ÖKOBÜRO: Informationsfreiheitsgesetz braucht kürzere Fristen und effektiven Rechtsschutz!

Frist von zwei Wochen für Informationsbegehren. Rechtsschutz muss nach vier Wochen möglich sein. Ablehnungsgründe einschränken.

Wien (OTS) – ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung fordert Verbesserungen im Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Wie auf EU-Ebene sollen Auskünfte innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Für funktionierenden Rechtsschutz sollen ablehnende Bescheide spätestens nach vier Wochen vorliegen, damit man vor Gericht dagegen vorgehen kann. Die Regelung, Informationsansuchen wegen „unverhältnismäßigem Aufwand“ abzulehnen, würde die Informationsfreiheit europarechtswidrig einschränken.

Auch wenn der Gesetzesentwurf deutlich über jene des Jahres 2014 und 2015 hinausgeht, finden sich in diesem wesentliche Schwachstellen, die schon aus den bestehenden Auskunftgesetzen bekannt sind. Erst im März haben ÖKOBÜRO und der WWF ein Verfahren um Zugang zu einer Umweltinformation verloren – 20 Monate nachdem sie den Antrag auf Information gestellt hatten. Die beiden Umweltschutzorganisationen wollten schon im Juli 2019 auf Basis des Niederösterreichischen Auskunftsgesetzes wissen, welche Auswirkungen die Tötung von 40 Fischottern auf den Fischbestand gehabt hatte. Sowohl die Landesregierung als auch das Landesverwaltungsgericht haben diese Information verweigert, da dies unter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse falle.

ÖKOBÜRO-Geschäftsführer Thomas Alge: „Das niederösterreichische Auskunftgesetz ist im Umgang mit Geheimhaltung sehr unpräzise, deshalb konnten Behörde und Gericht die Informationsfreigabe ablehnen. Aber selbst wenn wir vor Gericht gewonnen hätten, wäre die Information inzwischen für uns wertlos. Wir hätten sie 20 Monate davor gebraucht. Beim Informationsfreiheitsgesetz wäre beides genauso möglich.“

In einem anderen Fall hatte das Finanzministerium einfach ignoriert, dass der WWF Informationen über umweltschädliche Subventionen erhalten wollte. Tierschutzorganisationen wie die VIER PFOTEN werden bei Auskunftsbegehren immer wieder von einer zur nächsten Behörde im Kreis geschickt oder mit Verweis auf das Amtsgeheimnis zurückgewiesen. Das geschieht etwa bei Anfragen, wie viele Tiere geschützter Arten wie Tiger oder Wölfe sich in Zoos oder privater Haltung befinden. Auch hier würde die aktuelle Regelung im IFG nur bedingt helfen, weil die Behörden die Verantwortung weiter von einer zur anderen Behörde verschieben könnten.

ÖKOBÜRO fordert daher folgende Punkte in das Informationsfreiheitsgesetz aufzunehmen:

1. Die Auskunft soll innerhalb von zwei Wochen erfolgen, wie das auf
EU-Ebene Standard ist. Aus besonderen Gründen darf die Behörde die
Frist um weitere zwei Wochen verlängern.
2. Wird die Information nicht oder nur unvollständig herausgegeben,
soll die Behörde nach längstens vier Wochen automatisch einen
Bescheid ausstellen, damit man rasch dagegen bei Gericht vorgehen
kann. Das entspricht auch dem Vorgehen im Umweltinformationsgesetz,
wo die Behörde einen ablehnenden Bescheid spätestens zu Fristende
ausstellen muss.3. Behörden und Gerichte sollen in jedem Einzelfall
abwägen, ob ein Grund für die Geheimhaltung oder das öffentliche
Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Ganz besonders bei Anfragen
von Medien und NGOs.
4. Behörden sollen Teilansprüche auf Informationserteilung nicht
verweigern dürfen, weil die Bearbeitung der Originaldokumente
angeblich „ein unverhältnismäßiger Aufwand“ wäre. Österreich ist
wegen dieser Regelung bereits einmal vom Europäischen Gerichtshof für
Menschenreche verurteilt worden.
5. Wenn eine angefragte Behörde über eine Information verfügt, soll
sie diese bekanntgeben müssen, auch wenn eigentlich eine andere
Behörde formal zuständig ist.

Besorgt zeigt sich Thomas Alge, falls der Gesetzgeber Begehrlichkeiten nachgibt, das Transparenzpaket noch zu verwässern:
„Österreich ist das letzte europäische Land, in dem noch das Amtsgeheimnis statt der Informationsfreiheit in der Verfassung steht. Das ist einer Demokratie im 21. Jahrhundert längst nicht mehr würdig.“

ÖKOBÜRO ist die Allianz der Umweltbewegung. Dazu gehören 19 österreichische Umwelt-, Natur- und Tierschutz-Organisationen wie Birdilfe, GLOBAL 2000, Naturschutzbund, VCÖ – Mobilität mit Zukunft, VIER PFOTEN oder der WWF. ÖKOBÜRO arbeitet auf politischer und juristischer Ebene für die Interessen der Umweltbewegung.

[Zur Stellungnahme von ÖKOBÜRO]
(https://www.ots.at/redirect/oekobuero22)

ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung
Mag. Thomas Alge
Geschäftsführer
0699 102 951 59
thomas.alge@oekobuero.at
www.oekobuero.at

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