Veranlagungsgrenzen für Vorsorgekassen zu eng gefasst

Gesetzgeber enthält Arbeitnehmern Rendite vor

Wien (OTS) – Die fair-finance Vorsorgekasse unterstreicht die Forderungen, die vom Beratungsunternehmen Mercer in seiner APA-OTS/Presseaussendung vom 9. Juni gestellt wurden. “Eine Ausweitung der Veranlagungsgrenzen für Immobilien von derzeit 10 % auf 25 % erscheint uns ebenso sinnvoll, wie eine Erhöhung der Quote für sog. Alternatives, wie etwa Private Debt, Privat Equity, Mikrofinanz, Infrastruktur, etc. von derzeit 5 % auf 15 %”, wie Mag. Markus Zeilinger, Vorstandsvorsitzender und Gründer von fair-finance erklärt. Auch die restriktive Handhabung der Möglichkeit des Einsatzes von Derivaten zu Sicherungszwecken und zur Widmung von ausgewählten Anleihen zur Bewertung gemäß dem Held to Maturity-Prinzip, also frei von Kursschwankungen, ist einer optimalen Kapitalanlagestrategie hinderlich. Den von Mercer errechnete Effekt von 0,5 % p.a. mehr Performance, der ohne Erhöhung des Risikos nur durch Öffnung der Grenzen für bestimmte Asset Klassen möglich wäre, hält Zeilinger für vorsichtig angegeben.

Obwohl sich der Kapitalmarktmarkt seit Einführung der Abfertigung Neu im Jahr 2002 massiv geändert hat, wurden die gesetzlichen Veranlagungsgrenzen für Vorsorgekassen nicht angepasst. Hingegen durften sich Pensionskassen über eine weitgehende Liberalisierung der Regelung freuen und Versicherungen haben zumindest die Möglichkeit, auf fondsgebundene Lösungen auszuweichen. Vorsorgekassen sind de facto gezwungen, den Großteil der Gelder in Anleihen zu veranlagen, obwohl bekanntermaßen mit sicheren Staatsanleihen aber auch mit bonitätsstarken Unternehmensanleihen nur eine Negativrendite erwirtschaftet werden kann. Die Erhöhung des Aktienanteils zu Lasten von Anleihen ist zwar möglich, geht aber mit einer massiven Ausweitung des Risikos einher. Da die Anwartschaftsberechtigen der Abfertigung Neu aber nicht den Auszahlungszeitpunkt frei wählen können und die durchschnittliche Veranlagungsdauer, die in der Regel der Beschäftigungsdauer bei einem Dienstgeber entspricht, mit drei Jahren vergleichsweise kurz ist, sind Aktien im Portfolio einer Vorsorgekasse in der Regel nicht sehr hoch gewichtet. Die gesetzlich verordnete Kapitalgarantie, die Zeilinger für vertrauensbildend und somit einen wichtigen Bestandteil der Abfertigung Neu sieht und mit seiner Vorsorgekasse fair-finance sogar um eine zusätzliche Mindestzinsgarantie ausweitet, verhindert zusätzlich das Ausnutzen der mit 40 % des Portfolios großzügigen Aktienquote.

“Derzeit kommt es de facto zu einer tatsächlichen Einschränkung der Rendite durch die eng gefassten gesetzlichen Rahmenbedingungen für Vorsorgekassen”, so Zeilinger.

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Mag. Rainer Ladentrog
Marketing & Kommunikation
fair-finance Vorsorgekasse
Alser Straße 21, 1080 Wien
T: +43 1 405 71 71 – 200
E: ladentrog@fair-finance.at

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