POL-LB: Maskenpflicht im Öffentlichen Personenverkehr – Polizeipräsidium Ludwigsburg zieht nach zweiter Kontrollaktion Bilanz

Ludwigsburg (ots) – Das Polizeipräsidium Ludwigsburg führte am Mittwoch eine zweite Kontrollaktion zur Maskentragepflicht im Öffentlichen Personenverkehr durch und kontrollierte Bahn- und Busbahnhöfe in Böblingen, Sindelfingen, Herrenberg, Leonberg, Ditzingen, Vaihingen an der Enz sowie in Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim, Ludwigsburg und Marbach am Neckar.

Von insgesamt über 8000 überprüften Personen haben weniger als 20 Prozent gegen die Tragepflicht nach § 3 der Corona-Verordnung verstoßen. Das bedeutet, dass entweder keine bzw. eine nicht ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung getragen wurde oder diese nicht richtig platziert war.

Auf ihr Fehlverhalten angesprochen, reagierte nur eine geringe Personenanzahl mit Unverständnis bzw. führte gar keine Bedeckung mit. Aufgrund dessen konnten es die Einsatzkräfte vorrangig bei aufklärenden Gesprächen sowie Hinweisen auf die Tragepflicht belassen. Elf Personen müssen hingegen mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen, die mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro bewährt ist.

Viele Fahrgäste zeigten sich überrascht hinsichtlich der Tatsache, dass auch an Bus- und Bahnsteigen im Freien eine Tragepflicht gilt. Insofern weist die Polizei nochmal daraufhin, dass die Mund-Nasen-Bedeckung beim und auch noch nach dem Aussteigen aus Bus oder Bahn getragen werden muss. Erst nach Verlassen des Haltestellenbereichs kann die Maske abgenommen werden.

Das Polizeipräsidium Ludwigsburg appelliert weiterhin an das Verantwortungsbewusstsein aller Fahrgäste des Öffentlichen Personenverkehrs und kündigt weitere Kontrollen an. Wer die Mund-Nasen-Bedeckung nicht trägt, muss mit einer Sanktionierung rechnen.

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