Unterstützungsfonds für Künstlerinnen und Künstler weiter aufgestockt

Ministerrat gibt grünes Licht für Erhöhungen der zielgerichteten Unterstützungsmaßnahmen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler.

Wien (OTS) – Der Ministerrat hat heute bestätigt, dass die zielgerichteten Maßnahmen der Bunderegierung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler weiter verlängert und ihre Dotierung entsprechend erhöht werden.

Konkret wird die Überbrückungsfinanzierung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) von 110 Mio. Euro auf 120 Mio. Euro erhöht und der Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) von 20 auf 40 Mio. Euro.

„Mit diesen weiteren Erhöhungen ist sichergestellt, dass wir den freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern auch weiterhin den Weg durch diese Krise erleichtern können“, so Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer am Mittwoch. „Beide Unterstützungsmaßnahmen funktionieren unbürokratisch und schnell. Ich freue mich, dass wir schon jetzt garantieren können, dass die Unterstützungsgelder bis Juni weiter fließen werden, wenn das notwendig sein sollte – also auch dann, wenn hoffentlich schon wieder Auftritte und Engagements im eingeschränkten Rahmen möglich sind.“

In der Überbrückungsfinanzierung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler bei der SVS wurden bisher rund 68 Mio. Euro an Unterstützungsleistungen ausgezahlt. Die Überbrückungsfinanzierung erlaubt für selbständig versicherte Künstlerinnen und Künstler Unterstützungsleistungen von 1.000 Euro pro Monat. Außerdem wurde für November und Dezember ein „Lockdownbonus“ in der Höhe von 2.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Für Jänner und Februar ist ein weiterer Bonus in Höhe von 1.000 Euro geplant.

Beim Covid-19-Fonds des KSVF wurden bisher rund 12 Millionen Euro ausgezahlt. Der Fonds steht jenen freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern offen, die weder beim Härtefallfonds der Wirtschaftskammer noch bei der SVS anspruchsberechtigt sind, weil ihr Einkommen in der Regel zu niedrig für eine Pflichtversicherung ist. Im Jahr 2020 wurde an diese Personengruppe ein Betrag von 3.500 Euro pro Kopf ausgeschüttet. Für das erste Quartal 2021 ist seit 15. Jänner eine Zahlung von 1.500 Euro beantragbar, eine weitere Tranche für das 2. Quartal wird derzeit vorbereitet.

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Mag. (FH) Michael Weiß
Pressesprecher der Staatssekretärin für Kunst und Kultur
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