Kontroverse bei FPÖ-Klausur von öffentlichem Interesse

Wien (OTS) – Der Senat 1 des Presserats beschäftigte sich mit dem Artikel „Hofer scheiterte grandios mit Sauberkeitsregeln für FPÖ“, erschienen in der Tageszeitung „Kurier“ vom 27.01.2021, sowie dessen Onlineversion. Der Senat sah in dieser Angelegenheit keinen Grund für die Einleitung eines Verfahrens vor dem Presserat.

In den Artikeln wird über Compliance-Richtlinien berichtet, die vom OÖ-Landeschef Haimbuchner ausgearbeitet worden seien. Bei einer zweitägigen Klausur des Parteivorstandes in Linz habe Haimbuchner über das 120-seitige Konvolut gleich abstimmen lassen wollen, dazu sei es aber nicht gekommen. Es wird angemerkt, dass sich die schwere Niederlage schon abgezeichnet habe: Herbert Kickl sei erst gar nicht nach Linz gefahren und hätte in einer Mail zuvor die Kollegen des Bundesvorstandes gewarnt, sie sollten nachdenken, was sie da tun. Parteichef Hofer habe dem Vernehmen nach in diversen Gesprächen mit den Landesparteichefs die Lage ausgelotet, ob ein Beschluss überhaupt machbar sei.

Dem „Kurier“ sei berichtet worden, dass in der Sitzung selbst die Kritik dann doch direkt und heftig ausgefallen sei: So hätten einige die Compliance-Richtlinien als „Stasi-Methoden“ bezeichnet, zudem sei Haimbuchner mit dem DDR-Staatssicherheitschef Erich Mielke verglichen worden. Bis auf die Landesgruppe aus Oberösterreich hätten sich alle Landeschefs gegen das neue Regelwerk ausgesprochen. Letztlich habe das Dokument keine Mehrheit gefunden. Parteikennern zufolge gelte es auch als ausgeschlossen, dass das Dokument im Bundesparteivorstand eine Mehrheit finden könnte. Am Ende des Artikels wird festgehalten, dass Hofer gegenüber dem „Kurier“ das ganz anders sehe: Es hätte zwei Tage lang bei der Klausur eine „lebendige Diskussion“ gegeben, das Papier sei nicht tot, sondern werde wohl leicht abgeändert bei einer der kommenden Sitzungen erneut zur Abstimmung gebracht. Er gehe auch davon aus, dass es dann angenommen werde.

Der Pressesprecher von Norbert Hofer wandte sich an den Presserat und kritisierte, dass in den Beiträgen unwahre Informationen über die FPÖ-Arbeitsklausur von anonymen Informanten publiziert worden seien. Zudem habe das Medium die Informationen abgedruckt, ohne davor die Gegenseite dazu zu befragen, sodass die Recherche weder gewissenhaft noch korrekt sei. Nach Meinung des Pressesprechers wäre in dem Fall neben Norbert Hofer auch von Manfred Haimbuchner eine Stellungnahme einzuholen gewesen.

Zunächst weist der Senat darauf hin, dass in den Artikeln über eine Kontroverse innerhalb einer politischen Partei berichtet wird. Im Mittelpunkt stehen die von Manfred Haimbuchner entwickelten Compliance-Richtlinien, die bei einer zweitägigen Klausur des Parteivorstandes der FPÖ vorerst keine Mehrheit fanden. Nach Auffassung des Senats handelt es sich hierbei um ein Thema, das für den politischen Diskurs von großem öffentlichen Interesse ist, die Presse- und Meinungsfreiheit ist somit prinzipiell weit auszulegen.

Der Senat betont, dass sich Haimbuchner und Hofer bereits im Herbst 2019 für strenge Compliance-Richtlinien ausgesprochen hatten. Anfang 2020 wurde außerdem bei einer Pressekonferenz mitgeteilt, dass die FPÖ die „strengsten Compliance-Regeln“ von allen Parteien erhalten werde. Als Spitzenpolitiker müssen sich Hofer und Haimbuchner ihre politischen Aktivitäten und Äußerungen zurechnen lassen. Aufgrund des Ausgangs der FPÖ-Arbeitsklausur besteht nun offenbar die Gefahr, dass das Versprechen Hofers und Haimbuchners nicht eingehalten wird. Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse daran, über diesen Umstand aufgeklärt zu werden.

Hinzu kommt, dass in den Artikeln keine Beschuldigung iSd. Punkt 2.3 des Ehrenkodex erhoben wurde. Die Behauptung, dass Haimbuchners Dokument keine Mehrheit gefunden habe, ist weder ein Vorwurf gegen ihn persönlich noch eine Beschuldigung, sodass von diesem keine Stellungnahme einzuholen war. Zudem weist der Senat darauf hin, dass Norbert Hofer am Ende des Artikels ohnehin zu Wort kommt und ihm dadurch die Möglichkeit geboten wird, seine Sicht der Dinge darzulegen.

Schließlich liegen dem Senat keine konkreten Anhaltspunkte vor, dass die Aussagen der anonym zitierten Parteifunktionäre nicht so gefallen sind oder gar erfunden seien. Nach Ansicht des Senats ist es auch keineswegs ungewöhnlich, dass sich parteiinterne Kritiker bloß dann gegenüber einem Medium äußern, wenn ihnen zugesichert wird, dass ihre Anonymität gewahrt wird. Dass die Parteisitzung nicht ganz reibungslos gelaufen ist, ergibt sich allein schon daraus, dass das von Haimbuchner ausgearbeitete Dokument zu den Compliance-Regeln nicht angenommen wurde. Darüber hinaus hat in gewisser Weise selbst Norbert Hofer dem „Kurier“ bestätigt, dass es unterschiedliche Standpunkte während der Sitzung gegeben haben muss, wenn er von einer „lebendigen Diskussion“ gesprochen hat.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND EINER MITTEILUNG DER FPÖ

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der drei Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig. Im vorliegenden Fall wurde der Senat 1 aufgrund einer Mitteilung der FPÖ tätig und teilt seinen medienethischen Standpunkt. Die Medieninhaberin der Tageszeitung „KURIER“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats anerkannt.

Tessa Prager, Sprecherin des Senats 1, Tel.: +43 – 1 – 23 699 84 – 11

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