Anschober: Bundesgesundheitsagentur übernimmt Kosten für innovatives Medikament zur Behandlung spinaler Muskelatrophie bei Kindern

„Jeder Mensch hat ein Recht auf kostenfreie, notwendige und sinnvolle Behandlungen“

Wien (OTS) – Am 2. Oktober 2020 hat das Entscheidungsgremium der Bundesgesundheitsagentur, die Bundes-Zielsteuerungskommission, unter Vorsitz von Gesundheitsminister Rudi Anschober einen zukunftsweisenden Beschluss gefasst: Die Bundesgesundheitsagentur wird künftig die Kosten für das von der europäischen Arzneimittelagentur (EMA) im Mai neu zugelassene Medikament Zolgensma® übernehmen. Dieses Medikament ist eine Gentherapie für Kinder mit spinaler Muskelatrophie (SMA). Mit einer einmaligen Verabreichung dieses Medikaments in sehr jungem Kindesalter kann – wie die bisherigen Erfahrungen erwarten lassen – ein Ausbruch dieser Erkrankung in weiterer Folge dauerhaft vermieden werden. In Österreich ist von bis zu 10 Kindern pro Jahr auszugehen, die eine Behandlung mit diesem Medikament benötigen werden.

Durch den gemeinsamen Beschluss ist sichergestellt, dass der Zugang zu diesem Medikament, das mit Kosten von etwa 1,8 Mio. Euro je Behandlung das derzeit weltweit teuerste Medikament ist, in Österreich für alle betroffenen Kinder unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der betroffenen Familien möglich ist. ****

„Der Beschluss der Kostenübernahme wurde gemeinsam von Ländern, Sozialversicherung und Bund gefasst. Er ist auch Ausdruck einer guten, sich an den Bedürfnissen der Menschen orientierenden Zusammenarbeit aller politischen Ebenen in Fragen der Verbesserung und des Ausbaus von Gesundheitsleistungen in Österreich. Diese Kooperation ist ein Meilenstein in meinem Bemühen, die Versorgung mit innovativen und aber auch oftmals sehr kostenintensiven Medikamenten in Österreich langfristig sicherzustellen und zwar zu bundesweit einheitlichen Voraussetzungen“, unterstreicht Anschober die gute Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Mit Beschluss der Bundes-Zielsteuerungskommission ist nun in Österreich sichergestellt worden, dass alle Kinder, die die entsprechenden Voraussetzungen für die Anwendung dieser Therapie erfüllen, unabhängig vom Wohnort bzw. Wohnsitzbundesland diese Behandlung erhalten werden. Um eine österreichweit einheitliche Anwendung sicherzustellen, hat die Bundes-Zielsteuerungskommission die verbindliche Anwendung eines experten gestützten Regelwerks, das auf den EMA-Zulassungskriterien basiert, beschlossen. Des Weiteren hat die Bundes-Zielsteuerungskommission jene Leistungsstandorte als Expertise Zentren in Österreich festgelegt (insgesamt werden 7 Leistungsstandorte vorgesehen), an denen diese Behandlung vorgenommen werden soll. Diese Leistungsstandorte erfüllen die notwendigen Strukturkriterien für eine qualitativ gesicherte Durchführung dieser Therapie einschließlich der damit verbundenen Vor- und Nachbetreuung (u.a. Personal mit ausreichender Erfahrung mit der Betreuung von SMA-PatientInnen, Vorhandensein der erforderlichen Infrastruktur und Organisation).

Es haben in Österreich bereits erste Anwendungen dieser Therapie mit Zolgensma® in Salzburg und in der Steiermark stattgefunden. Die Bundesgesundheitsagentur wird auch die Kosten dieser beiden bereits erfolgten Anwendungen übernehmen.

Der Umgang der Behörden mit hochpreisigen Arzneimitteln wird bereits seit Jahren intensiv diskutiert. Kostensteigerungen speziell im hochpreisigen Segment von Arzneimitteln stellen die Finanzierung des Gesundheitssystems vor große Herausforderungen. „Dass hier alle Partner der Zielsteuerung – Bund, Länder und Sozialversicherung –an einem Strang ziehen, ist daher ein wichtiges Signal. Die nachhaltige Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems bleibt ein zentraler Aspekt der Zielsteuerung – ich hoffe daher, dass wir künftig auch für weitere Medikamente ein gemeinsames Vorgehen schaffen“, so Anschober.

Informationen zur spinalen Muskelatrophie (SMA):

Die SMA ist eine seltene, vererbbare Erkrankung, gleichzeitig eine der häufigsten genetisch bedingten Todesursachen bei Säuglingen und Kleinkindern. Es gibt verschiedene Typen mit unterschiedlichen Verlaufsformen und Schweregraden. Die Häufigkeit beträgt ca. 1 von 10.000 Lebendgeburten pro Jahr.

Ein Gendefekt führt bei dieser Krankheit dazu, dass ein für die Muskeln essentielles Eiweiß nicht in ausreichender Menge gebildet wird, wobei dieses Eiweiß u.a. eine entscheidende Rolle in der Kommunikation von Nervenzellen und Muskelzellen spielt. Im menschlichen Körper sitzen im Rückenmark Nervenzellen (Motoneuronen), die Muskelbewegungen steuern. Durch das bei dieser Krankheit fehlende Eiweiß kommt es zu einem fortschreitenden Verkümmern dieser Nervenzellen. Somit wird die Muskulatur nicht aktiviert und Muskelfasern, die nicht erregt werden, schrumpfen mit der Zeit und werden schließlich abgebaut. Die Folge ist eine zunehmende Verkümmerung (Atrophie) und Lähmung der Muskeln, was zu einer zunehmenden Beeinträchtigung in Grundbewegung, Atmung und Schlucken führt. Bei Säuglingen und Kleinkindern führen die drei häufigsten Typen der Erkrankung zu unterschiedlich schweren Formen der Bewegungseinschränkung.

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Mag.a (FH) Katharina Häckel-Schinkinger, MBA
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