Amtshaftungsklage von Walfried Janka gegen das Land Steiermark geht in die zweite Instanz.

Verjährung bewahrt das Land Steiermark vor hoher Schadenersatzforderung.

Einladung zur Online-Pressekonferenz

Das Jugendamt Leibnitz (Steiermark) übergab Walfried als Säugling an eine nachweislich verurteilte Kindesmörderin. Nachdem er bei der Mörderin gefoltert, gequält und missbraucht wird, wird er auf eine kinderpsychiatrische Abteilung eines Landeskrankenhaus gebracht. Auch dort gehen die Qualen bis zu seinem 16. Lebensjahr weiter. Er besuchte keine normale Schule und hatte keine Chance auf eine Berufsausbildung.

Seine Amtshaftungsklage gegen das Land Steiermark wurde nun vom Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz wegen Verjährung abgewiesen. Am 16.03.2021 wird nun der Instanzenweg bestritten. Wir präsentieren die Entscheidung des Landesgerichts und das neue Rechtsmittel.

In Tirol geht man andere Wege, dort wurde im Vorjahr ein Verjährungsverzicht des Landes beschlossen. Es wird höchste Zeit, dass auch in der Steiermark mit Opfern ordentlich umgegangen wird, und man sich seiner Verantwortung stellt.

Sprecher*innen:

* Mag. Julia Kolda, Rechtsanwältin von Walfried Janka

* DI Gabriele Fischer, Landesrätin der Grünen in Tirol

* Univ.-Doz. MR Dr. Pius Prosenz, Psychiater und Gutachter

* Markus Drechsler, Initiator von #Überlebt

Die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sind sehr herzlich eingeladen!

Anmeldung erforderlich, bitte an: office@ueberlebt.at

Die Pressekonferenz findet im Online-Raum der Concordia auf der Plattform „Zoom” statt. Die Zugangsdaten erhalten Sie rechtzeitig vor der Veranstaltung.

Online-Pressekonferenz

Amtshaftungsklage von Walfried Janka gegen das Land Steiermark geht
in die zweite Instanz

Datum: 16.3.2021, 14:00 – 15:00 Uhr
Ort: Presseclub Concordia Online
Bankgasse 8, 1010 Wien

Markus Drechsler
0664 646 85 74
markus.drechsler@ueberlebt.at

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