POL-HL: OH-Oldenburg in Holstein / Das sichere Fahrrad

Lübeck (ots) – Die Beamtinnen und Beamten der Polizeistation Oldenburg/H. wollen in den nächsten Wochen verstärkt Fahrradkontrollen für einen sicheren Schulweg im Umfeld der örtlichen Schulen durchführen.

Bereits durchführte Stichpunktkontrollen zeigten deutlich, dass die Ausrüstung der Räder oftmals nicht den Richtlinien entsprechen. Funktionierende Technik, Beleuchtung sowie Reflektoren sind von großer Wichtigkeit und sorgen für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Deshalb:

Intakte und betriebsbereite Vorder- und Rücklampen; die Fahrradbeleuchtung muss nach vorne weiß sein und nach hinten rot sein.

einen weißen Rückstrahler vorne und einen roten Rückstrahler hinten. Diese dürfen in den Fahrradlampen integriert sein.

zwei voneinander unabhängig funktionierende Bremsen

eine Fahrradklingel

jedes Fahrrad muss über zwei sogenannte Rückstrahler oder Reflektoren in orange/gelb verfügen, diese können wahlweise durch einen Reflexstreifen am Mantel ersetzt werden. Diese Rückstrahler oder Reflexstrahler müssen in ca. 180° Abstand im Rad oder den Speichen befestigt sein.

An den Fahrradpedalen müssen ebenfalls nach vorne wie hinten wirkende, orange/gelbe Reflektoren angebracht sein.

Sehen und gesehen werden ist in der dunklen Jahreszeit insbesondere für Fußgänger und Fahrradfahrer besonders wichtig. Deshalb werden helle Kleidung oder reflektierende Accessoires empfohlen. Auch eine Signalweste ist hilfreich für eine gute Erkennbarkeit. Das freiwillige Tragen eines Helmes kann bei Unfällen schwerwiegende Verletzung verhindern.

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