
Tierschutz Austria: Gatterjagd-OK im Burgenland stinkt zum Himmel
Im Burgenland soll bereits verbotene Tierquälerei per Novelle wieder erlaubt werden. Für Tierschutz Austria schändlich und klar verfassungswidrig.
Vösendorf (OTS) – „Das modernste und innovativste Jagdgesetz Österreichs“ sei beschlossen worden: So lautete anno 2017 die vollmundige Ankündigung der burgenländischen Landesregierung. Der Kern dieses neuen Gesetzes – der auch von Tierschutz Austria (TSA) sehr begrüßt wurde – ein Verbot der Gatterjagd ab dem Jahr 2023.
2020 sieht es anders aus
Im Jahr 2020 scheint von dem Eifer und dem Bestreben, diese grausame Tierquälerei endlich zu beenden, nicht mehr viel übrig zu sein: Denn nun soll das Verbot der Jagdgatter mit einer Novelle des burgenländischen Jagdgesetzes wieder aufgehoben werden. Nicht nur bei TSA fragt man sich nun, woher dieser plötzliche Sinneswandel kommt.
Die „offizielle“ Erklärung
Offiziell werden rechtliche Bewilligungen und Bescheide der betroffenen Jagdgebiete als Begründung vorgeschoben. Konkret soll Paragraf 170, Absatz drei, aus dem burgenländischen Jagdgesetz gestrichen werden. Dort heißt es betreffend der Gatterjagd:
„Umfriedete Eigenjagdgebiete, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bewilligt oder als bestehend zur Kenntnis genommen worden sind, sind mit 1. Februar 2023 aufzulassen. Die Einfriedungen von Flächen sind in dieser Form zu entfernen, dass das Ein- und Auswechseln des Wildes in diese Gebiete jederzeit möglich ist, sofern diese Einfriedungen nicht aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften zulässig sind.“
Die „inoffizielle“ Version
Inoffiziell pfeifen es die Spatzen von allen Dächern, auch in diversen Medien wird berichtet: Unsaubere Deals mit gut betuchten Großgrundbesitzern sollten dieses Umdenken hervorgerufen haben. Ein zusätzlich bitterer Nachgeschmack: „Dass gerade jetzt im Burgenland wieder traditionell feucht-fröhliche Massen-Tierquälereien – auch Gatterjagden genannt – die schon verboten waren, wieder zugelassen werden, um – so steht es in diversen Medien – dem Burgenland lästige Klagen von Esterhazy, Mensdorff-Pouilly & Co. zu ersparen, grenzt an Verhöhnung der Corona-Bemühungen“, sagt Vereinspräsidentin Madeleine Petrovic. Diese Jagdumtriebe seien ein Schlag ins Gesicht all jener, die jetzt solidarisch sind, Veranstaltungen absagen und alles tun, um Kontakte zu minimieren.
Klar verfassungswidrig
TSA wird innerhalb der Begutachtungsfirst eine Stellungnahme zu dieser Novelle abgeben. Denn eine Gesetzesänderung in jene Richtung, die einen bereits errungenen Tierschutzstandard wieder zurücksetzt, ist im Lichte des Staatsziels Tierschutz, seit 2013 in der Verfassung verankert, schlicht und einfach verfassungswidrig. Zusätzlich wird TSA an den Bundeskanzler und den Tierschutzminister per Brief appellieren, um den Rückfall des Burgenlandes in feudale und tierquälerische Praktiken abzuwenden. Denn Gatterjagden sind was sie sind: schlimmste Tierquälereien, die einer betuchten Klientel rasche und massenweise Beute sichern sollen. Zusätzlich schränken sie die gerade jetzt so wichtige Erholungswirkung des Waldes für die Allgemeinheit unzumutbar ein. „Wenn dieses „Feudalgesetz“ wirklich so umgesetzt wird, dann wird dies nicht nur in der Tierschutzbewegung, sondern weit darüber hinaus für Unverständnis und Empörung sorgen.“, so Petrovic abschließend.
Über Tierschutz Austria
Tierschutz Austria – der neue Auftritt des Wiener Tierschutzvereins: Tierschutz Austria (TSA) ist erste Anlaufstelle für tierische Notfälle und bringt bald 175 Jahre Expertise in Sachen Tierhaltung und Tierpflege mit, bietet praktische Hilfe für Haus-, Wild- und Nutztiere (erstklassige Versorgung, Pflege und Vermittlung). Des Weiteren setzt sich TSA für die Rechte der Tiere ein, für faire Lebensbedingungen und artgerechte Haltung und den Erhalt von Arten und Lebensräumen. In ganz Österreich. UnterstützerInnen können sich auf www.tierschutz-austria.at informieren.
Mag. (FH) Oliver Bayer
Pressesprecher
Tierschutz Austria
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