Corona-Verordnung: religiöse Veranstaltungen wichtiger als Bildung

Schulterschlussappelle sind unglaubwürdig, wenn Maßnahmen weltanschaulich diskriminierend sind

Wien (OTS) – Als sachlich nicht gerechtfertigt, klientelpolitisch motiviert und potenziell gemeingefährdend verurteilt die „Initiative Religion ist Privatsache“ die von Gesundheitsminister Anschober gestern (Sa.) präsentierte Ausnahme von religiösen Veranstaltungen vom allgemeinen Veranstaltungsverbot (§13 Abs. 3 Z. 8 der COVID-19-Schutzmassnahmenverordnung). „Gerade vor dem Hintergrund der Notlage und der in dieser Verordnung enthaltenen Eingriffe in Grundrechte sowie verschiedene Einschränkungen des beruflichen und gesellschaftlichen Lebens ist diese prokirchliche Regelung nicht nachvollziehbar“, zeigt sich Initiative-Sprecher Eytan Reif verwundert. In diesem Zusammenhang hob Reif insbesondere die Schlechterbehandlung des Schulsektors hervor: „Die Selbstverständlichkeit, mit der OberstufenschülerInnen und ihre Eltern ins Homeschooling verbannt werden, während religiöse Veranstaltungen ermöglicht werden, ist atemberaubend. Abermals zeigt sich, dass in Österreich Religion der Bildung vorgezogen wird. Den Preis für diese pro-kirchliche Klientelpolitik der Türkis-Grünen Regierung bezahlen OberstufenschülerInnen und ihre Eltern. Dass die wiederholten Schulterschlussappelle der Regierung vor dem Hintergrund dieser weltanschaulichen Diskriminierung unglaubwürdig sind, versteht sich zudem von selbst – vielmehr verhöhnen sie die Allgemeinheit“.

„Dem Virus ist es egal, wo es sich befindet. Es verbreitet sich überall nach den gleichen Mechanismen. Es kann nicht sein, dass weltanschauliche Privilegien Maßnahmen in Frage stellen, die allen Bürgern große Anstrengungen und Solidarität im Sinne der Gesundheit aller abverlangen“, meint der praktische Arzt Dr. Rainer Brandl, der sowohl in Österreich als auch in Europa, Afrika und Asien – und auch in kirchlichen Einrichtungen – als Arzt tätig war. Laut Brandl müssen Interventionen, die als gesundheitspolitisch sinnvoll erachtet werden, für alle gelten. „Es ist nicht erklärbar, dass religiöse Veranstaltungen, bei denen es nachweislich bereits Übertragungen gab, stattfinden dürfen und andere Veranstaltungen, die der psychischen Gesundheit förderlich wären, nicht zustande kommen“, so Brandl.

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