Parlament: TOP im Nationalrat am 24. Februar 2021

Aktuelle Stunde, Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz, Corona-Hilfen und -Sonderregelungen, Kurzarbeit, Antigen-Tests, Amtssitzgesetz

Wien (PK) – Der Nationalrat wird sich auch in seiner nächsten Sitzung am 24. Februar vorrangig mit Gesetzesvorhaben befassen, die in Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen. So ist etwa nicht nur geplant, die Freistellungsregelung für schwangere Beschäftigte in Berufen mit Körperkontakt und verschiedene steuerrechtliche Corona-Sonderregelungen zu verlängern, sondern auch die Corona-Kurzarbeit. Zudem haben die zuständigen Ausschüsse kurzfristig den Weg für die kostenlose Abgabe von fünf Antigen-Tests pro Monat für alle Versicherten und für die Verlängerung von Abgaben- und Steuerstundungen um weitere drei Monate geebnet. Auch für NotstandshilfebezieherInnen, KünstlerInnen und gewerbliche PrivatzimmervermieterInnen sind zusätzliche Hilfen vorgesehen. Ebenso könnten der steuerrechtliche Teil des Homeoffice-Pakets und Zuschüsse für betriebliche Corona-Testungen vom Nationalrat beschlossen werden.

Abseits der Corona-Krise werden die Abgeordneten unter anderem über das Österreichisch-Jüdische Kulturerbegesetz, ein neues Amtssitzgesetz zur Stärkung Österreichs als Standort für internationale Organisationen und Konferenzen sowie über die aktuelle Situation in der Landwirtschaft beraten. Insgesamt sind mehr als 20 Gesetzesbeschlüsse zu erwarten.

Aktuelle Stunde

Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, in der die SPÖ über die schwierige Lage am Arbeitsmarkt und die drohende Pleitewelle diskutieren will. Konkret lautet das Thema: “Kampf gegen Arbeitslosigkeit und Insolvenzwelle, statt Kampf gegen die österreichische Justiz, Herr Bundeskanzler! Tun Sie es für Österreich.”

Österreichisch-Jüdisches Kulturerbegesetz

Ziel des von der Regierung vorgeschlagenen Österreichisch-Jüdischen Kulturerbegesetzes ist die Sicherstellung eines aktiven jüdischen Gemeindelebens in Österreich und ein breiter Zugang der Bevölkerung zum jüdischen kulturellen Erbe. Die Israelitische Religionsgemeinschaft wird demnach künftig eine jährliche Sonderförderung in der Höhe von 4 Mio. € erhalten. Für das Jahr 2020 werden rückwirkend 5 Mio. € ausgezahlt. Verwendet werden können die Fördermittel etwa für den Schutz jüdischer Einrichtungen, die Erhaltung von materiellem und immateriellem Kulturerbe, die Aufrechterhaltung organisatorischer Strukturen, den Dialog mit anderen Religionen und für gesellschaftlichen Austausch. Zudem ist ein besonderer Fokus auf Jugendarbeit angedacht, um dem drohenden Rückgang der Mitgliederzahl der jüdischen Gemeinden entgegenzuwirken.

Die Regierungsvorlage erhielt im Verfassungsausschuss einhellige Zustimmung, wobei die Abgeordneten unter anderem die Zukunftsorientierung des Gesetzes hervorhoben. Es sei auch wichtig, der jüdischen Gemeinde zu ermöglichen, ihre hohen Sicherheitskosten zu decken, hoben ÖVP und Grüne hervor.

Klarstellung im Ausschreibungsgesetz

Mit einer im Verfassungsausschuss einstimmig angenommenen Novelle zum Ausschreibungsgesetz soll ausdrücklich klargestellt werden, dass besondere Kenntnisse und Fähigkeiten, die bei Ausschreibungen verlangt werden, mit jener Arbeitsplatzbeschreibung übereinzustimmen haben, die vom zuständigen Ministerium für den öffentlichen Dienst aktuell genehmigt ist. ÖVP und Grüne erwarten sich davon eine weitere Professionalisierung und Beschleunigung von Ausschreibungsverfahren.

Nochmalige Aufstockung der COVID-19-Fördertöpfe für KünstlerInnen

Um die wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie für Künstlerinnen und Künstler abzufedern, wurden im vergangenen Jahr mehrere Fördertöpfe eingerichtet. So können etwa über den bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) eingerichteten Überbrückungsfonds Unterstützungsleistungen als Ersatz für Einnahmenausfälle beantragt werden. Für besondere Not- und Härtefälle steht beim Künstler-Sozialversicherungsfonds außerdem ein eigener COVID-19-Fonds zur Verfügung, der vor allem dann einspringt, wenn andere Förderinstrumente nicht greifen. Beide Fördertöpfe sollen nun ein weiteres Mal aufgestockt werden. Der von den Koalitionsparteien vorgelegte Gesetzesantrag stieß im Verfassungsausschuss auf einhellige Zustimmung.

Konkret ist vorgesehen, für den beim Künstler-Sozialversicherungsfonds eingerichteten COVID-19-Fonds nochmals 20 Mio. € zur Verfügung zu stellen und die Fondsmittel damit auf 40 Mio. € zu verdoppeln. Zudem wird der Überbrückungsfonds für selbstständige KünstlerInnen in Notlage um weitere 10 Mio. € aufgestockt. Damit stehen bis Ende 2021 für diesen Bereich Förderungen in der Höhe von insgesamt 120 Mio. € bereit.

Ministeranklage gegen Gesundheitsminister Anschober

Keine Chance auf eine Mehrheit im Plenum hat wohl ein Antrag der FPÖ, der darauf abzielt, Gesundheitsminister Rudolf Anschober wegen schuldhafter Rechtsverletzungen beim Verfassungsgerichtshof anzuklagen. Der Antrag wurde im Verfassungsausschuss von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Die Ministeranklage sei ein rechtliches und kein politisches Instrument, die FPÖ begründe die Initiative aber rein politisch, wurde die Ablehnung unter anderem argumentiert. Zudem verwies die ÖVP auf technische Fehler im Antrag.

Die FPÖ wirft Anschober vor, mit den anhaltenden Ausgangsbeschränkungen die Bestimmungen des COVID-19-Maßnahmengesetzes zu unterlaufen und dadurch die Freiheit der ÖsterreicherInnen in unzulässiger Weise einzuschränken. Da keine gesundheitliche Notsituation vorliege, seien die Ausgangsbeschränkungen jedenfalls unverhältnismäßig und verfassungswidrig, ist die FPÖ überzeugt. Es ist bereits der zweite Versuch der FPÖ, Anschober beim VfGH anzuklagen, eine erste Initiative war im Dezember gescheitert.

Grüner Bericht zur Situation der Land- und Forstwirtschaft 2019

Auch den Grünen Bericht zur Situation der Land- und Forstwirtschaft im Jahr 2019 wollen die Abgeordneten im Plenum beraten. Darin wird ersichtlich, dass sich die Situation nach den Einkommensverlusten des Jahres 2018 nicht weiter verschlechtert hat und es zu einer Stabilisierung der Einkommenssituation gekommen ist. Laut dem Bericht aus dem Landwirtschaftsressort kam es sowohl bei pflanzlichen wie auch tierischen Produkten zu leichten Preissteigerungen gegenüber dem Vorjahr. Besorgniserregend stellt sich die Lage für die österreichische Forstwirtschaft dar, wo es aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels zu neuen Schadholzrekorden und damit verbundenen Preisrückgängen gekommen ist.

Mercosur-Abkommen

In einem vom Landwirtschaftsausschuss mehrheitlich angenommenen Entschließungsantrag sprechen sich ÖVP und Grüne gegen das Mercosur-Abkommen in der derzeitigen Form aus. Die Einhaltung der europäischen Standards sei durch das Abkommen in seiner aktuellen Ausgestaltung nicht gewährleistet, argumentieren sie. Der Import landwirtschaftlicher Produkte in die EU dürfe in Drittstaaten nicht zu umwelt- und klimaschädigenden Maßnahmen oder Verletzungen der Menschenrechte beitragen.

Basis für den Antrag bildete ein FPÖ-Entschließungsantrag, der ein klares Nein der Bundesregierung zum Mercosur-Abkommen auf europäischer Eben einfordert, jedoch keine Mehrheit im Ausschuss fand. Ein unregulierter Freihandel mit Südamerika würde den europäischen Markt mit 100.000 Tonnen Rindfleisch und weiteren Agrarrohstoffen überschwemmen. Demnach sieht die FPÖ eine Gefahr für die kleinstrukturierte österreichische Rinder-Landwirtschaft.

Ausweitung des Härtefallfonds zur Unterstützung von touristischen VermieterInnen

Die vorgesehene Ausweitung des Härtefallfonds wurde vom Tourismusausschuss auf den Weg gebracht. Nicht nur wie bisher PrivatzimmervermieterInnen mit maximal zehn Gästebetten im eigenen Haushalt sollen demnach Zahlungen aus dem Fonds erhalten können, sondern auch jene gewerblichen und sonstigen touristischen VermieterInnen, die aus dieser Tätigkeit Einkünfte gemäß Einkommensteuergesetz erzielen und dafür Nächtigungsabgaben abführen. Die Detailregelungen dazu sollen in den nächsten Wochen vorliegen. Begrüßt wurde diese Ausweitung im Ausschuss von ÖVP, SPÖ, FPÖ und den Grünen, während die NEOS eine Bevorzugung von PrivatzimmervermieterInnen orten.

Basis für den Ausschussantrag bildete ein FPÖ-Entschließungsantrag, der Maßnahmen bzw. kulante Lösungen bei der Entscheidung über Härtefallfonds-Förderungsansuchen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie Privatzimmervermietungen bei geringfügiger Überschreitung der Bettengrenze einfordert. Dieser Antrag fand keine Mehrheit im Tourismusausschuss.

Volksanwaltschaft: Sonderbericht zur arbeitsmarktpolitischen Situation von Menschen mit Behinderung

“Unbefriedigend und unzulässig” – so beschreibt die Volksanwaltschaft (VA) die Situation von Menschen mit Behinderung am österreichischen Arbeitsmarkt. In einem Sonderbericht weisen die Volksanwälte den Nationalrat auf die bestehenden Probleme beim Thema Arbeit und Behinderung hin: mangels inklusiven Arbeitsmarkts müssten die Betroffenen in Werkstätten für ein Taschengeld und ohne eigenen Anspruch auf Sozialversicherung arbeiten. Dadurch werde ihnen eine Abhängigkeit von der Sozialhilfe und ein Leben auf unterstem Existenzsicherungsniveau aufgezwungen, auch junge Personen würden häufig allzu schnell als nicht arbeitsfähig qualifiziert. Mit Hinweis auf die 2020 anstehende Überprüfung Österreichs durch den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung empfiehlt die Volksanwaltschaft der Bundes- und der Landespolitik mehrere Maßnahmen, die auf einen besseren Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Behinderung samt gerechter Entlohnung und Versicherung abzielen.

Klare Rechtslage für Kommissionsmitglieder der Volksanwaltschaft

Zu den Aufgabe der Volksanwaltschaft gehört es auch, die Einhaltung von Menschenrechten in Österreich in Einrichtungen wie Haftanstalten, Kasernen oder Pflegeheimen zu kontrollieren. Für die Ausübung dieser Kontrolltätigkeit greift sei auf mehrere von ihr eingesetzte Kommissionen zurück. Die Art der Bestellung und Abberufung wurde in der Vergangenheit von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof juristisch unterschiedlich ausgelegt, wird in der Begründung eines Initiativantrags der Regierungsparteien erklärt. So ließ der Verfassungsgerichtshof zuletzt etwa offen, wie mit einer angefochtenen Abberufung umzugehen sei, während der Verwaltungsgerichtshof diese als Bescheid auslegte. Um künftig Klarheit zu schaffen, sieht der Antrag im Sinne der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs eine Ergänzung des Volksanwaltschaftsgesetzes 1982 vor. Die Einsetzung der Kommissionen sowie die Bestellung und Abberufung der Kommissionsmitglieder soll demnach der Gesetzgebung zugerechnet werden.

Erleichterter Zugriff auf Abfertigungsgelder

Gemeinsam wird der Nationalrat über drei Gesetzesanträge der Koalitionsparteien und je einen Entschließungsantrag der SPÖ und der NEOS verhandeln. So geht es der SPÖ darum, dass Beschäftigte, die im Zuge der Corona-Krise ihre Arbeit verloren haben, auch dann auf ihre Abfertigungsgelder zugreifen können sollen, wenn sie weniger als drei Jahre gearbeitet haben. Betroffen davon wären laut SPÖ mehr als 100.000 Personen, wobei es ihren Berechnungen nach zum Teil um Euro-Beträge im vierstelligen Bereich geht. Es gebe Arbeitslose, die jeden Euro umdrehen müssten, um über die Runden zu kommen.

Der Vorstoß wurde allerdings von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Mitarbeitervorsorgekassen könnten nur dann gute Ergebnisse erzielen, wenn es längere Veranlagungszeiträume gebe, lautete unter anderem die Begründung. Diese seien ohnehin jetzt oft schon sehr kurz. Zudem würde die Einmalzahlung wenig helfen, argumentierten unter anderem NEOS und FPÖ.

Aufstockung der Notstandshilfe auf Höhe des Arbeitslosengeldes

Breite Zustimmung im Sozialausschuss erhielt hingegen das Vorhaben der Regierungsparteien, die Notstandshilfe für weitere drei Monate auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aufzustocken, und zwar rückwirkend ab Jänner. Personen, die schon länger arbeitslos sind und aufgrund der Corona-Krise kaum Möglichkeiten haben, einen neuen Job zu finden, werden damit noch bis Ende März höhere Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bekommen. Eine derartige Regelung hat es bereits zwischen dem 16. März und Ende Dezember gegeben. Die Maßnahme wirke gegen Armut, das sei “gut angelegtes Geld”, argumentierten die Grünen.

Mit der Gesetzesnovelle wird außerdem eine Corona-Sonderregelung für selbständig Erwerbstätige ein zweites Mal, und zwar bis Ende März, verlängert. Dabei geht es um den Bezug von Arbeitslosengeld durch selbständig Erwerbstätige, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend eingestellt haben, aber nach wie vor als Selbständige pensionsversichert sind. Begründet wird die nochmalige Verlängerung der Bestimmung mit dem mittlerweile dritten Lockdown.

Für die Gesetzsnovelle stimmten neben den Koalitionsparteien auch SPÖ und FPÖ, wobei die beiden Oppositionsparteien bedauerten, dass Arbeitsminister Martin Kocher nicht die Möglichkeit erhält, die Aufstockung per Verordnung um weitere drei Monate zu verlängern. Ein entsprechender Antrag der SPÖ wurde vom Sozialausschuss allerdings vertagt.

Verlängerung der Corona-Kurzarbeitsregelungen

Zu erwarten ist außerdem, dass der Nationalrat eine Verlängerung der Corona-Kurzarbeitsregelungen beschließt. Die ÖVP hat im Sozialausschuss für das Plenum einen entsprechenden Abänderungsantrag zu einer Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz in Aussicht gestellt. Derzeit ist der von den Regierungsparteien eingebrachte Gesetzentwurf noch ohne konkreten Inhalt. Arbeitsminister Martin Kocher zufolge hat man sich mit den Sozialpartnern darauf geeinigt, das geltende Modell nochmals um drei Monate bis Ende Juni zu verlängern.

Maßnahmen gegen Konkurswelle

Wenig Aussicht auf Erfolg hat demgegenüber ein Entschließungsantrag der NEOS. Die NEOS-MandatarInnen drängen auf liquiditätsfördernde Maßnahmen für Unternehmen, um zu verhindern, dass an sich gesunde Betriebe in Folge der Corona-Krise in die Pleite schlittern. Neben Maßnahmen der Bundesregierung müsse auch der Abbau der Rücklagen in den Wirtschaftskammern und in der Sozialversicherung vorangetrieben werden, fordern die NEOS. Gleichzeitig kritisieren sie die angekündigte Rückforderung gestundeter Sozialversicherungsbeiträge durch die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS). Der Antrag fand im Sozialausschuss allerdings keine Mehrheit.

Außerordentliches Freiwilliges Sozialjahr

Mit einer von den Koalitionsparteien beantragten Novellierung des Freiwilligengesetzes sollen einige mit Jahresende 2020 ausgelaufene Corona-Sonderregelungen verlängert werden. Das betrifft etwa die Möglichkeit des Antritts eines außerordentlichen Freiwilligen Sozialjahres. Die Bestimmungen sollen rückwirkend ab 1. Jänner 2021 und bis zum 31. August 2021 gelten. Der Beschluss im Sozialuausschuss fiel einstimmig.

Freistellung schwangerer Beschäftigter in Berufen mit Körperkontakt

Seit Anfang dieses Jahres sind werdende Mütter in Berufen mit Körperkontakt ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich freizustellen. Voraussetzung dafür ist, dass eine Änderung der Arbeitsbedingungen oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist. Das betrifft etwa Friseurinnen, Physiotherapeutinnen oder Kindergartenpädagoginnen. Der Arbeitgeber erhält im Gegenzug die Lohnkosten, inklusive Lohnnebenkosten von der Krankenversicherung ersetzt. Derzeit ist diese Regelung mit 31. März befristet, nun soll sie bis Ende Juni verlängert werden. ÖVP und Grüne haben eine entsprechende Novelle zum Mutterschutzgesetz beantragt, die im Sozialausschuss breite Zustimmung erhalten hat.

Gegen den Gesetzesantrag stimmten nur die NEOS. Sie verlangen eine Wahlfreiheit für die Betroffenen.

Eingeführt worden war die Arbeitsfreistellung für schwangere Beschäftigte mit dem Hinweis auf neue medizinische Erkenntnisse. Demnach müssen Schwangere, die an COVID-19 erkrankt sind, häufiger auf der Intensivstation aufgenommen werden, vor allem bei fortgeschrittener Schwangerschaft. Die SPÖ plädiert in diesem Sinn dafür, die Freistellungsregelung auszuzweiten, konnte sich mit einem Gesetzesantrag im Ausschuss aber nicht durchsetzen. Er

wurde nur von der FPÖ mitunterstützt. Konkret geht es der SPÖ darum, auch schwangere Beschäftigte im Handel bzw. in anderen Bereichen, wo sich regelmäßig viele Menschen aufhalten und damit ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht, freizustellen.

Höhere Förderung für Lehrstellen und besserer Schutz von Selbständigen vor COVID-19-Erkrankung

An den Wirtschaftsausschuss weitergeleitet werden sollen Entschließungsanträge der FPÖ bzw. der SPÖ, die zum einen auf eine höhere Förderung für Lehrstellen und zum anderen auf einen besseren Schutz von Selbständigen vor COVID-19-Erkrankungen hinauslaufen. In Anlehnung an einen Vorschlag des Lehrlingsexperten Egon Blum spricht sich die FPÖ etwa dafür aus, Unternehmen, die Lehrlinge aufnehmen, im ersten Lehrjahr monatlich 400 €, im zweiten Lehrjahr 200 € und im dritten Lehrjahr 100 € für jeden Lehrling zu zahlen, und zwar jeweils 14-mal jährlich. Sie hofft, dadurch die bestehende Lehrstellenlücke verkleinern bzw. schließen zu können. Ähnliches hatten auch schon die NEOS gefordert, waren mit einem entsprechenden Antrag im Nationalrat aber abgeblitzt.

Der SPÖ ist ein besserer Schutz von Selbständigen mit schweren Vorerkrankungen vor einer COVID-19-Infektion ein Anliegen. Während ArbeitnehmerInnen, die einer COVID-19-Risikogruppe angehören, unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Dienstfreistellung bei voller Entgeltfortzahlung hätten, gebe es für selbständig Beschäftigte keine entsprechende Schutzbestimmung, bemängelt sie und plädiert in diesem Sinn dafür, Selbständigen bei Vorliegen eines COVID-19-Risiko-Attests eine angemessene Entschädigung zu gewähren, wenn es ihnen vorübergehend nicht möglich ist, ihrer beruflichen Tätigkeit in sicherer Form nachzugehen.

Die ÖVP begründete die Weiterleitung dieses Antrags an den Wirtschaftsausschuss damit, dass es für Selbständige bereits eine Reihe von Förderungen gebe und man Doppelförderungen vermeiden müsse.

Weitere Verzögerung beim ersten Langfristgutachten der Alterssicherungskommissionn

Mit Anfang 2017 wurde beim Sozialministerium eine neue Kommission zur langfristigen Finanzierung der Alterssicherungssysteme eingerichtet. Sie löste die alte Pensionssicherungskommission ab und hat unter anderem die Aufgabe, jedes Jahr ein Gutachten über die voraussichtliche Gebarung der gesetzlichen Pensionsversicherung und über die Kostenentwicklung der Beamtenpensionen für die nächsten fünf Jahre zu erstellen. Zudem ist sie angehalten, alle drei Jahre einen Bericht über die langfristige Entwicklung und Finanzierbarkeit des Pensionssystems vorzulegen.

Aufgrund der verspäteten Konstituierung der Alterssicherungskommission wäre das erste Gutachten Ende November 2020 fällig gewesen. Der Termin wurde zuletzt aber auf März 2021 verschoben. Nun soll es zu einer weiteren Verschiebung auf 30. November 2021 kommen.

ÖVP und Grüne begründen den von ihnen eingebrachten Gesetzesantrag mit der anhaltenden Corona-Pandemie. Die derzeitige Situation lasse eine zeitgerechte Vorlage nicht zu, argumentieren sie, was von den NEOS aber massiv in Zweifel gezogen wird. Vielmehr vermuten die NEOS “die Angst der Bundesregierung vor der Wahrheit” als wahren Grund für die weitere Verzögerung des Gutachtens.

Bestätigung von COVID-19-Impfungen und überstandener Infektionen

Die von den Koalitionsparteien beantragte Novellierung des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes wurde erst im Gesundheitsausschuss mit konkretem Inhalt befüllt. Dabei geht es insbesondere um die Aufnahme von COVID-19-Impfungen in das elektronische Meldesystem für anzeigepflichtige Krankheiten (EMS), die Weitergabe vom Impfdaten sowie um die Ausstellung von Impfnachweisen bzw. von Bestätigungen über eine überstandene COVID-19-Infektion. Betroffene Personen sollen diese Nachweise bzw. Bestätigungen entweder elektronisch über das Gesundheitsportal abrufen oder über die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde anfordern können.

Die Novelle bringt überdies Erleichterungen beim Einsatz von Gesundheitspersonal im Rahmen von Corona-Testungen, insbesonders was deren Befugnisse betrifft. Zudem soll in Reaktion auf die Mutationen des Virus nicht mehr automatisch davon ausgegangen werden, dass von Personen, die Antikörper aufweisen, nur eine geringe epidemiologische Gefahr ausgeht.

Verpflichtende Eintragung von COVID-19-Impfungen in das elektronische Impfregister

Eine von den Koalitionsparteien vorgeschlagene Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes sieht eine Verpflichtung für Gesundheitsdiensteanbieter vor, alle von ihnen seit dem 27. Dezember 2020 verabreichten COVID-19-Impfungen, die nicht im zentralen Impfregister gespeichert wurden, nachzutragen. Außerdem sollen bestimmte Begriffe angepasst (eHealth statt e-Health, eImpfpass statt e-Impfpass, eMedikation statt e-Medikation) sowie die systemwidrige Einordnung der eMedikation behoben werden. Die Vorteile der eHealth-Anwendung “Elektronischer Impfpass” können nur dann voll ausgeschöpft werden, wenn Informationen über vorangegangene Impfungen vorliegen, heißt es unter anderem in der Begründung des Antrags.

Rechtliche Grundlage für Abgabe kostenloser Corona-Selbsttests

Mit der Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes und begleitenden Änderungen im ASVG und weiteren Sozialversicherungsgesetzen werden außerdem die rechtlichen Grundlagen für die Bereitstellung kostenloser Corona-Selbsttests -sogenannter Wohnzimmertests – geschaffen. Geplant ist, diese über Apotheken abzugeben, wobei alle Versicherten bis inklusive Jahrgang 2005 eine Packung mit fünf Stück pro Monat erhalten sollen. Die Identifizierung soll per e-card oder Sozialversicherungsnummer erfolgen. Allerdings ist eine Abgabe nur an jene Personen möglich, die der Teilnahme an der eMedikation oder an ELGA generell nicht widersprochen haben. Für die Abwicklung bekommen die Apotheken ein pauschales Honorar in der Höhe von jeweils 10 €.

Im Sozialversicherungsrecht verankert wird außerdem die Berechtigung für Apotheken, COVID-19-Tests durchzuführen, was in der Praxis bereits seit dem 8. Februar möglich ist. Zielgruppe sind jene Personen, die keine Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 aufweisen, und ein negatives Testergebnis beispielsweise für die Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung oder einen Besuch in einem Alten- oder Pflegeheim benötigen. Pro durchgeführtem Test dürfen die Apotheken ein Honorar in der Höhe von 25 € verrechnen. Den Krankenversicherungsträgern sind diese Kosten sowie die damit verbundenen Verwaltungsaufwendungen durch den Bund aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds zu ersetzen.

Weitere Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen für Unternehmen

Ebenfalls Teil der ASVG-Novelle ist die verlängerte Stundung fälliger Sozialversicherungsbeiträge bis Ende Juni 2021. Dadurch verschieben sich auch daran anschließende Zahlungserleichterungen wie Verzugszinsenreduktionen um drei Monate nach hinten. RisikopatientInnen, die bis 1. April noch keine Impfung gegen SARS CoV 2 erhalten haben, werden von der Sozialversicherung ein Informationsschreiben über ihr erhöhtes Risiko eines schweren Infektionsverlaufs erhalten.

Zulässigkeit von Corona-Schnelltests zur Eigenanwendung

Bereits im Jänner hat der Nationalrat beschlossen, dass bisher nicht für den Selbstgebrauch zugelassene Corona-Schnelltests unter bestimmten Bedingungen auch zur Eigenanwendung genutzt werden können. Aufgrund der Dringlichkeit des Vorhabens wurde die Bestimmung per Abänderungsantrag in eine Novelle zur Bundesabgabenordnung (BAO) eingebaut, nun soll sie dort, wo sie hingehört, nämlich im Medizinproduktegesetz, verankert werden. Gleichzeitig wird die Regelung wieder aus der Bundesabgabenordnung gestrichen.

Fünf Gratis-FFP2-Masken pro Monat

Die SPÖ tritt dafür ein, dass allen BürgerInnen, die zum Tragen einer FFP2-Maske in bestimmten Bereichen verpflichtet sind, diese auch im erforderlichen Ausmaß – mindestens jedoch fünf pro Monat – kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung sollte ebenfalls über die öffentlichen Apotheken Österreichs organisiert werden. Der Antrag wurde im Gesundheitsausschuss mit dem Verweis der Koalitionsparteien abgelehnt, dass das Gesundheitsministerium den Bundesländern rasch sehr viele Masken zur Verfügung gestellt habe, wo sie etwa in sozialen Einrichtungen oder Sozialmärkten verteilt werden. Auch Menschen über 65 Jahre würden Gratis-Masken per Post geschickt.

Abschaffung der COVID-19-Maskenpflicht

Die FPÖ tritt mit einer neuerlichen Initiative für die Abschaffung der allgemeinen COVID-19-Maskenpflicht in Österreich ein. Angesichts der geringen Anzahl an akut “COVID-19-Infizierten” stelle sich die Frage, ob die in verschiedenen Bereichen geltende Maskenpflicht noch verhältnismäßig sei. Es sollte daher lediglich dort das Tragen einer Maske vorgeschrieben werden, wo es tatsächlich um den Schutz von vulnerablen Personen oder das Verhindern einer Infektionskette gehe, wie etwa im gesamten Gesundheits- und Pflegebereich und im Zusammenhang mit besonderen Risikogruppen (Pflegebedürftige, Akutpatienten etc.). Die freiheitliche Forderung wird voraussichtlich kein Glück im Plenum haben.

Verlängerung diverser Corona-Sonderregelungen im Gesundheits-Verkehrs- und Justizbereich

Mit einer von den Koalitionsparteien vorgeschlagenen Sammelnovelle sollen unter anderem verschiedene Corona-Sonderregelungen im Gesundheits-, Verkehrs- und Justizbereich verlängert werden. Dabei geht es etwa um berufsrechtliche Sonderbestimmungen im Gesundheits-und Krankenpflegegesetz sowie im Gesetz über die Regelung der gehobenen medizinischen Dienste, die verhindern sollen, dass es zu Personalengpässen kommt. Zudem soll eine vorübergehende Weitergabe von Daten verhindern, dass pflegebedürftige Personen, die auf eine 24-Stunden-Betreuung angewiesen sind, unterversorgt sind. Auch zur besseren Information dieser Personengruppe über eine kostenlose Impfung gegen SARS-CoV-2 sollen Daten weitergegeben werden können.

Eine Änderung des 2. COVID-19-Justiz-Begleitgesetzes dient dazu, die grundsätzlich bei Überschuldung geltende Insolvenzantragspflicht um weitere drei Monate bis Ende Juni 2021 auszusetzen.

Durch Anpassungen im Kraftfahr- und Führerscheingesetz soll die Gültigkeit von Bewilligungen für private Übungs- und Ausbildungsfahrten, die nach dem Ende der seinerzeitigen “Toleranzregelung”, also nach dem 31.5.2020, abgelaufen sind, automatisch bis 30. September 2021 verlängert werden, um weiterhin eine qualitativ hochwertige Fahrausbildung zu gewährleisten.

Anpassungen im Gesundheitsberuferegister-Gesetz

Seit Anfang Juli 2018 besteht die Verpflichtung für Angehörige von Gesundheits- und Krankenpflegeberufen sowie von gehobenen medizinisch-technischen Diensten zur Eintragung in das Gesundheitsberuferegister. Per Stand Ende 2019 waren rund 185.000 Personen erfasst, die in einem der zehn registrierungspflichtigen Berufe tätig sind, heißt es in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage, die eine Novelle zum Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG) bringt. Demnach sollen auf Basis der Erfahrungen der letzten zwei Jahre kleinere Anpassungen vorgenommen werden, um eine bessere Vollziehbarkeit des Gesetzes zu gewährleisten. Unter anderem geht es dabei um die Herausnahme des “Geschlechts” aus dem öffentlichen Teil des Registers und aus dem Berufsausweis sowie auf den Verzicht auf ausländische Disziplinarstrafbescheinigungen als Voraussetzung für die Eintragung.

Berufsanerkennungsgesetz Gesundheit

Mit der Zustimmung aller Fraktionen kann die Regierungsvorlage zu einem Berufsanerkennungsgesetz Gesundheit rechnen. Sie sieht die Anpassung von diversen Bestimmungen über die Anerkennung von Qualifikationsnachweisen aus anderen EU- und EWR-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz in insgesamt fünf Gesetzesmaterien aus dem Gesundheitsbereich vor. Konkrete Auslöser dafür sind von der Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, in denen auf die Herstellung eines EU-konformen Rechtszustands gedrängt wird. Aus diesem Grund sollen etwa im Ärzte-und im Apothekengesetz die Vorgaben entfallen, dass fremdsprachige Urkunden erforderlichenfalls in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden müssen.

Digitale Sammelurkunde

Mit einer Änderung des Depotgesetzes möchte die Regierung eine “digitale Sammelurkunde” für Schuldverschreibungen und Investmentzertifikate einführen. Gegenwärtig werden Sammelurkunden, die eine größere Anzahl von Wertpapieren vertreten, im Rahmen von Wertpapieremissionen in traditioneller Weise physisch erstellt und beim Zentralverwahrer zur Verwaltung und Verwahrung eingeliefert.

Nun soll eine Digitalisierung die Entbürokratisierung im Finanzdienstleistungssektor vorantreiben und den Finanzstandort Österreich für internationale Marktteilnehmer stärken. Zudem soll dadurch der Prozess von Wertpapieremissionen vereinfacht werden, da die Erstellung der physischen Sammelurkunde, das logistische Verfahren der Verbringung an die Stelle des Zentralverwahrers sowie die dortige Lagerung von physischen Sammelurkunden eingespart werden kann.

Die Novelle wurde im Ausschuss nur von der SPÖ abgelehnt. Sie äußerte Bedenken, dass die geplanten Schritte zulasten der KosumentInnen und AnlegerInnen gehen würden.

Verlängerung steuerrechtlicher Sonderbestimmungen

Ein vom Finanzausschuss einstimmig angenommener Gesetzesantrag der Koalitionsparteien hat die Verlängerung verschiedener steuerrechtlicher Sonderregelungen zum Inhalt. Diese waren im vergangenen Jahr infolge der COVID-19-Krise befristet eingeführt worden und würden Ende März auslaufen. Nun sollen sie bis Ende Juni dieses Jahres verlängert werden.

Konkret betrifft das etwa die Steuerbefreiung von Ethanol zur Herstellung von Desinfektionsmittel sowie die weitere Gewährung des Pendlerpauschale und die steuerfreie Behandlung von Zulagen und Zuschlägen trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen sollen weiterhin an SportlerInnen, SchiedsrichterInnen und TrainerInnen steuerfrei ausbezahlt werden können, wenn wegen COVID-19 keine Einsatztage stattfinden. Auch Gebührenbefreiungen und Sonderregelungen im Zusammenhang mit abgabenrechtlichen bzw. finanzstrafrechtlichen Amtshandlungen sollen weiter gelten.

Außerdem wird in Zusammenhang mit der Investitionsprämie die Frist für die Setzung erster Maßnahmen wie etwa Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen um drei Monate bis 31. Mai 2021 verlängert.

Steuerrechtlicher Teil des Homeoffice-Pakets, Steuerstundungen

Per Abänderungsantrag in den Gesetzentwurf eingebaut wurde außerdem jener Teil des vereinbarten Homeoffice-Pakets, der steuerrechtliche Fragen betrifft. Demnach sollen ArbeitnehmerInnen, die mindestens 26 Tage im Jahr im Homeoffice arbeiten, jährlich bis zu 300 € für ergonomisches Mobiliar wie Sessel, Arbeitstisch und Beleuchtung als Werbungskosten geltend machen können, wobei ein Teilbetrag schon rückwirkend für das Jahr 2020 geltend gemacht werden kann. Gleichzeitig können – ab heuer – bis zu 300 € Homeoffice-Pauschale -3 € pro Tag für höchstens 100 Homeoffice-Tage -, die ein Arbeitgeber gewährt, steuerfrei bezogen werden. Alternativ ist auch hier eine entsprechende Geltendmachung von Werbekosten möglich, wenn keine Ausgaben für ein Arbeitszimmer berücksichtigt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vorteile ist eine Homeoffice-Vereinbarung zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn. Zudem sind die Regelungen vorerst bis zum Jahr 2023 befristet.

Ebenfalls grünes Licht gab der Finanzausschuss für eine Verlängerung der coronabedingt gewährten Steuerstundungen um weitere drei Monate bis 30. Juni 2021. Aufgrund des Fortdauerns der COVID-19-Pandemie mit weiteren Lockdown-Maßnahmen und damit verbundenen gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmerinnen und Unternehmer sei diese Maßnahme erforderlich, heißt es dazu im von den Regierungsparteien eingebrachten Abänderungsantrag. Damit einhergehen soll auch eine dreimonatige Verschiebung der Einführung des COVID-19-Ratenzahlungsmodells.

Das gesamte Paket inklusive der Homeoffice-Regelungen fand im Ausschuss einhellige Zustimmung, wiewohl die Opposition kritisierte, dass die steuerrechtlichen Homeoffice-Regelungen aus ihrer Sicht wesentlich einfacher gestaltet werden könnten.

Kostenzuschuss für Corona-Testungen

Mit einem eigenen “Betrieblichen Testungs-Gesetz” wollen ÖVP und Grüne einen Anreiz für betriebliche Corona-Testungen schaffen. Demnach sollen Unternehmen und gesetzliche Interessenvertretungen, die Tests vor Ort anbieten, künftig Kostenzuschüsse bekommen. Umfasst sind dabei nicht nur Tests für MitarbeiterInnen, sondern auch solche für betriebsfremde Personen wie Angehörige oder KundInnen. Für die Bearbeitung von Förderansuchen wird die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft (AWS) zuständig sein. Gelten wird die Regelung vorläufig für Testungen zwischen dem 15. Februar und dem 30. Juni 2021, die genauen Förderrichtlinien sollen vom Wirtschaftsministerium unter Einbindung des Gesundheits- und des Finanzministeriums ausgearbeitet werden. Laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck wird ein Zuschuss von 10 € pro durchgeführtem Test in Erwägung gezogen.

Amtssitzgesetz

Österreich soll mit einem eigenen Amtssitzgesetz als Amtssitz- und Konferenzstandort für internationale Organisationen und Konferenzen gestärkt werden. Das Amtssitzgesetz wird im Konkreten die bisherigen, teils in unterschiedlichen Bundesgesetzen verstreuten gesetzlichen Regelungen über die Vorrechte und Befreiungen von internationalen Organisationen, anderen internationalen Einrichtungen, internationalen Konferenzen, Quasi-Internationalen Organisationen und internationalen Nichtregierungsorganisationen zusammenführen bzw. ersetzen. Gemäß Regierungsvorlage bleiben Befreiungen, Vorrechte und Immunitäten im Sinne der bisherigen österreichischen Amtssitzpolitik aufrecht. Darüber hinaus vorgesehen sind indes Erleichterungen für den Aufenthalt und den Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich für Angestellte von internationalen Nichtregierungsorganisationen und deren Familienangehörige.

Änderung des Rotkreuzgesetzes

Mit einer Änderung des Rotkreuzgesetzes soll für die bereits auf informeller Basis arbeitende österreichische “Nationale Kommission zur Umsetzung des Humanitären Völkerrechts” eine formelle Rechtsgrundlage geschaffen werden. Mittels eines dazu von ÖVP und Grünen im Außenpolitischen Ausschuss eingebrachten gesamtändernden Abänderungsantrags wird das Rote Kreuz außerdem eine jährliche Zuwendung von 2 Mio. € zur Erfüllung ihrer völkerrechtlich verankerten Aufgaben bekommen. Demnach sind die Mittel jährlich in vier Teilbeträgen jeweils zum Ende der Monate März, Juni, September und November vom Bundesminister für Inneres an das Österreichische Rote Kreuz anzuweisen.

Verbot des Einsatzes autonomer Waffen

Der Menschenrechtsausschuss spricht sich basierend auf einer Entschließung von ÖVP und Grünen für ein weiteres aktives Engagement Österreichs für ein Verbot von autonomen Waffensystemen ohne menschliche Kontrolle aus. So wird in der Begründung der Initiative etwa auf einen Trend zu immer mehr Autonomie in militärischen Systemen aufmerksam gemacht. Außenminister Alexander Schallenberg soll dementsprechend unter anderem angehalten werden, sich im Rahmen der Vereinten Nationen für ein völkerrechtliches Verbot sogenannter autonomer Waffensysteme ohne umfassende menschliche Kontrolle einzusetzen.

Sicherheit von JournalistInnen

Ebenfalls auf Basis einer Entschließung von ÖVP und Grünen setzen sich die Parlamentsfraktionen für unabhängigen Journalismus und den weltweiten Schutz von JournalistInnen sowie für den Kampf gegen Straflosigkeit für Verbrechen gegen diese Berufsgruppe ein. Hervorgehoben wird darin die wichtige Rolle von Frauen im Journalismus sowie die Auswirkungen von COVID-19 auf deren Arbeit. Im Rahmen der Mitgliedschaft Österreichs im UN-Menschenrechtsrat und der anstehenden Mitgliedschaft in der UN-Frauenstatuskommission soll der Außenminister demnach das Thema Gewalt an Journalistinnen und Journalisten aktiv thematisieren und im Rahmen der angestrebten Mitgliedschaft Österreichs im UNESCO-Exekutivrat 2021 bis 2025 einen Fokus auf den Schutz von JournalistInnen sowie Meinungs- und Informationsfreiheit legen.

Hubschrauberstützpunkt Klagenfurt

Mit einem weiteren Entschließungsantrag soll Verteidigungsministerin Klaudia Tanner aufgefordert werden, am Hubschrauberstützpunkt Klagenfurt die notwendige Infrastruktur für Hubschraubereinsätze auch künftig sicherzustellen. Zudem soll ab der Indienststellung der neuen Mehrzweckhubschrauberflotte eine ständige Stationierung geprüft werden.

Basis für den entsprechenden Antrag der Koalitionsparteien im Landesverteidigungsausschuss bildete ein SPÖ-Entschließungsantrag, der die ständige Einsatzbereitschaft am Stützpunkt Klagenfurt einfordert, jedoch keine Mehrheit fand. Die SozialdemokratInnen kritisieren darin die “Ausdünnung” des Standortes in Kärnten, der Stützpunkt sei etwa bei Katastrophenfällen von großer Bedeutung.

Liegenschaftsverkäufe des Bundesheers

Voraussichtlich keine Mehrheit im Plenum wird ein FPÖ-Entschließungsantrag erhalten, in dem die Oppositionspartei einen Stopp von Liegenschaftsverkäufen und ein Aus für die Schließung von Kasernenstandorten des Bundesheeres einmahnt.

Moderne Schutzausrüstung für SoldatInnen

Schließlich sprechen sich die fünf Parlamentsfraktionen in einer gemeinsamen Entschließung für eine Priorisierung der Beschaffung moderner Schutzausrüstung für SoldatInnen des Bundesheeres aus. Bei künftigen Beschaffungen soll demnach schon im Planungsprozess das Augenmerk auf die Sicherheit und den Schutz der Truppen im Einsatz gelegt werden. Gefasst wurde die Entschließung auf Basis eines NEOS-Antrags, der die Berichte der Parlamentarischen Bundesheerkommission über unzureichende Verfügbarkeit von Schutzausrüstung aufgreift und im Ausschuss unter Berücksichtigung eines All-Parteien-Abänderungsantrags angenommen wurde. (Schluss) keg/gs/mbu

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