EANS-Hauptversammlung: AMAG Austria Metall AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.

15.03.2021

Einberufung der
10. ordentlichen Hauptversammlung
der AMAG Austria Metall AG
(FN 310593 f; ISIN: AT00000AMAG3)
für Dienstag, den 13. April 2021, um 11:00 Uhr
am Sitz der Gesellschaft in
5282 Braunau am Inn – Ranshofen, Lamprechtshausener Straße 61.

I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer beschlossen, die 10. ordentliche Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG am 13. April 2021 als “virtuelle Versammlung” im Sinne der COVID-19-GesV (BGBl II Nr. 140/2020) durchzuführen.

Dies bedeutet, dass Aktionäre bei der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG am 13. April 2021 nicht physisch anwesend sein können.

Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden Notars, des Vertreters der Abschlussprüferin der Gesellschaft, des aktienrechtlichen Beraters der Gesellschaft sowie der vier von der Gesellschaft bestimmten, besonderen Stimmrechtsvertreter in 5282 Braunau am Inn – Ranshofen, Lamprechtshausener Straße 61, statt.

Durch die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung werden nach der Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft, als auch die Interessen der Aktionäre bestmöglich berücksichtigt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Versammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Diese Sonderbestimmungen werden in der vorliegenden Einberufung näher erläutert, insbesondere finden Sie detaillierte Informationen über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es leider nicht möglich ist, dass Aktionäre am 13. April 2021 persönlich am Veranstaltungsort der Hauptversammlung erscheinen.

II. ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 2 COVID-19-GesV in Verbindung mit § 102 Abs 4 AktG vollständig in Bild und Ton öffentlich in Echtzeit im Internet übertragen.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 13. April 2021 ab 11:00 Uhr im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter www.amag-al4u.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2021 [https:// www.amag-al4u.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2021] verfolgen.

Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit, durch diese öffentliche, akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands sowie die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind nicht erforderlich.

Die technischen Voraussetzungen auf Seiten der Aktionäre sind ein entsprechend leistungsfähiger Internetzugang bzw. eine leistungsfähige Internetverbindung sowie ein internetfähiges Gerät, welches über einen HTML5-tauglichen Internetbrowser mit aktiviertem Javascript verfügt und zur Ton- und Videowiedergabe der Übertragung in der Lage ist (z.B. PC mit Monitor und Lautsprecher, Notebook, Tablet, Smartphone u.Ä.).

Die Liveübertragung ermöglicht keine optische und akustische Zweiweg-Verbindung in Echtzeit (Fernteilnahme iSd § 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Abgabe der Stimme auf elektronischem Weg von jedem Ort aus (Fernabstimmung iSd § 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG).

III. T A G E S O R D N U N G

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 samt dem Lagebericht des Vorstands, des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 samt dem Konzernlagebericht inklusive der nichtfinanziellen Erklärung des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2020.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020.
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021.
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats.

IV. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 23. März 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich Investor Relations unter “ordentliche Hauptversammlung 2021” abrufbar:

* Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 samt dem Lagebericht des Vorstands sowie dem Vorschlag für die Gewinnverwendung

* Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2020

* Konzernabschluss samt Konzernlagebericht inklusive der nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2020

* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

* Vergütungsbericht über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats

* Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5 und 8,
sowie Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7

* Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen betreffend ihre fachlichen Qualifikationen, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen und, dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, sowie deren Lebensläufe (§ 87 Abs 2 AktG)

Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht für die besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV, das Frageformular sowie die gegenständliche Einberufung abrufbar.

V. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE/INNEN GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 109 AktG

Aktionäre/innen, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können gemäß § 109 AktG schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 23. März 2021, zugehen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung gemäß § 110 AktG

Weiters können Aktionäre/innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft gemäß § 110 AktG zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre/innen, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 1. April 2021, zugehen.

Sofern Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Demgemäß hat jeder Wahlvorschlag die fachliche Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit der vorgeschlagenen Person begründen könnten.

3. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 118 AktG

Jeder Aktionärin bzw. jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, auf die Lage des Konzerns sowie auf die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Die Aktionäre werden gebeten, ihre Fragen bereits im Vorfeld der Hauptversammlung in Textform per E-Mail an die Adresse fragen.amag@hauptversammlung.at zu übermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 9. April 2021 bei der Gesellschaft einlangen. Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 118 AktG in der unten näher ausgeführten Form (siehe Punkt VIII.) gemäß § 3 Abs 1 COVID-19-GesV von den Aktionären auch während der virtuellen Hauptversammlung ausgeübt werden kann.

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung gemäß § 119 AktG

Jede/r Aktionär/in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung durch einen bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter (gemäß Punkt VII.) Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Vorschläge für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen der Gesellschaft allerdings spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen (siehe auch oben in Punkt V. 2.).

5. Nachweis der Aktionärseigenschaft und Übermittlungen an die Gesellschaft

Die Rechte der Aktionäre/innen, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum erbracht wird; hierfür genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und Fragen sind an die Gesellschaft, ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zu übermitteln.

Per Post:
AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc
Postfach 3
5282 Ranshofen

Per Telefax: +43 (0) 7722 801 8 3821

Per E-Mail: christoph.gabriel@amag.at

VI. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 3. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ).

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die bei der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 8. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ) an einer der nachgenannten Adressen einlangen muss.

Per Post/Boten:
AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc
Postfach 3
5282 Ranshofen

Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 91

Per E-Mail: anmeldung.amag@hauptversammlung.at (diesfalls als eingescanntes PDF-File dem E-Mail anzuschließen)

Per Swift: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT00000AMAG3 im Text angeben

Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung der Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat weder Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien noch hat er Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die nachfolgenden Angaben nach § 10a Abs 2 AktG zu enthalten:

* Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes;

* Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;

* die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;

* Angaben über die Aktien: die Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des Aktionärs, ISIN AT00000AMAG3;

* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht (Nachweisstichtag).

Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär/in geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 3. April 2021 um 24:00 Uhr (MESZ) beziehen.

Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG werden gemäß § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG als SWIFT-Nachricht an die oben angeführte SWIFT-Adresse der Gesellschaft entgegengenommen, sohin über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können.

VII. NOTWENDIGKEIT ZUR BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN:

Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG am 13. April 2021 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der nachgenannten besonderen, von der Gesellschaft unabhängigen Stimmrechtsvertreter erfolgen, dessen Kosten die Gesellschaft trägt.

Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, die/der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt V. und Punkt VI. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht, zur Ausübung des Stimm-, Antrags- und Widerspruchsrechts einen der nachgenannten besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen.

(i) Dr. Michael Knap, Ehrenpräsident des IVA

(ii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M.

(iii) Rechtsanwalt Dr. Peter Huber, LL.M.

(iv) Rechtsanwalt MMag. Dr. Christian Pindeus

Zur Bestellung dieser besonderen Stimmrechtsvertreter wird ab 23. März 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich Investor Relations unter “ordentliche Hauptversammlung 2021” ein Vollmachtsformular sowie ein Formular für den Widerruf der Vollmacht zur Verfügung gestellt.

Für die Prüfung Ihrer Identität als Aktionär ersuchen wir Sie, in dem Vollmachtsformular im vorgesehenen Feld jene E-Mail-Adresse anzugeben, die Sie für den Versand von Weisungen, Anträgen oder Widersprüchen an den Stimmrechtsvertreter oder für Fragen und Redebeiträge an die Gesellschaft verwenden werden.

Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spätestens bis 9. April 2021, 16:00 Uhr (MESZ) unter Verwendung von einem der nachstehenden Kommunikationswege einlangen.

Vollmachten an die besonderen Stimmrechtsvertreter können per E-Mail an die nachstehend angegebene Adresse der von Ihnen gewählten Person übermittelt werden. Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht.

(i) Dr. Michael Knap
IVA Interessenverband für Anleger
Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien
Tel.: +43 664 213 87 40
E-Mail: knap.amag@hauptversammlung.at

(ii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M.
bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
Enzersdorferstraße 4, 2340 Mödling
Tel.: + 43 223 689 337 70
E-Mail: nauer.amag@hauptversammlung.at

(iii) Rechtsanwalt Dr. Peter Huber, LL.M.
CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH
Gauermanngasse 2, 1010 Wien
Tel.: + 43 140 443 16 00
E-Mail: huber.amag@hauptversammlung.at

(iv) Rechtsanwalt MMag. Dr. Christian Pindeus
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH
Dragonerstraße 67A, 4600 Wels
Tel.: + 43 724 230 905 01 00
E-Mail: pindeus.amag@hauptversammlung.at

Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen für die Übermittlung der Vollmachten zur Verfügung:

Per Post/Boten:
AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc
Postfach 3
5282 Ranshofen

Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 91

Per Swift: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT00000AMAG3 im Text angeben

Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.

Andere Personen als die besonderen Stimmrechtsvertreter können nur zur Ausübung von sonstigen, nicht den besonderen Stimmrechtsvertretern vorbehaltenen Rechten, insbesondere des Auskunfts- und Rederechts, bevollmächtigt werden und können an der Hauptversammlung nicht physisch teilnehmen. Soll der besondere Stimmrechtsvertreter durch diese andere Person bevollmächtigt werden, ist eine wirksame Vollmachtskette (Subvollmacht) sicherzustellen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Wird die Vollmacht nach dem 9. April 2021, 16:00 Uhr (MESZ) widerrufen, empfehlen wir die Übermittlung des Widerrufs per E-Mail an den betroffenen Stimmrechtsvertreter oder per Telefax an die oben angeführte Nummer, da ansonsten der rechtzeitige Zugang nicht gewährleistet werden kann.

Weisungen an die besonderen Stimmrechtsvertreter

Die besonderen Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht, das Antragsrecht und das Widerspruchsrecht nur über Weisung ausüben. Liegt zu einem Beschlussantrag keine Weisung vor, wird sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Auch bei Beschlussanträgen, zu welchen eine unklare Weisung (z.B. gleichzeitig FÜR oder GEGEN bei demselben Beschlussantrag) erteilt wurde, wird sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.

Die Aktionäre werden gebeten, dem gewählten Stimmrechtsvertreter ihre Weisungen im hierfür vorgesehenen Abschnitt des Vollmachtsformulars, welches spätestens ab dem 23. März 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich Investor Relations unter “ordentliche Hauptversammlung 2021” abrufbar ist, zu erteilen. Wir bitten Sie, die Weisungen per E-Mail an die oben angegebene Adresse des von Ihnen gewählten Stimmrechtsvertreters zu übermitteln. Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Weisung.

Die Weisungen können gemeinsam mit der Vollmachtserteilung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt erteilt werden. Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts, des Antragsrechts und des Widerspruchsrechts können vor oder während der Hauptversammlung bis zu dem vom Vorsitzenden jeweils bestimmten Zeitpunkt erteilt werden. Bis zu diesen Zeitpunkten haben die Aktionäre die Möglichkeit, schon erteilte Weisungen abzuändern oder neue Weisungen zu erteilen.

Da angesichts der möglichen Vielzahl an gleichzeitigen Kontaktversuchen eine telefonische Erreichbarkeit der Stimmrechtsvertreter während der Hauptversammlung von diesen nicht gewährleistet werden kann, ist für die Kommunikation ausschließlich das Kommunikationsmittel E-Mail an die oben angegebene E-Mail-Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters zu verwenden. In jedem E-Mail muss die Person des Aktionärs (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders, z.B. durch Angabe des Namens/der Firma, erkennbar gemacht werden (§ 13 Abs 2 AktG). Um den Stimmrechtsvertreter in die Lage zu versetzen, Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail anzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass es gegebenenfalls erforderlich sein kann, die virtuelle Hauptversammlung kurz zu unterbrechen, um die während der Hauptversammlung einlangenden Weisungen der Aktionäre an die Stimmrechtsvertreter sicher zu verarbeiten.

VIII. AUSKUNFTSRECHT UND REDEBEITRÄGE DER AKTIONÄRE

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Das Auskunftsrecht und das Rederecht können ausschließlich im Wege der elektronischen Post durch Übermittlung einer E-Mail an die eigens dazu eingerichtete E-Mail-Adresse fragen.amag@hauptversammlung.at ausgeübt werden. Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches spätestens ab dem 23. März 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich Investor Relations unter “ordentliche Hauptversammlung 2021” abrufbar ist, und hängen Sie das ausgefüllte und unterfertigte Formular dem E-Mail als Anhang an.

Falls Sie Ihre Fragen oder Redebeiträge ohne Verwendung des Frageformulars senden, muss die Person des Aktionärs (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) genannt werden und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders, z.B. durch Angabe des Namens/der Firma, erkennbar gemacht werden (§ 13 Abs 2 AktG). Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail anzugeben.

Im Falle der Ausübung des Auskunfts- und/oder Rederechts durch einen Bevollmächtigten ist auch ein Vollmachtsnachweis in Textform zu erbringen. Bitte beachten Sie, dass die besonderen Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des Auskunfts- und/oder Rederechts nicht bevollmächtigt werden können.

Die Aktionäre werden gebeten, ihre Fragen bereits im Vorfeld der Hauptversammlung in Textform per E-Mail an die Adresse fragen.amag@hauptversammlung.at zu übermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 9. April 2021 bei der Gesellschaft einlangen. Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.

Die Aktionäre haben auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit, ihre Fragen und Redebeiträge elektronisch an die Gesellschaft zu übermitteln, und zwar ausschließlich in Textform per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse fragen.amag@hauptversammlung.at der Gesellschaft. Bitte beachten sie, dass dafür vom Vorsitzenden während der Hauptversammlung zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.

Die bei der Gesellschaft eingegangenen Fragen werden in der Hauptversammlung nach Maßgabe des § 118 AktG verlesen und beantwortet.

IX. INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

Die AMAG Austria Metall AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre/ innen (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des/der Aktionärs/ in, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Anschrift des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären/innen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären/innen ist für die Teilnahme von Aktionären/innen und deren Vertretern an der virtuellen Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz und der COVID-19-GesV zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Abs 1 lit. c) DSGVO.

Für die Verarbeitung ist die AMAG Austria Metall AG die verantwortliche Stelle. Die AMAG Austria Metall AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, besonderer Stimmrechtsvertreter und Veranstaltungs-Dienstleistern. Diese erhalten von der AMAG Austria Metall AG nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der AMAG Austria Metall AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die AMAG Austria Metall AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt ein/e Aktionär/in an der virtuellen Hauptversammlung teil, können deren besondere Stimmrechtsvertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die AMAG Austria Metall AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der Aktionäre/innen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären/ innen gegen die AMAG Austria Metall AG oder umgekehrt von der AMAG Austria Metall AG gegen Aktionäre/innen erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

Zum Zwecke der organisatorischen Unterstützung der Verwaltung erfolgt eine Liveübertragung des Podiums an den Unterstützungsbereich, damit die Beantwortung allfälliger Fragen sowie die Erledigung sonstiger administrativer Themen möglichst rasch erfolgen kann. Es erfolgt keine Speicherung/Aufzeichnung dieser Daten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit § 12 Abs 2 Z 4 DSG.

Jede/r Aktionär/in hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre/innen gegenüber der AMAG Austria Metall AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse datenschutz@amag.at [datenschutz@amag.at] geltend machen. Zudem steht den Aktionären/innen ein Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der AMAG Austria Metall AG unter www.amag-al4u.com/datenschutz
[https://www.amag-al4u.com/datenschutz] zu finden.

X. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in 35.264.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt ist. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 35.264.000.

Keine physische Anwesenheit

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der Durchführung der 10. ordentlichen Hauptversammlung am 13. April 2021 als virtuelle Versammlung im Sinne der COVID-19-GesV weder Aktionäre noch Gäste persönlich am Veranstaltungsort erscheinen können.

Ranshofen, im März 2021

Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc

Emittent: AMAG Austria Metall AG
Lamprechtshausenerstraße 61
A-5282 Ranshofen
Telefon: +43 7722 801 0
FAX: +43 7722 809 498
Email: investorrelations@amag.at
WWW: www.amag-al4u.com
ISIN: AT00000AMAG3
Indizes: WBI, VÖNIX, ATX GP, ATX BI
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch

Mag. Christoph M. Gabriel, BSc
Leitung Investor Relations
Tel.: +43 (0) 7722-801-3821
Email: investorrelations@amag.at

AMAG Austria Metall AG
Lamprechtshausenerstraße 61
5282 Ranshofen, Österreich
Website: www.amag-al4u.com

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender