder sitzen dürfen. Gewöhnungsbedürftig ist, dass man die Kinder nicht im Blick hat – dafür können viele Modelle in einen Kinderwagen umgebaut werden. Zu beachten ist sowohl die Breite, besonders bei einem Anhänger für zwei Kinder, als auch die Gesamtlänge von Rad und Anhänger. Am Fahrrad selbst muss ein Ständer montiert sein. Ein Anhänger muss für den Personentransport wie folgt ausgestattet sein: mit einer geeigneten Rückhalteeinrichtung, mit einer Abdeckung der Speichen und Radhäuser, die gegenüber Hinausbeugen und Beinkontakt mit der Fahrbahn wirksam ist sowie mit einer 1,5 m hohen, biegsamen Fahnenstange inklusive leuchtfarbenem Wimpel. Der Anhänger muss zudem über eine Feststellbremse oder eine Radblockiereinrichtung, die auf beide Räder wirkt, eine unabhängige Lichtanlage, rotes Rücklicht, Rückstrahler vorne weiß, hinten rot (bei Anhängerbreite über 60 cm zwei Stück) und seitlich gelb, verfügen.

* Lastenfahrrad: Ein Lastenfahrrad verfügt über eine Transportkiste, die vor oder hinter dem Lenker angebracht sein kann. Sie muss vom Hersteller für den Kindertransport freigegeben und mit Gurten ausgestattet sein. “Mit einem Lastenrad kann man mehrere Kinder transportieren und hat zusätzlich Platz für Einkäufe. Bei Frontmontage hat man die Passagiere auch immer im Blick”, betont die ÖAMTC-Juristin. Die Nachteile: Meist sind Lastenfahrräder teurer als Anhänger und Kindersitz. Erleichterung kann bei diesem schweren Gefährt ein Elektromotor bringen. Der Transport in U-Bahn, Zug oder Auto ist hingegen eher schwierig.

Wer das erste Mal mit einem oder mehreren Passagier/en an Board unterwegs ist, sollte außerdem bedenken, dass sich das gewohnte Fahrverhalten im Vergleich zum herkömmlichen Fahrrad stark ändert. Daher sollte man vor der Personenbeförderung ein paar Kilometer ohne Kind, aber mit etwa gleich schwerer Ladung, üben.

Weitere Infos findet man online unter www.oeamtc.at/fahrrad.

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