Köstinger: Neues EAG schafft Eckpfeiler für die Energiewende

Jeder Bauernhof kann ein Kraftwerk werden – Erneuerbaren Ausbau Gesetz schafft Grundlagen.

Wien (OTS) – Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG), das heute im Ministerrat beschlossen wird, schafft die Grundlagen für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Österreich. Mit den Arbeiten an diesem Gesetz wurde bereits 2018 begonnen, nun geht es in Begutachtung und dann in die Umsetzung. Im Regierungsprogramm ist das Ziel klar definiert: 100% Strom aus erneuerbarer Energie bis zum Jahr 2030. „Im Erneuerbaren Ausbau Gesetz sind die Eckpfeiler für die Energiewende verankert. Die Land- und Forstwirtschaft ist wichtiger Energielieferant, vor allem bei Biomasse, Biogas, künftig aber auch bei der Photovoltaik. In den heimischen Wäldern wächst jährlich um 4,2 Mio. m3 mehr Holz nach, als genutzt wird. Das entspricht rund 105.000 Einfamilienhäusern. Zusätzlich ist auch der Anteil des Schadholzes in den vergangenen Jahren massiv gestiegen, gerade für dieses Holz ist die Biomasse ideale Verwertungsmöglichkeit. Daher wurden für Biomasse- und Biogasanlagen wesentliche Weichen für die Weiterführung aber auch für den Ausbau gestellt“, so Köstinger. „Ohne Biomasse und Biogas ist die Energiewende nicht zu schaffen.“

Wesentliche Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft umgesetzt

Neben den Maßnahmen für die Biomasse- und Biogasanlagen sind auch die neuen Erneuerbaren Energie-Gemeinschaften oder die Maßnahmen in der Photovoltaik für die Land- und Forstwirtschaft wesentlich. „Unsere Bäuerinnen und Bauern produzieren nicht nur Lebensmittel in Spitzenqualität, sie sind auch die Energieversorger der Zukunft in den Regionen. Neben den Nahwärmeanlagen, die in Zukunft auch von den Förderungen des Wärme-Kälte-Leitungsgesetz profitieren sollen, werden vor allem Erneuerbare Energie-Gemeinschaften große Chancen für land-und forstwirtschaftliche Betriebe bieten. Fast jede Landwirtschaft verfügt über große Dachflächen auf Ställen, Hallen oder anderen Hofgebäuden. Nutzt man diese Flächen für Photovoltaikanlagen, dann kann jeder Bauernhof zu einem eigenen Kraftwerk werden. Diesen Weg werden wir auch in Zukunft massiv unterstützen, er führt zu regionaler Wertschöpfung und kommt letztlich immer den ländlichen Regionen zu Gute“, erklärt Köstinger abschließend.

Das neue EAG schafft die Rahmenbedingungen für Ausbaumöglichkeiten für neue Biomasse- und Biogasanlagen zur Stromerzeugung. „Das ist für die Versorgungssicherheit mit Strom wichtig, den Biomasse-Strom kann jederzeit – unabhängig von Witterung, Sonne oder Wind – erzeugt werden“, so Köstinger. Darüber hinaus können Biomasse Anlagen künftig an den Fördersystemen für Netzreserven teilnehmen und somit die Stromversorgung absichern.

Für die bestehenden Biomasse- und Biogasanlagen wird es eine klare Nachfolgeregelung bis 2030 geben. Ebenso wurden Ausnahmen vom 60 % Brennstoffnutzungsgrad verankert, damit können Biomasse Anlagen durch die Verwendung von Schadholz und der Einhaltung verschiedener technischer Kriterien weitergeführt werden. Darüber Biomasse Anlagen können an den Fördersystemen für Netzreserven teilnehmen und somit die Stromversorgung absichern.

Die Teilnahme der Landwirtschaft an Erneuerbaren Energie-Gemeinschaften wird möglich sein. „Das ist für unsere Landwirtschaft ein wichtiger Anreiz, um selbst in die Produktion von Strom, z.B. durch Photovoltaik-Anlagen einzusteigen“, so Köstinger. Für Nahwärmeanlagen wird es künftig auch Förderungen zum Ausbau des Leitungsnetzes geben. „Damit werden dezentrale und regionale Heizanlagen gestärkt“, so Köstinger.

„Dieses Gesetz legt den Grundstein dafür, dass wir einerseits die Energiewende schaffen und andererseits die Land- und Forstwirtschaft zum unverzichtbaren Energielieferanten und –produzenten wird“, so Köstinger.

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Daniel Kosak
Pressesprecher der Frau Bundesministerin
0171100606918
daniel.kosak@bmlrt.gv.at
https://www.bmlrt.gv.at/

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender