Gewalt an Frauen darf keine Konjunktur haben

Wir fordern ein Konjunkturpaket gegen Gewalt

Wien (OTS) – Femizide haben in Österreich besorgniserregend zugenommen! Bereits 9 Frauen wurden heuer von Partnern und Ex-Partnern getötet. Wir brauchen ein effektives Maßnahmenpaket und ausreichende Mittel für die Verhinderung von Morden, Mordversuchen und wiederholter Gewalt an Frauen und ihren Kindern.

Unser herzliches Beileid gilt den Angehörigen und Bekannten der Opfer, vor allem der hinterbliebenen Kinder. Wir werden uns bestmöglich einsetzen, um Österreich für Frauen und ihre Kinder sicherer zu machen.
Als größte Opferschutzeinrichtung in Österreich, die allein in Wien über 6000 Opfer von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt informiert und unterstützt, und als Mitglied der Allianz GewaltFrei leben zur Umsetzung der Istanbul Konvention und des GREVIO-Berichtes schlagen wir Alarm und appellieren an die Politik, die Mittel für die Sicherheit von Frauen und Mädchen wesentlich aufzustocken. Jede 5. Frau ist von Gewalt betroffen – Kinder sind immer mitbetroffen. Jedes Opfer muss das Recht auf längerfristige Unterstützung haben. Es ist schwierig und gefährlich, sich aus einer Gewaltbeziehung zu befreien. In dieser Zeit kommt es zu schweren Eskalationen von Gewalt, Morden und Mordversuchen. Gefährder können oft die Trennung nicht akzeptieren und Opfer werden noch monate-, ja sogar jahrelang misshandelt und bedroht. Kinder sind gefährdet, werden aber trotzdem oft zu Kontakten mit dem Gefährder gezwungen – dies widerspricht dem Recht der Kinder auf ein Leben frei von Gewalt!

Unsere Anliegen an die Politik:

1. Die Mittel für die Unterstützung der Opfer reichen nicht aus. Die
Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt betreut über 6000 Opfer von
Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt im Jahr. Pro Opfer und Jahr
stehen durchschnittlich nur knapp 5 Stunden zur Verfügung. Das reicht
nicht einmal für kurzfristige Hilfe. Unsere Einrichtung ist völlig
überlastet, eine Beraterin ist für über 300 Opfer zuständig. Wir sind
im Notstand und brauchen dringend eine Verdoppelung der finanziellen
Mittel, um alle Opfer adäquat betreuen zu können!

2. Effektiver Schutz in der akuten Gewaltsituation. Wir brauchen
effektiven Schutz von Opfern in akuten Gewaltsituationen und eine
Ermutigung der Opfer, Gewalt anzuzeigen. Noch immer ist die
Dunkelziffer bei Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt hoch, nur
etwa jede 10. Gewalttat wird angezeigt. Zeigen Opfer an, müssen sie
geschützt werden, da auf diesen Schritt oft Repressionen vom
Gefährder drohen. Die Polizei muss bei jeder Anzeige von Gewalt an
Frauen und häuslicher Gewalt ein Betretungs- und Annäherungsverbot
verhängen, insbesondere wenn es schon vorher gefährliche Angriffe
gab. Das Gesetz muss so geändert werden, dass die Polizei auch ein
Annäherungsverbot alleine aussprechen kann, wenn es nicht um den
Schutz in der Wohnung geht oder das Opfer aus Sicherheitsgründen eine
geheime Wohnadresse hat.
Kann ein BV/AV nicht gleich verhängt werden, müssen Opfer
Personenschutz erhalten – auch die Kinder!

3. Bei wiederholter Gewalt und hoher Gefährlichkeit, etwa wenn es
schon Misshandlungen gab und der Gefährder für den Fall der Trennung
mit dem Umbringen drohte, dürfen Gefährder nicht einfach „auf freiem
Fuß“ angezeigt werden, wie es leider so oft der Fall ist. Es muss
eine U-Haft verhängt werden und es müssen Schutzmaßnahmen gesetzt
werden, wie z.B. die Weisung, das Opfer nicht zu kontaktieren, wenn
von einer U-Haft abgesehen wird.
Dazu braucht es eine sofortige und intensive Zusammenarbeit von
Justiz und Polizei und eine enge Kooperation mit den
Opferschutzeinrichtungen. Vom Justizministerium wurde hier ein sehr
guter Erlass herausgegeben, der jedoch in der Praxis noch wenig
umgesetzt wird.

4. Gewalt darf nicht straffrei bleiben! Effektive Maßnahmen gegen
die hohe Einstellungsrate bei Gewalt ist absolut notwendig.
Anzeigen bei häuslicher Gewalt werden von der Staatsanwaltschaft
leider sehr häufig eingestellt, und zwar in 80-90 % der Fälle. Da
hilft auch eine Erhöhung der Strafen nicht. Das Signal an Gefährder
ist fatal, sie bekommen die Bestätigung, dass sie „nichts getan
haben“. Das erhöht die Gefahr einer Wiederholung der Gewalt.
Intensive Ermittlungen und Beweissicherung sind notwendig, um
Gewalttaten zu verfolgen und zu sanktionieren.
Angemessene Strafen in Kombination mit rechtlichen Weisungen wie
Anti-Gewalt-Training sind notwendig, um Gefährdern klar zu
signalisieren, dass Gewalt nicht toleriert wird.
Täterarbeit in der akuten Gewaltsituation halten wir hingegen für
nicht adäquat – zuerst muss der Schutz der Opfer und die
Strafverfolgung im Mittelpunkt stehen. Hier Tätern „zu helfen“, die
dann vielleicht gar keine Sanktion erhalten, weil die Anzeige
eingestellt wird, ist aus Sicht des Opferschutzes das falsche Signal!

5. Schutz der Kinder vor Gewalt – Ausreichend Mittel um alle Kinder
betreuen zu können, auch diejenigen, die die Gewalt „nur“ miterleben.
Auch das Miterleben von Gewalt gefährdet das Kindeswohl und die
Kinder. Wie auch die Istanbul Konvention und der GREVIO-Bericht
Österreichs betonen, haben alle Kinder das Recht auf Hilfe und das
Recht in Obsorge- und Besuchskontaktverfahren geschützt zu werden.
Die Elternrechte der Gefährder dürfen nicht Vorrang haben vor dem
Schutz der Kinder! Das muss im Kindschaftsrecht von der
Justizministerin endlich klar verankert und in der Praxis umgesetzt
werden.

6. Multi-institutionelle Zusammenarbeit muss in Wien
wiederaufgenommen werden!
Die Wiener Interventionsstelle hat mit der Wiener Polizei 2011 ein
multi-institutionelles Projekt zum Schutz bei hoher Gefährlichkeit
und wiederholter Gewalt (MARAC) aufgebaut. Pro Jahr wurden ca. 80
Opfer in Hochrisikosituationen besprochen, jede Einrichtung konnte
Hochrisikofälle einbringen. 2018 wurde dieses Projekt, das auf der
ständigen Arbeit einer ExpertInnengruppe aus Justiz, Polizei, Frauen-
und Opferschutzeinrichtungen, Kinder- und Jugendhilfe,
MigrantInneneinrichtungen und Bewährungshilfe aufbaute, von der
Polizei leider eingestellt.
Die Sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen, die nur von der Polizei
einberufen werden können, finden kaum statt. Das MARAC-Projekt in
Wien soll unbedingt wiederaufgenommen und auf die erwähnten
Erfahrungen aufgebaut werden!

7. Systematische Gefährlichkeitseinschätzung und Sicherheitsplanung
in allen Fällen ist in der Wiener Interventionsstelle Standard. Das
sollte auch bei Justiz und Polizei der Fall sein.
Hier kann von den Erfahrungen gelernt und das Rad muss nicht neu
erfunden werden. Weitere Erfahrungen und Maßnahmen würden wir gerne
einbringen.
Wir ersuchen die Politik dringend, uns zu den Gewaltschutzgipfeln
einzuladen und dass es nicht nur bei einmaligen Treffen bleibt,
sondern dass eine ständige Arbeitsgruppe zum Schutz bei Gewalt an
Frauen und häuslicher Gewalt besteht, die einen längerfristigen
Aktionsplan erstellt und umsetzt. Auch muss eine unabhängige Stelle
für das Monitoring eingerichtet werden, die die oft fehlenden Daten
erhebt und die Wirkung von Maßnahmen erforscht – als Grundlage für
die Anpassung der Maßnahmen.

8. Es braucht in Österreich eine adäquate Finanzierung der Maßnahmen
zur Sicherheit von Frauen und Kindern. Die Allianz GewaltFrei leben
hat auf die hohen materiellen und immateriellen Kosten von Gewalt
aufmerksam gemacht. Eine Investition von – inflationsangepasst – 228
Millionen Euro ist notwendig, um einen umfassenden und koordinierten
Aktionsplan umzusetzen.
Zusätzlich ist es in COVID-Zeiten notwendig, ein Maßnahmenpaket zum
Schutz von Frauen und Mädchen und für deren Gleichstellung zu
schaffen. Für die Gewaltprävention und die Unterstützung der Opfer
sollen in ganz Österreich 3000 zusätzliche Arbeitsstellen geschaffen
werden. Aufklärung und Präventionsarbeit in allen Bezirken und
Gemeinden ist notwendig, damit wir endlich einen Rückgang der Gewalt
erreichen können! Mit 3000 Stellen könnte in der Gewaltprävention ein
qualitativer Sprung nach vorne geschafft werden, nämlich für das
Leben von Frauen und Mädchen frei von Gewalt – in diesem „GewaltFrei
leben-Deal“ sollen alle regionalen und lokalen AkteurInnen einbezogen
werden. Auch für die Hilfen für Kinder braucht es den Ausbau des
Gewaltpräventionsbereiches dringend!

Rosa Logar, Geschäftsführerin der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie
Tel. 0664 / 311 94 58, E-Mail: rosa.logar@interventionsstelle-wien.at

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