(AVISO) Kippt das Sterbehilfeverbot in Österreich?

ÖGHL erwartet auch in Österreich eine Liberalisierung der Sterbehilfe

Wien (OTS) – Mit Spannung wird das Urteil des VfGH zur Entkriminalisierung der Sterbehilfe erwartet. Zuvor hatte im Februar das deutsche Bundverfassungsgericht das Verbot der Sterbehilfe (§ 217 StGB) generell aufgehoben. 2017 hatte schon das deutsche Bundesverwaltungsgericht den Erwerb des Betäubungsmittels Natriumpentobarbital in Fällen extremer Sterbensnot legalisiert.

„Wir sind zuversichtlich, dass auch das Höchstgericht in Österreich den vorliegenden Anträgen – im Sinne der vielen Betroffenen bzw. der Antragsteller – zustimmen wird“, zeigt sich Wolfgang Obermüller, Politiksprecher der Österr. Gesellschaft für ein humanes Lebensende, zuversichtlich. Ab kommendem Donnerstag (24.9.20) wird der VfGH in einer öffentlichen Verhandlung über die Paragrafen 77 („Tötung auf Verlangen“) und vor allem § 78 („Mitwirkung am Selbstmord“) beraten.

Die Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) betrachtet ein Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende als wesentlichen Teil der Autonomie des Menschen. Sie setzt sich daher für Entkriminalisierung der Sterbehilfe, insbesondere für die Liberalisierung von § 78 StGB „Mitwirkung am Selbstmord“ und von § 77 StGB „Tötung auf Verlangen“ ein und agiert gemeinnützig, überkonfessionell und überparteilich. Die ÖGHL richtet ihre Tätigkeit vor allem auf ein Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende im Kontext von unausweichlichem schwerem körperlichem oder psychischem Leid, insbesondere bei unheilbaren Krankheiten, unter ärztlicher und psychologischer Betreuung, und bei aufrechter Urteilskraft des Leidenden.

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