
Gesundheitsausschuss: Novelle bringt strengere Werbe- und Gewinnverbote im Bereich der Organtransplantationen
Opposition fordert grundlegende Strukturreformen, Finanzierung aus einer Hand und Rücknahme der Leistungskürzungen bei der ÖGK
Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde heute im Gesundheitsausschuss eine Novelle zum Organtransplantationsgesetz (OTPG) beschlossen, die rechtliche Klarstellungen sowie eine Verschärfung der Regelungen über Werbe- und Gewinnverbote bringt. Damit sollen unlautere Geschäftspraktiken von sogenannten Organtourismusunternehmen und Vermittlungsplattformen, die ihre Leistungen auch in Österreich über das Internet anbieten, unterbunden werden.
Weniger Einigkeit gab es bezüglich der zukünftigen Gestaltung des Gesundheitswesens. Auf der Grundlage des halbjährlichen Monitoringberichts der Finanzzielsteuerung sowie zahlreicher oppositioneller Entschließungsanträge wurde sehr lange über die einzelnen Standpunkte und Forderungen der Parteien diskutiert, die von einer Finanzierung und Steuerung aus einer Hand, grundlegenden Strukturreformen, dem Impfen in Apotheken bis hin zur medizinischen Versorgung von Asylsuchenden reichten. Besonders kritisch beurteilten die Abgeordneten der Grünen und der FPÖ die vor Kurzem erfolgten Leistungskürzungen bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Was die Planungen zum Doppelbudget angeht, so konnte Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig noch nichts Näheres zu den Änderungen im Gesundheitsbereich sagen. Es sei vorerst ein Rahmen von 5 Mrd. Ꞓ als Einsparungsziel festgelegt worden, die Feinabstimmungen mit den Ressorts würden nun aber erst beginnen. Allerdings habe man mit dem Gesundheitsreformfonds in der Höhe von 500 Mio. Ꞓ rechtzeitig vorgesorgt, um in wichtige Bereiche wie den Ausbau von Primärversorgungseinheiten, die Frauengesundheit oder in die Prävention investieren zu können.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen zur Kenntnis genommen und gilt somit als enderledigt; der FPÖ-Antrag auf Nicht-Enderledigung wurde nur von den Freiheitlichen und den Grünen unterstützt und fand daher keine Mehrheit. Die ebenso im ersten Teil des Ausschusses behandelten Initiativen der Opposition wurden mehrheitlich vertagt.
ORGANTRANSPLANTATIONSGESETZ SIEHT STRENGERE WERBE- UND GEWINNVERBOTE VOR
In der Novelle zum Organtransplantationsgesetz (OTPG) wird explizit festgeschrieben, dass Werbungen für den Organverkauf im engeren Sinn sowie für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der auf Gewinn ausgerichteten Vermittlung von Organen nicht zulässig sind. Rechtsgeschäfte, die dagegen verstoßen, seien als nichtig zu betrachten. Bisher galt nur, dass Werbungen für den Bedarf an Organen oder deren Verfügbarkeit keine Bezugnahme auf finanziellen Gewinn oder vergleichbare Vorteile enthalten dürfen.
Weiters wird festgelegt, dass nicht nur die Organe selbst, sondern auch deren Vermittlung kein Gegenstand von gewinnorientierten Rechtsgeschäften sein dürfen. Im Sinne der Rechtssicherheit wird zudem klargestellt, dass die wissenschaftliche Untersuchung bzw. Beforschung von ursprünglich für Transplantationszwecke entnommenen Organen, die aber dann nicht mehr verwendbar sind, zulässig ist (475 d.B.).
Verena Nussbaum (SPÖ) zeigte sich froh über die Anpassung des Gesetzes, da es „beängstigende Entwicklungen“ im Bereich der Vermittlung von Organen gebe. Es sei daher wichtig, dass jeder Anschein von Kommerzialisierung vermieden werde. Überdies komme es zu einer Klarstellung, was die wissenschaftliche Forschung betrifft. Diesen Aspekt hob auch Christoph Pramhofer (NEOS) hervor. Grundsätzlich denke er, dass der Bereich der Organtransplantationen in Österreich gut aufgestellt sei, da die betroffenen Patientinnen und Patienten im Durchschnitt binnen eines Jahres ein Spenderorgan erhalten würden.
Ulrike Königsberger-Ludwig dankte für die einstimmige Unterstützung der Novelle, die wichtige Klarstellungen vornehme. Das von Ralph Schallmeiner (Grüne) thematisierte Problem des Organhandels mit Drittstaaten werde im Strafgesetzbuch einer Lösung zugeführt, an der bereits gearbeitet werde.
BERICHT ZUR FINANZZIELSTEUERUNG GESUNDHEIT 2025 ZIEHT BILANZ AUF BASIS NEUER AUSGABENOBERGRENZEN
Bereits im Jahr 2013 haben sich Bund, Länder und Sozialversicherung erstmals auf eine vertraglich festgelegte Organisation der Gesundheitsversorgung in Österreich verständigt. Die im Rahmen von 15a-Vereinbarungen beschlossene Zielsteuerung im Bereich des Gesundheitswesens sieht dabei nicht nur das Erfassen von relevanten Messgrößen und Indikatoren vor, sondern auch ein regelmäßiges Monitoring. Über das Erreichen dieser Vorgaben, den Stand der Reformvorhaben sowie die aktuelle Entwicklung des öffentlichen Gesundheitswesens wird in regelmäßigen Berichten informiert (III-308 d.B.).
Der letzte Halbjahresbericht hat dabei aufgezeigt, dass in fast allen Sektoren die vorgegebenen Werte unterschritten werden konnten. Ausgangspunkt dafür waren aber neue Wachstumsraten der Ausgabenobergrenzen, die im Zuge des Finanzausgleichs 2024 festgelegt worden sind. Diese basieren auf den damals gültigen Konjunkturprognosen. Das war auch ein zentraler Kritikpunkt der freiheitlichen Abgeordneten, die deshalb die grundsätzliche Wirksamkeit der Steuerungsmaßnahmen hinterfragten.
Wenn man auf Basis von komplett veralteten Zahlen und unrealistischen Prognosen agiere, dann werde die Zielsteuerung ad absurdum geführt, meinte etwa Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ), die von einem „Blindflug“ sprach. Auch FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm gab zu bedenken, dass die Ausgabenobergrenzen, die „in astronomischen Höhen liegen“, mit der Realität wenig zu tun hätten, zumal die entsprechenden Einnahmen fehlen würden. Generell mehr Transparenz bei den Gesundheitsdaten wünschte sich Katayun Pracher-Hilander (FPÖ), da sie zu einer Reihe von Anfragen an das Ressort keine genaue Auskunft erhalten habe. Im Besonderen wollte sie wissen, wie hoch die medizinischen Ausgaben für ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger seien.
Die FPÖ-Abgeordneten plädierten dafür, den Bericht noch einmal im Plenum ausführlich zu debattieren, da die Bevölkerung ein Recht darauf hätte, mehr über den Inhalt zu erfahren. Sie brachten daher einen Antrag auf Nicht-Enderledigung ein, der jedoch nur von den Grünen unterstützt wurde und somit in der Minderheit blieb.
Rudolf Silvan (SPÖ) sprach von einem sehr interessanten Bericht, der zudem sehr frühzeitig vorgelegt worden sei. Sehr informativ seien auch die Daten über die Investitionen der einzelnen Bundesländer, die sich sehr stark unterscheiden würden. Dies sei vor allem im Hinblick auf den Umgang mit der Frage der Gastpatientinnen und Gastpatienten aussagekräftig. Er wies ferner darauf hin, dass der Anteil an privaten Gesundheitsausgaben mit 23,5 % weiterhin recht hoch sei.
Auch wenn die Ausgabenobergrenzen unterschritten würden, so zeige sich, dass durch externe Faktoren wie Demografie und Inflation ein großer Druck auf dem Gesundheitswesen laste, urteilte Ralph Schallmeiner (Grüne). Er wertete den Bericht auch als weiteres Argument dafür, nach einer Planung und Finanzierung aus einer Hand zu streben.
KÖNIGSBERGER-LUDWIG: GESUNDHEITSREFORMFONDS ERMÖGLICHT DAS SETZEN VON WICHTIGEN AKZENTEN
Aus ihrer Sicht seien die regelmäßigen Monitoring-Berichte eine wichtige Orientierungshilfe, konstatierte Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig. Nachdem alle Berichte öffentlich einsehbar seien, könne man auch nicht von einem „Blindflug“ sprechen. Um den besonderen Herausforderungen im Gesundheitswesen, wie etwa der demografischen Entwicklung oder der Inflation, gerecht zu werden, hätten sich die Systempartner im Jahr 2024 gemeinsam auf neue Steigerungsraten geeinigt, die unter der Vorgängerregierung beschlossen wurden. Es handle sich dabei um Spielregeln, die auch eingehalten werden müssten. Bei den Stellungnahmen der Länder sehe man auch sehr wohl, dass Maßnahmen ergriffen worden sind. Allerdings sei es derzeit nicht möglich, Sanktionen zu verhängen, wenn nicht entsprechend gegengesteuert werde, räumte sie gegenüber Christoph Pramhofer (NEOS) ein.
Es sei richtig, dass es etwa aufgrund der demografischen Entwicklung zahlreiche Herausforderungen gebe, stellte Königsberger-Ludwig fest, die unter anderem auf große Ausgabensteigerungen bei den medizinischen Hilfsmitteln verwies. Ein weiterer Faktor sei in der Konkurrenz der Gehälter begründet, da jedes Bundesland versuche, das beste Personal zu finden. Ihr Ressort habe jedenfalls mit dem Gesundheitsreformfonds ein wichtiges Instrument in der Hand, um in prioritäre Bereiche zu investieren. Als Beispiele nannte sie den geplanten Ausbau der Primärversorgungseinheiten (300 PVE bis 2030), die Stärkung der Vorsorge (z.B. Darmkrebs-Screening) und die Einrichtung von insgesamt 53 Frauengesundheitszentren.
In Richtung des Abgeordneten Christoph Steiner (FPÖ) teilte sie weiters mit, dass ein Großteil der privaten Gesundheitsausgaben für Wahlärztinnen und Wahlärzte, für Zahnbehandlungen, für medizinische Güter, aber auch für präventive Maßnahmen ausgegeben werde. Damit der generell hohe Anteil an Privatleistungen wieder sinke, müsse das öffentliche solidarische Gesundheitssystem gestärkt werden, war sie überzeugt. In ihrem Ressort befasse sich auch eine spezielle Arbeitsgruppe mit dieser Fragestellung. An all diesen Themen werde intensiv im Rahmen der Reformpartnerschaft gearbeitet, wobei als Ziel die gemeinschaftliche Sicherstellung einer guten medizinischen Versorgung für alle Menschen angestrebt werde.
GRÜNE FORDERN RÜCKNAHME DES ÖGK-SPARPAKETS, „FINANZIERUNG AUS EINER HAND“ UND EINEN EINHEITLICHEN GESAMTVERTRAG
Die Grünen weisen in einem Entschließungsantrag darauf hin, dass in der Hauptversammlung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vom 19. Februar 2026 mehrere Sparmaßnahmen beschlossen worden seien, die aus ihrer Sicht eine deutliche Verschlechterung darstellen. Vor allem von der Anhebung der Selbstbehalte beim Zahnersatz und der Streichung des Familienzuschlags zum Krankengeld seien eine hohe Anzahl an Personen unmittelbar betroffen (789/A(E)). Überdies würden weitere Verschärfungen bei den Krankentransporten vorgenommen. Die Grünen plädieren daher nicht nur für eine Rücknahme des Sparpakets in der Höhe von 34 Mio. Ꞓ, sondern sie fordern die zuständige Ministerin auch dazu auf, die fehlenden Mittel durch den Gesundheitsreformfonds zu finanzieren. In diesem seien noch rund 50 Mio. Ꞓ übrig, zeigte Ralph Schallmeiner (Grüne) auf.
Aus seiner Sicht sei es auch dringend geboten, die „Finanzierung aus einer Hand“ umzusetzen und weitere kompetenzrechtliche Zersplitterungen zu unterlassen (471/A(E)).Auch die Möglichkeit zur gemeinsamen Planung über Bundesländergrenzen hinweg, die schon jetzt im Zuge der regionalen „Strukturpläne Gesundheit“ theoretisch möglich wäre, sei noch nie in die Praxis umgesetzt worden, beklagte Ralph Schallmeiner (Grüne). Ein weiteres zentrales gesundheitspolitisches Anliegen der Grünen ist der Abschluss eines sogenannten Gesamtvertrags zwischen ÖGK und Ärzteschaft, der allen 7,6 Millionen Versicherten in Österreich dieselbe Versorgungsqualität garantieren würde. Vor allem müsste man in dieser Frage dafür sorgen, dass es keine Zustimmung der Landesärztekammern mehr brauche (484/A(E)). Wenn es ein Partner so sehr aufs Scheitern angelegt habe, dann müsse man eingreifen, argumentierte Ralph Schallmeiner (Grüne). Nach der letzten Kuriensitzung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sei er nicht sehr optimistisch, was eine Einigung angeht.
Mit dem Hinweis darauf, dass die angeführten Themen derzeit intensiv diskutiert würden, stellte Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) Vertagungsanträge, die mehrheitlich angenommen wurden. In der Frage des Gesamtvertrags sei man schon relativ weit und auf „der Zielgeraden“, erklärte Christoph Pramhofer (NEOS). Mario Lindner (SPÖ) merkte gegenüber den Grünen an, dass der Gesundheitsreformfonds eigentlich für andere Dinge vorgesehen sei. Damit sollen nicht nur die PVE ausgebaut, sondern auch die Prävention und die Frauengesundheit gestärkt werden.
FPÖ FÜR GRUNDLEGENDE STRUKTURREFORM IM GESUNDHEITSWESEN STATT PERMANENTER LEISTUNGSKÜRZUNGEN
Ähnlich wie die Grünen übten auch die Freiheitlichen scharfe Kritik an der Vorgangsweise der ÖGK, die immer mehr auf Leistungskürzungen und Mehrbelastungen für Patientinnen und Patienten setze. Solche Entwicklungen seien aber nicht bloß das Ergebnis einzelner Fehlentscheidungen, sondern Ausdruck eines grundlegenden Systemversagens, beklagte Christoph Steiner (FPÖ), der Strukturreformen einforderte. Dringend erforderlich wären etwa die Verlagerung von Leistungen vom teuren Spitalsbereich in den niedergelassenen Bereich sowie Einsparungen bei der Verwaltung der Sozialversicherungen. Außerdem müsste eine grundlegende Reform eine einheitliche Finanzierung und Steuerung sowie eine faire und sichere Versorgung der Versicherten – ohne permanente Leistungskürzungen – gewährleisten, unterstreichen die Freiheitlichen in ihrem Antrag (841/A(E)), der mehrheitlich vertagt wurde. Gerhard Kaniak (FPÖ) kritisierte, dass die Sozialversicherungen stets „Horrorszenarien“ verbreiten würden, was ihre Budgetlage angeht. Wenn sie dann mehr Geld bekämen, würden sie aber nichts an den Verwaltungsstrukturen ändern, sondern stattdessen sogar die Leistungen kürzen. Was die Spitalsreform betrifft, so dürfe man die Bundesländer nicht isoliert betrachten und vor allem die Bevölkerung bei den Entscheidungen rechtzeitig einbeziehen.
Nachdem er selbst in der Reformpartnerschaft mitarbeite, könne er sagen, dass es bereits gute Fortschritte gegeben habe, informierte Johannes Gasser (NEOS). Er sei zuversichtlich, dass bis Ende Juni Ergebnisse vorliegen werden. Die Finanzierung aus einer Hand sei sicher wünschenswert, aber leider nicht so schnell umsetzbar, bedauerte er.
Auf die Kritik von Peter Wurm (FPÖ), wonach sogar die Austauschzeit für Hörapparate von fünf auf sechs Jahre verlängert worden sei, merkte Ulrike Königsberger-Ludwig an, dass derartige Entscheidungen in den Sozialversicherungen, die unter die Selbstverwaltung fallen, getroffen würden.
GRÜNE WOLLEN DAS IMPFEN IN APOTHEKEN ERMÖGLICHEN
Durch die von den Grünen vorgeschlagenen Änderungen im Apotheken- und Gesundheitstelematikgesetz sollen die rechtlichen Grundlagen für das Impfen in Apotheken geschaffen werden (101/A). Auch wenn es regierungsintern offenbar schon eine Einigung in dieser Frage gebe, so könnte der Antrag der Grünen sofort umgesetzt werden, zeigte sich Ralph Schallmeiner (Grüne) überzeugt. Der Antrag wurde dennoch mehrheitlich vertagt.
FPÖ: ASYLSUCHENDE SOLLEN NUR MEHR EINE MEDIZINISCHE BASISVERSORGUNG ERHALTEN
Nach Meinung der FPÖ-Abgeordneten Peter Wurm wäre es „ein erster kleiner Schritt für Fairness“ gegenüber den Beitragszahlern, würde man die medizinische Versorgung von Asylwerberinnen und Asylwerbern auf Basisleistungen beschränken, statt ihnen einen vollen Zugriff auf sämtliche – von der Allgemeinheit finanzierte – Gesundheitsleistungen zu gewähren (861/A(E)). Ein solcher Schritt sei längst überfällig, argumentieren sie, zumal kein Land der Welt ein ähnliches Angebot habe. Man müsse einfach zur Kenntnis nehmen, dass das Geld nicht mehr reiche und die Mittel daher den eigenen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen sollten. Um dies umzusetzen, könnte ein eigener Rechnungskreis für Nicht-Österreicherinnen und Nicht-Österreicher eingerichtet werden, schlug Katayun Pracher-Hilander (FPÖ) vor. Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ) warf daraufhin der FPÖ „Rassismus“ und „Hetze“ vor, da auch nicht-österreichische Bürgerinnen und Bürger in das Sozialsystem einzahlen würden. Die Krankenkasse, die eine „eigene E-Card“ für Ausländerinnen und Ausländer habe, wäre sicher sehr attraktiv, zumal diese Gruppe mehr einzahle als sie an Leistungen bekomme, stellte Rudolf Silvan (SPÖ) pointiert fest. Mit Ausgrenzung komme man bei der Debatte sicher nicht weiter.
Christoph Pramhofer (NEOS) plädierte für eine sachliche Diskussion auf Basis von Fakten. Es sei unbestritten, dass z. B. bei gewissen Nationalitäten die Arbeitslosenrate überdurchschnittlich hoch sei und die Erwerbstätigkeit von Frauen wiederum niedrig. Dafür brauche es jedoch konstruktive Lösungen wie etwa die Möglichkeit zum Arbeiten ab dem ersten Tag sowie einen Ausbau der Deutschkurse und der Integrationsmaßnahmen.
Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue
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