Informationsfreiheit: Volksanwaltschaft regt Ausweitung der Prüfkompetenz an

Volksanwälte wollen wie der Rechnungshof ausgelagerte Bereiche prüfen dürfen

Wien (OTS) – “Bund, Länder und Gemeinden lagern verstärkt Bereiche der Daseinsvorsorge wie etwa Krankenhaus-Träger in externe Unternehmen aus – mit dem Effekt, dass sie von der Volksanwaltschaft nicht geprüft werden können. Je nach Rechtsform kann die Volksanwaltschaft zum Beispiel in einem Bundesland die Landesspitäler prüfen, in einem anderen aber nicht”, sagt Bernhard Achitz, derzeit Vorsitzender der Volksanwaltschaft: “Wie nun beim Rechnungshof vorgesehen, sollte daher auch die Prüfkompetenz der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Rechtsträger ausgeweitet werden.“

Diesen Wunsch hat die Volksanwaltschaft in ihrer Stellungnahme zum Informationsfreiheitsgesetz und weiterer Gesetze dem Bundeskanzleramt sowie dem Nationalrat übermittelt. “Die Ausweitung der Prüfkompetenzen auf ausgegliederte Gesellschaften, wie zum Beispiel die Asfinag oder Bundesforste, wäre ein wesentlicher Beitrag zu Transparenz und Bürgernähe und ein wichtiger Beitrag zur ‚Stärkung der Volksanwaltschaft, die auch im Regierungsprogramm angekündigt wurde“, sagt Volksanwalt Walter Rosenkranz.

Volksanwalt Werner Amon weist darauf hin, dass auch im kommunalen Bereich etwa Stadtwerke, Friedhöfe oder Verkehrsbetriebe offiziell nicht von der Volksanwaltschaft geprüft werden dürfen: “Die Zusammenarbeit mit diesen Organisationen funktioniert zwar zum Großteil gut, in einigen Fällen muss bei der Behebung von Missständen der Umweg aber über die Träger gegangen werden. In diesen Fällen wäre die Ausweitung der Prüfkompetenz eine Qualitätsverbesserung.”

Die Ausweitung der Prüfkompetenzen würde in der Volksanwaltschaft keine zusätzlichen Personalressourcen notwendig machen, da die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger ohnedies aufgenommen und bearbeitet werden. Die Arbeit fällt ohnehin an, wäre aber leichter, wenn die betreffenden Organisationen zur Kooperation verpflichtet wären.

Stellungnahme der Volksanwaltschaft: [https://bit.ly/3x6j5oP] (https://bit.ly/3x6j5oP)

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