Gutachten klärt Streit um die „Venus von Wels“

Linzer Historikerin: „NS-Belastung nicht wegzudiskutieren“

Wien (OTS) – Mauthausen Komitee Österreich

Birgit Kirchmayr ist Professorin für Zeitgeschichte an der Johannes-Kepler-Universität Linz. Ihre Schwerpunkte sind Nationalsozialismus, Kunst- und Kulturgeschichte des 20. Jahrhunderts sowie Stadt- und Regionalgeschichte. Sie gehört als wissenschaftliche Koordinatorin dem Kunstrückgabebeirat der Republik Österreich an. Publiziert hat Birgit Kirchmayr unter anderem zum Umgang mit der NS-Vergangenheit in österreichischen und deutschen Städten sowie zur „Aphrodite von Linz“.

„Wegen ihrer besonderen Qualifikation haben wir Frau Professorin Kirchmayr gefragt, ob sie ein Gutachten über die ‚Venus von Wels‘ erarbeiten könnte“, sagt Willi Mernyi, Vorsitzender des Mauthausen Komitees Österreich (MKÖ). „Erfreulicherweise hat sie zugesagt.“

Das Motiv der Historikerin war fachliches Interesse. „Jedes Honorar wurde von ihr abgelehnt“, so Mernyi. „Wir bedanken uns für diese Großzügigkeit!“

Wissenschaftlich geprüft hat Birgit Kirchmayr in ihrem Gutachten die Streitfrage, ob die im Welser Stadtzentrum aufgestellte Nachbildung der antiken Original-Venus NS-belastet ist.

Der Welser Bürgermeister Andreas Rabl und seine Stellvertreterin Christa Raggl-Mühlberger (beide FPÖ), die für die Anfertigung und Aufstellung der Statue gesorgt haben, leugnen diese Belastung.

Andererseits fordern das Mauthausen Komitee Österreich, das OÖ. Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus sowie die Welser Initiative gegen Faschismus, dass die Nachbildung des NS-Kultobjekts aus dem öffentlichen Raum entfernt wird. 91 Persönlichkeiten aus Wels und ganz Österreich, darunter KZ-Überlebende, Schriftsteller wie Michael Köhlmeier, Künstler wie Katharina Stemberger und Cornelius Obonya, aber auch der frühere Bundeskanzler Franz Vranitzky – haben die Forderung Ende April in einem Offenen Brief unterstützt.

Birgit Kirchmayr, die den Offenen Brief selbst nicht unterzeichnet hat, kommt in ihrem Gutachten zu einem eindeutigen Urteil: „Ein Objekt kann nicht losgelöst von seiner Geschichte betrachtet werden. Im Fall der Welser Venus besteht diese Geschichte nicht nur in ihrer altrömischen Herkunft, sondern eben auch in ihrer nationalsozialistischen Vereinnahmung. Eine heutige Annäherung an die Figur kann das nicht ausblenden. 80 Jahre nach Ende der NS-Zeit ist gesellschaftlich, politisch und wissenschaftlich in Österreich ein Level erreicht, in dem ein Verdrängen oder gar Verharmlosen von NS-Geschichte nicht mehr akzeptiert wird und national wie international einer Kommune nicht guttut.“

Die Historikerin stellt eine „nicht wegzudiskutierende NS-Belastung“ auch der neuen Venus-Nachbildung fest. Diese unkritische Form einer Nachbildung im öffentlichen Raum sei für die Auseinandersetzung ungeeignet, so Kirchmayr. Sie empfiehlt, die Figur im Museum aufzustellen und dort die gesamte Geschichte der Welser Venus inklusive ihrer NS-Belastung zu erörtern. Für den öffentlichen Raum würde es eine völlig neue Auseinandersetzung brauchen, betont die Historikerin. Dazu könnten beispielsweise Bildhauerinnen und Bildhauer eingeladen werden, eine zeitgemäße Variante der Venus zu gestalten.

Willi Mernyi: „Eine führende Expertin hat die Argumente geprüft und die Frage geklärt. Unsere Kritik an der braunen Venus ist also berechtigt. Jetzt liegt es am Welser Gemeinderat, die Stadt von dieser Belastung zu befreien.“

Werner Retzl, Vorsitzender der Welser Initiative gegen Faschismus, rechnet nicht mit der Einsicht des FPÖ-Bürgermeisters und seiner Stellvertreterin: „Höchstwahrscheinlich wird weiter geleugnet und gemauert. Deshalb müssen die anderen Parteien das Problem lösen. Frau Professorin Kirchmayr hat den Weg dazu gezeigt.“

Allfällige Rückfragen an Willi Mernyi (Tel. 0664/1036465)
und Werner Retzl (Tel. 0676/3317100)!

Gutachten und Foto von Birgit Kirchmayr auf www.mkoe.at/presse

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender