Parlament: TOP im Nationalrat am 17. November 2020

Budget 2021, Bundesfinanzrahmen, Budgetbegleitgesetz

Wien (PK) – Zum Auftakt der vier Sitzungstage des Nationalrats werden die Abgeordneten am Dienstag über das Budgetbegleitgesetz und weitere mit dem Budget in Zusammenhang stehende Vorlagen beraten. Dabei geht es unter anderem um zusätzliche Corona-Hilfen, eine Verlängerung und Adaptierung der Kurzarbeit, die Anhebung der Mindestpension auf 1.000 € im Zuge der gestaffelten Pensionserhöhung 2021 sowie budgetäre Vorbelastungen für den Bahnausbau. Auch weitere Sondermittel für die Länder, die Anhebung des Haftungsrahmens für die Österreichische Tourismusbank ÖHT, die finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation und die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Beschaffung und Verteilung von COVID-19-Impfstoffen sind in Aussicht genommen. Für die Parlamentssanierung soll es einen Kostenpuffer von 20 Prozent geben. Mit dem Bundesrechnungsabschluss 2019 liegt den Abgeordneten überdies die Bilanz des Bundes für das vergangene Jahr vor.

Im Mittelpunkt der Plenarwoche steht allerdings das Budget 2021 und der zugehörige Bundesfinanzrahmen. Kapitel für Kapitel werden die Abgeordneten über die Eckpunkte des nunmehr bereits zweiten Corona-Krisenbudgets diskutieren, beginnend am Dienstag mit den Voranschlägen für die Obersten Organe und das Bundeskanzleramts, für die Kunst und Kultur, das Außenressort, die Justiz sowie Inneres. Die Schlussabstimmungen sind für Donnerstag, den 19. November anberaumt.

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr.

Budgetbegleitgesetz bringt weitere Corona-Hilfen und Mindestpension von 1.000 €

Begleitend zum Budget hat die Regierung dem Parlament ein umfangreiches Budgetbegleitgesetz vorgelegt, mit dem insgesamt 33 Gesetze geändert und fünf neue geschaffen werden. Unter anderem bringt die Sammelnovelle weitere Corona-Hilfen, eine Verlängerung und Adaptierung der Corona-Kurzarbeit sowie die schon im Oktober vereinbarte Pensionserhöhung. Auch weitere Sondermittel für die Länder, haushaltsrechtliche Grundlagen für die Beschaffung und Verteilung von COVID-19-Impfstoffen, die finanzielle Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation, eine Sonderdotierung des Ausgleichstaxfonds, die Einrichtung eines Fördertopfs aus Anlass des 100. Jahrestags der Volksabstimmung in Kärnten und viele weitere Punkte sind Teil des Pakets.

Konkret sieht das Budgetbegleitgesetz zur Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie etwa zusätzliche Förderungen für Non-Profit-Organisationen im Wege des NPO-Fonds in der Höhe von 250 Mio. €, eine weitere Aufstockung des Familienhärtefonds um 50 Mio. € sowie ein eigenes “Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen” vor. Demnach wird Sozialminister Rudolf Anschober ein Extrabudget in der Höhe von 20 Mio. € zur Unterstützung von Sozialhilfe-Haushalten erhalten, die für Einmalzahlungen – je 100 € pro Kind und als Energiekostenzuschuss – gedacht sind. Den Ländern wird ein Sonderzuschuss in der Höhe von 150 Mio. € zur Abgeltung coronabedingter Aufwendungen überwiesen. Zudem leistet der Bund bis 2024 weiterhin jährliche Kompensationszahlungen in der Höhe von 300 Mio. € in Zusammenhang mit der Abschaffung des Pflegeregresses.

Im Zuge der gestaffelten Pensionserhöhung ist unter anderem vorgesehen, die Ausgleichszulage auf 1.000 € anzuheben. Auch Pensionen unter 1.000 € und Opferrenten werden um 3,5% erhöht. Zwischen einer Pension von 1.000 € und 2.333 € geht der Anpassungsfaktor schrittweise auf die Höhe der Inflationsrate (1,5%) zurück, ab 2.333 € gibt es nur noch einen Pauschalbetrag von 35 €.

Der Ausgleichstaxfonds wird zur Unterstützung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung 2020 und 2021 eine Sonderdotierung von jeweils 40 Mio. € erhalten. Auch für psychiatrische Gutachten, die Entwicklung von COVID-19-Tests seitens der Universität Wien, die Aufarbeitung der Sammlung Essl durch die Albertina und die Wahrnehmung behördlicher Aufgaben durch den Aero-Club sind zusätzliche Budgetmittel vorgesehen. Anlässlich des 100. Jahrestags der Volksabstimmung in Kärnten wird der Bund 4 Mio. € – je 2 Mio. € für die Abstimmungsgemeinden und für Projektförderungen – lockermachen. Der Verein für Konsumenteninformation erhält im kommenden Jahr 5 Mio. €, und damit 250.000 € mehr als heuer.

Das Corona-Kurzarbeitsmodell wird bis März 2021 verlängert, wobei Arbeitsministerin Christine Aschbacher zufolge die Arbeitszeit in der Kurzarbeitsphase 3 grundsätzlich auf 30% bis 80% reduziert werden kann. Für Betriebe, die unmittelbar vom zweiten Lockdown betroffen sind, werden allerdings Sonderregelungen gelten. Hier ist im November bzw. für die Zeit des Lockdowns auch ein 100%iger Arbeitsausfall möglich. Diese Bestimmung soll gemäß den Erläuterungen nicht nur für gänzlich gesperrte Betriebe, sondern etwa auch für Hotels gelten. Neu ist außerdem, dass ArbeitnehmerInnen, die sich in Kurzarbeit befinden, ab 2021 niedrigere, an ihren tatsächlichen Verdienst angepasste Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen werden.

Mit einem von den Koalitionsparteien im Ausschuss vorgelegten Abänderungsantrag wurden darüber hinaus weitere Bestimmungen in das Budgetbegleitgesetz eingefügt: Das betrifft etwa spezifische Prüfbefugnisse der Finanzämter in Zusammenhang mit Förderungen nach dem Investitionsprämiengesetz, beschleunigte Auszahlungen von betrieblichen Vorsorgekassen in bestimmten Fällen, die Beschaffung und Verteilung von COVID-19-Impfstoffen, Medikamenten und Schnelltests durch den Gesundheitsminister und die Anpassung des Luftfahrtgesetzes an unionsrechtliche Bestimmungen.

SPÖ, FPÖ und NEOS bewerteten im Ausschuss einzelne Teile des Budgetbegleitgesetzes positiv. Dem ganzen Paket wollte aber keine der drei Oppositionsparteien zustimmen. So ist nach Meinung der SPÖ etwa zu wenig Geld für die ärmsten Haushalte vorgesehen. Zudem sieht sie nicht ein, dass PensionsbezieherInnen mit einer Pension ab 2.333 € nicht einmal die Inflation abgegolten bekommen. Nach Meinung der NEOS wäre es hingegen ausreichend gewesen, nur die Ausgleichszulage überproportional zu erhöhen. Auch sind sich die NEOS nicht sicher, ob es durch die neue Kurzarbeitsregelung in Kombination mit dem geplanten 80%igen Ersatz des Umsatzentgangs gegenüber November 2019 nicht zu einer Überkompensation für manche Branchen kommt. Die FPÖ hinterfragte unter anderem die Anschaffung von Antigen-Schnelltests durch den Bund in der Höhe von 30 Mio. € und die Kostenschätzung für die COVID-19-Impfstoffe.

Einrichtung eines COVID-19-Lagers

Ergänzend zum Budgetbegleitgesetz haben die Koalitionsparteien im Budgetausschuss einen Gesetzesantrag eingebracht, der auf die Einrichtung eines “COVID-19-Lagers” durch das Verteidigungsministerium abzielt. In diesem Lager soll für die Dauer der COVID-19-Pandemie ein Notvorrat an Schutzausrüstung und sonstigen notwendigen medizinischen Materialien bereitgehalten werden, um im Fall von Engpässen oder Bedarfsspitzen ausreichend gerüstet zu sein. Die Kosten für das Lager werden aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bedeckt, vorläufig ist das Gesetz mit Ende 2021 befristet. Diesem Gesetzentwurf stimmte auch die FPÖ zu. Die NEOS vermissen – bei grundsätzlicher Zustimmung -Berichtspflichten an das Parlament.

Bundesrechnungsabschluss 2019

Der vom Rechnungshof erstellte Bundesrechnungsabschluss des Vorjahres zeichnet vor dem Hintergrund einer damals guten, aber abflauenden Konjunktur ein positives Bild des Bundeshaushalts 2019. So wiesen Nettoergebnis und Nettofinanzierungssaldo wesentlich günstigere Werte als ursprünglich budgetiert aus. Das Nettoergebnis war im Jahr 2019 in der Höhe von +819,08 Mio. € um 1.342,77 Mio. € besser als im Jahr 2018, wobei der Rechnungshof dieses Plus im Wesentlichen auf die Entwicklung der Abgabenerträge zurückführt. Der Nettofinanzierungssaldo war mit +1.486,77 Mio. € um 972,05 Mio. € höher als veranschlagt. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) wuchs 2019 real um 1,6%, während Österreich auf gesamtstaatlicher Ebene einen öffentlichen Überschuss von 0,7% des BIP erzielte und der öffentliche Schuldenstand von 74% auf 70,4% des BIP fiel.

75 Mio. € an Sondermitteln bis 2023 für Projekte der Mikroelektronik

Österreich will die Entwicklung innovativer technologischer Komponenten in der Autoindustrie, insbesondere in den Bereichen “Energieeffiziente Chips” und “Leistungshalbleiter” im Zeitraum von 2020 bis 2023 mit insgesamt 75 Mio. € fördern. Dafür sprach sich der Budgetausschuss einstimmig aus. Ein von der Regierung vorgelegter Gesetzentwurf enthält die dafür nötige Ermächtigung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, im Rahmen der UG 33 beim Detailbudget Innovation und Technologietransfer entsprechende Vorbelastungen einzugehen. Ziel der Förderung gemäß den Kriterien der “Important Projects of Common European Interest” IPCEI ist es, durch Investitionsanreize die Innovationskraft Österreichs auf dem Gebiet der Halbleiterproduktion zu sichern und zu verbessern.

Schieneninfrastruktur: Haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung von Vorbelastungen von bis zu 48,69 Mrd. €

Ein weiteres Bundesgesetz soll die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ermächtigen, für Verträge des Bundes mit der ÖBB-Infrastruktur AG bezüglich des Zeitraums 2021 bis 2026 Vorbelastungen in der Höhe von bis zu 48,69 Mrd. € zu begründen. Gegenstand der Ermächtigung sind zum einen jene Vorbelastungen, die durch Investitionen bis 2026 und die damit induzierten Annuitäten bis 2075 entstehen. Der Entwurf beziffert den entsprechenden Betrag mit 39,88 Mrd. €. Zum anderen sind von der Regierungsvorlage Vorbelastungen im Zusammenhang mit Zuschüssen nach dem Bundesbahngesetz für Betrieb und Instandhaltung im Zeitraum 2021 bis 2026 in der Höhe von 8,81 Mrd. € betroffen. Die Vorlage unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags mit redaktionellen Anpassungen fand im Ausschuss die breite mehrheitliche Zustimmung, ohne die Stimmen der FPÖ.

ÖBB-Rahmenplan 2021-2026

Für den aktuellen sechsjährigen ÖBB-Rahmenplan ist von 2021 bis 2026 ein ausgabenwirksames Gesamtinvestitionsvolumen (inklusive des österreichischen Anteils des Brennerbasistunnels) von rund 17,5 Mrd. € für den Ausbau der Schiene vorgesehen, wie Verkehrsministerin Leonore Gewessler im entsprechenden Bericht informiert. Der Umfang der Jahrestranchen, in der diese Investitionen umgesetzt werden sollen, erhöht sich dabei von ca. 2,54 Mrd. € im Jahr 2021 auf rund 3,26 Mrd. € für 2026.

Als verkehrspolitische Prioritäten bei der Erstellung des Rahmenplans 2021-2026 nennt Verkehrsministerin Gewessler den Ausbau des Nahverkehrs in den Ballungsräumen, den weiteren Ausbau der Infrastrukturanlagen für den Güterverkehr, Bahnhofsmodernisierungen, die zügige Umsetzung des Elektrifizierungsprogramms, Maßnahmen zur Optimierung der betrieblichen Verkehrsabwicklung sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und die Fortführung laufender Projekte, einschließlich der Baumaßnahmen auf der Südstrecke, an der Brennerachse und auf der Weststrecke. Eingeflossen in die Planungen sind die verkehrspolitischen Zielsetzungen der nächsten Jahre sowie die Vorgaben des Zielnetzes 2025+, das die Erfordernisse für einen systemadäquaten Ausbau der Schieneninfrastruktur der ÖBB definiert.

Der 50%ige Anteil Österreichs am Brenner Basistunnel ist zur Gänze im ÖBB-Rahmenplan abgebildet, wie im Bericht steht. Abgesehen von den Bundeszuschüssen erfolgt die Finanzierung durch die Querfinanzierung auf der Brennerachse, EU-Zuschüsse sowie durch Beiträge des Landes Tirol. Die im Rahmenplan 2021-2026 enthaltenen Tranchen für den österreichischen Anteil am BBT summieren sich auf ca. 2,54 Mrd. €, wobei eine Vorausvalorisierung von 2,5% inkludiert ist. Basis der Kalkulation sind dabei Errichtungskosten in Höhe von rund 8,5 Mrd. € auf der Preisbasis 2020.

Parlamentssanierung: COVID-19-Pandemie erfordert neuen Kostendeckel

Einig sind sich die Parlamentsparteien in Bezug auf eine Novelle zum Parlamentsgebäudesanierungsgesetz. Um den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und zusätzlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen, soll es ermöglicht werden, die gesetzlich festgelegte Kostenobergrenze für das Sanierungsprojekt von 352,2 Mio. € um 20 Prozent zu überschreiten. Schon bei der Beschlussfassung des Gesetzes 2014 war eine derartige Toleranzgrenze als notwendig erachtet worden, nun soll dieser Kostenpuffer gesetzlich verankert werden. Auch für etwaige Mehrkosten für das Ausweichquartier sowie für aus heutiger Sicht unabsehbare Folgen der COVID-19-Pandemie wird vorausschauend Vorsorge getroffen.

Die Parteien gehen allerdings davon aus, dass es für das Ausweichquartier über die 51,4 Mio. €, die 2014 beschlossen wurden, keiner zusätzlichen Mittel bedarf und es auch sonst zu keinen weiteren Kostenüberschreitungen kommt. Vielmehr sollen im neuen Kostendeckel für die Sanierung sogar zusätzliche Maßnahmen wie der Vollausbau eines zweiten großen Ausschusslokals im Erdgeschoss inklusive Abhörschutzmaßnahmen sowie die Sanierung der Außenfassade und der Fassaden der Innenhöfe Platz finden.

ÖHT-Haftungsrahmen soll auf 625 Mio. € steigen

Der Haftungsrahmen für die ÖHT für Einzelbetriebe beträgt gemäß KMU-Förderungsgesetz bisher 375 Mio. €. Mit Ende September 2020 war er bereits mit rund 336 Mio. € ausgeschöpft, wirft die Koalition auf. Eine Erhöhung des Rahmens auf 625 Mio. € sei daher notwendig, damit die Tourismus- und Freizeitwirtschaft ihren Beitrag zur Erholung der österreichischen Wirtschaft nach der COVID-Krise leisten kann. Der Antrag wurde im Budgetausschuss als Abänderung zu einem ÖVP-Grüne-Antrag eingebracht, der Klarstellungen zu Kompetenzen im KMU-Förderungsgesetz enthält, und dort mit breiter Mehrheit – gegen die Stimmen der SPÖ – angenommen.

Zahlungen an internationale Entwicklungshilfe-Organisationen

Mehrheitlich, ohne die Stimmen der FPÖ, wurde im Ausschuss auch das sogenannte IFI-Beitragsgesetz 2020 über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen angenommen. Die Regierungsvorlage zielt auf Zahlungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit an Entwicklungsorganisationen ab, wofür in den Jahren 2020 bis 2032 im Finanzierungshaushalt Budgetmittel in der Höhe von insgesamt 615,8 Mio. € vorgesehen sind. Davon werden 2020 bis 2024 rund 278 Mio. € zahlungswirksam.

Budget 2021: Corona-Krise lässt Defizit von 22,6 Mrd. € erwarten

Auch das nunmehr zweite von ÖVP und Grünen vorgelegte Budget steht ganz im Zeichen der Corona-Krise. Bei Ausgaben in der Höhe von 97,8 Mrd. € und Einnahmen in der Höhe von 75,17 Mrd. € wird 2021 ein Defizit von mehr als 22,6 Mrd. € erwartet. Bei der Präsentation des Haushaltsentwurfs war die Regierung noch von einem Minus von 21 Mrd. € ausgegangen, aktualisierte Wirtschaftsprognosen des Wifo machten es aber notwendig, die Budgeteckdaten im Zuge der Beratungen im Budgetausschuss nochmals zu revidieren. Auch das neue Bundesfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024 wurde an die erwartete abgeschwächte Konjunkturentwicklung angepasst. Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen geht Finanzminister Gernot Blümel nunmehr von einem gesamtstaatlichen Maastricht-Defizit in der Höhe von 9,8% und einer Staatsschuldenquote von 87,9% im kommenden Jahr aus.

Maßgeblich verantwortlich für das enorme Defizit ist die Corona-Krise. So hat die Regierung allein für den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und für die Corona-Kurzarbeit 9,2 Mrd. € budgetiert. Zudem ist geplant, im Rahmen des COVID-19-Konjunkturpakets weitere Hilfen zur Verfügung zu stellen bzw. auf entsprechende Steuereinnahmen in Milliardenhöhe zu verzichten. 1,1 Mrd. € sind für neue Budgetschwerpunkte wie Sicherheit, Bildung und Klimaschutz geplant.

Präsidentschaftskanzlei

Für die Präsidentschaftskanzlei sieht der Haushaltsentwurf 2021 Ausgaben in der Höhe von rund 11,5 Mio. € und somit keine Änderungen gegenüber dem Vorjahr vor. Dasselbe gilt für den Personalplan, der weiterhin 85 Planstellen, darunter zwei Militäradjutanten des Bundespräsidenten, ausweist. In den Jahren 2022 bis 2024 sinken die Auszahlungsobergrenzen im Entwurf des Bundesfinanzrahmengesetzes deutlich auf 9,9 Mio. €. Auszahlungsschwerpunkte sind neben den Personalausgaben die laufenden Instandhaltungen der Infrastruktur sowie die an die Burghauptmannschaft zu entrichtende Benützungsvergütung.

Bundesgesetzgebung

Das Parlament wird 2020 ein Budget von 379,08 Mio. € zur Verfügung haben. Das ist ein Ausgabenplus gegenüber dem Voranschlag 2020 von 11,24%. Grund dafür sind vor allem höhere Ausgaben für die Instandhaltung und Sanierung von Nebengebäuden des Parlaments, für EDV-Hardware und für Öffentlichkeitsarbeit. So schlagen etwa neue Angebote des Parlaments im Bereich der Demokratiebildung, die Ausweitung der Mediathek des Parlaments und Vorlaufkosten für das neue BesucherInnenzentrum im historischen Parlamentsgebäude zu Buche. Größter Ausgabenposten bleibt weiter die Sanierung des Parlamentsgebäudes: Dafür stehen im kommenden Jahr rund 134 Mio. € zur Verfügung, wobei ein Großteil der Mittel aus Rücklagen bedeckt wird. Für den Nationalfonds sind 2021 6,76 Mio. € veranschlagt.

Verfassungsgerichtshof

Die Auszahlungen für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) werden von den im Jahr 2020 veranschlagten 17,3 Mio. € auf 18,1 Mio. € im Jahr 2021 steigen (+4,63%). Das ist insbesondere auf einen geringfügigen Zuwachs bei den Personalaufwendungen sowie auf das Sonderbudget für die Funktionssanierung des Veranstaltungszentrums, das 2022 wieder wegfällt, zurückzuführen. Die Mehrauszahlungen, die durch den weiterhin hohen Arbeitsanfall im Bereich des Asyl- und Fremdenrechts sowie bei Normenkontrollverfahren zu erwarten sind, sollen unter Zugriff auf bestehende Rücklagen erfolgen. Mit 105 Planstellen im Jahr 2021 bleibt der Personalstand gegenüber dem Jahr 2020 unverändert. Die Auszahlungsobergrenze im Bundesfinanzrahmengesetz soll sich bis 2024 auf 17 Mio. € einpendeln.

Verwaltungsgerichtshof

Für den Verwaltungsgerichtshof sind im Bundesvoranschlag für das Jahr 2021 Auszahlungen in der Höhe von 22,3 Mio. € vorgesehen. Im Vergleich zum BVA 2020 bedeutet dies eine Steigerung um 2,9%, die vor allem mit höheren Personalaufwendungen begründet wird. Unverändert bleibt hingegen die Zahl der Planstellen (220), wobei 68 auf den richterlichen Bereich und 134 auf den allgemeinen Verwaltungsdienst entfallen. Ebenso wie im VfGH ist der Verwaltungsgerichtshof noch immer mit einer hohen Zahl an Asylrechtsfällen konfrontiert. Laut Bundesfinanzrahmengesetz wird bis 2024 die Auszahlungsobergrenze auf rund 23,6 Mio. € steigen.

Volksanwaltschaft

Für die Volksanwaltschaft sind im Bundesvoranschlag 2021 Auszahlungen von 12,42 Mio. € vorgesehen. Das sind 190.000 € mehr als im Jahr 2020 und entspricht einer Steigerung um 1,5%. Der größte Teil des Budgets ist mit 7,3 Mio. € für Personalkosten veranschlagt. Im Vergleich zum Jahr 2020, wo aufgrund zusätzlicher Planstellen ein größerer Anstieg des Budgets für Personal vorgesehen war, ist das nur noch eine geringe Steigerung.

Rechnungshof

Auch der Rechnungshof soll nächstes Jahr geringfügig besser ausgestattet werden. So sieht der Finanzierungshaushalt Ausgaben (Auszahlungen) für 2021 von 36,5 Mio. € vor. Dies entspricht einer Steigerung von 1,4% im Vergleich zum Vorjahr (2020: 36 Mio. €), womit allerdings keine zusätzlichen Ressourcen für mögliche Kompetenzerweiterungen des Rechnungshofs berücksichtigt sind, hält der Budgetdienst des Parlaments in seiner Analyse fest. Für die weiteren Jahre sind im Bundesfinanzrahmen Anhebungen der Mittel bis 2024 auf 38,2 Mio. € vorgezeichnet. Auf personeller Ebene sind mit 323 Planstellen – konstant bis 2024 – keine Änderungen zu erwarten. Ohnehin werden diese aufgrund der Auszahlungsobergrenzen mit geplanten durchschnittlich 282,5 Vollbeschäftigungsäquivalenten (VBÄ) im Jahr 2020 nicht vollständig, sondern nur zu 87,5% besetzt, was mit den nicht ausreichend verfügbaren Budgetmitteln begründet wird.

Bundeskanzleramt

Rund 458,1 Mio. € sollen im Jahr 2021 an Auszahlungen für das Bundeskanzleramt zur Verfügung stehen. Dieser Zuwachs um 44,6 Mio. € gegenüber dem Vorjahr (413,5 Mio. €) ist im Wesentlichen auf die Erhöhung des Budgets für Vorhaben im Integrationsbereich um 35,4 Mio. €, für die Volksgruppenförderung – die erstmals seit 1995 aufgestockt wird – um 4 Mio. € sowie für Frauenangelegenheiten um 2,5 Mio. € zurückzuführen, heißt es zum Budgetentwurf 2021 für das Bundeskanzleramt (BKA). Enthalten ist auch eine Umschichtung von 28 Mio. € aus der Untergliederung Arbeit, da die Finanzierung von Deutschkursen im BKA übernommen und zentral durch den Österreichischen Integrationsfonds abgewickelt werden soll. Für den Bereich Integration sollen damit 2021 im BKA 103,3 Mio. € an Auszahlungen zur Verfügung stehen (2020: 67,9 Mio. €). Eine weitere Abweichung zum Budgetjahr 2020 ergibt sich laut Vorlage etwa aus der Einrichtung der Dokumentationsstelle Politischer Islam.

Öffentlicher Dienst und Sport

Aufgrund der Einrichtung des NPO-Unterstützungsfonds zur Bewältigung der Corona-Krise ist im Bundesvoranschlag für den Öffentlichen Dienst mit einer Ausgabensteigerung um über 400 Mio. € zu rechnen. Im Sport sollen neue Förderschwerpunkte gesetzt werden, etwa für die Einrichtung des neuen Instituts für Sporttechnologie sowie für Projekte in den Bereichen Inklusion und Gleichstellung oder eine spezielle Förderung für Frauen-Ligen. Die UG Öffentlicher Dienst und Sport ist im Bundesvoranschlag des kommenden Finanzjahres mit gesamt 598,4 Mio. € budgetiert.

Kunst und Kultur

Um rund 6,5% sollen die Bundesmittel für Kunst und Kultur laut dem Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 steigen. Die Kunst- und Kulturförderung beträgt heuer insgesamt 466 Mio. € und steigt um rund 30,1 Mio. € auf 496,1 Mio. € im kommenden Jahr. Darin noch nicht enthalten sind weitere Mittel, die über diverse Hilfsinstrumente vergeben werden, die im Hinblick auf die Bewältigung der COVID-19-Krise eingerichtet wurden. Diese Hilfen werden bis zum Frühjahr 2021 verlängert. Der Bundesfinanzrahmen für die Jahre 2022 bis 2024 sieht außerdem vor, dass es auch 2022 zu einem weiteren Anstieg kommt, um besondere Schwerpunktsetzungen fortzuführen. In den Jahren darauf sinkt das Kulturbudget dann wieder etwas, weil einige Projekte dann weitgehend abgeschlossen sein sollten. So stellt der Bund im kommenden Jahr rund 9 Mio. € für Sanierungen der Festspielhäuser Salzburg und Bregenz zur Verfügung. Für die Vorbereitung der europäischen Kulturhauptstadt Bad Ischl sind 1 Mio. € eingeplant.

Äußeres

Nach einer Anhebung der Mittel für den Auslandskatastrophenfonds sowie für die Entwicklungshilfe 2020 sollen diese im nächsten Jahr erneut aufgestockt werden. Im Detail sollen in die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZA) 10,7 Mio. € mehr und damit 125,1 Mio. € (2020: 114,4 Mio. €) an Budgetmitteln fließen, die für Schwerpunktprojekte in der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) verwendet werden sollen. Der Auslandskatastrophenfonds, also die weltweite Katastrophen- und humanitäre Hilfe Österreichs, wird mit 27,5 Mio. € auf 52,5 Mio. € (2020: 25,0 Mio. €) mehr als verdoppelt, bis 2024 soll er auf 60 Mio. € ansteigen. Der entsprechende Budgetentwurf für das Außenressort sieht 2021 insgesamt Auszahlungen in der Höhe von 549,9 Mio. € vor, was im Vergleich zu 2020 einen Anstieg von 53,9 Mio. € bzw. 10,9% bedeutet.

Justiz

Das Justizbudget wird um knapp 66 Mio. € auf rund 1,8 Mrd. € aufgestockt, was nun auch, wie seitens des Ressorts im Ausschuss bekräftigt wurde, Spielraum für Schwerpunktsetzungen bietet. Mehr Mittel sind vor allem für den Maßnahmenvollzug, den Opferschutz, aber auch für Gerichtssachverständige und Digitalisierung geplant. Darüber hinaus wird die Zahl der Planstellen um 28 angehoben, vorwiegend bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, bei der Justizwache sowie bei der Datenschutzbehörde.

Inneres und Fremdenwesen

Das Budget für die innere Sicherheit soll 2021 auf 3,17 Mrd. € steigen, um vor allem die Personal- und Ausbildungsoffensive mit 1.054 neuen zusätzlichen Planstellen zu finanzieren. 13,9 Mio. € werden im Innenressort für Schutzausrüstung und Tests zur COVID-19-Krisenbewältigung gebraucht, mit 30 Mio. € werden neue budgetäre Schwerpunkte für den Ausbau der Cyberabwehr, die IKT-Weiterentwicklung und die Modernisierung der polizeilichen Infrastruktur gesetzt. Fortgeführt werden sollen die BVT-Reform und Maßnahmen gegen Gewalt, Einbruch, Diebstahl sowie Extremismus und Terrorismus. Für die Flüchtlingsbetreuung sind im Bundesvoranschlag 314,8 Mio. €, um 64 Mio. € weniger als im Vorjahr, vorgesehen. (Schluss) mbu/keg/gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Live-Stream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.

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