Nationalrat: Änderungen des Kartell- und Wettbewerbsrechts mehrheitlich beschlossen

Neues Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz soll die Beschaffung umweltfreundlicher Straßenfahrzeuge forcieren

Wien (PK) – Grünes Licht gab es heute im Nationalrat für zwei Regierungsvorlagen zur Umsetzung von EU-Richtlinien, in denen es zum einen um Anpassungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht, zum anderen -mit einem Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz – um umweltfreundliche Straßenfahrzeuge in der öffentlichen Beschaffung geht.

Regierungsvorlage zum Kartell- und Wettbewerbsrecht soll Wettbewerbsbehörden stärken

Die heute vom Nationalrat mehrheitlich angenommene Regierungsvorlage zum Kartell- und Wettbewerbsrecht, inklusive eines Abänderungsantrages der Regierungsparteien, soll in Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Stärkung der nationalen Wettbewerbsbehörden der Kartellrechtsvollzug weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus wird das Kartellrecht an neuere Entwicklungen im Wirtschaftsleben angepasst, die Wettbewerbskommission gestärkt und die Entscheidungsgrundlagen für die Investitionskontrolle erweitert. Umsetzungsbedarf ergebe sich im Wesentlichen aus den Richtlinienbestimmungen für Geldbußen und Zwangsgelder sowie über diesbezügliche Zustellungs- und Vollstreckungshilfe. Überdies enthält die Richtlinie detaillierte Bestimmungen über Kronzeugenprogramme und mache auch klarere Vorgaben über die Unabhängigkeit beim Vollzug durch nationale Wettbewerbsbehörden.

Mit einer sogenannten Ausschussfeststellung hielten die Abgeordneten im Justizausschuss zudem mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS fest, dass mit den gesetzlichen Grundlagen die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde im gewohnten Rahmen gewährleistet sei und Ermittlungen und Verfahren weder nach dem nationalen noch nach dem europäischen Kartell- oder Wettbewerbsrecht gefährdet werden.

Die EU-Richtlinie habe die Stärkung der Wettbewerbsbehörden im Sinn. Genau das passiere mit der vorliegenden Regierungsvorlage nicht, betonte Selma Yildirim (SPÖ). Die vorgesehene Berichtspflicht der Bundeswettbewerbsbehörde gehe zu weit, da sie die Abhängigkeit verstärke, politische Einflussmöglichkeiten begünstige und damit die Korruptionsbekämpfung schwäche, so die SPÖ-Mandatarin. Erwin Angerer (FPÖ) sah das ähnlich. Die Regierung handle genau im Gegensatz zur EU-Richtlinie, da “die ÖVP ihre Großspender vor einer Kontrollbehörde schützen” wolle, die Missstände in den letzten Jahren aufgezeigt hätte. Auch NEOS-Abgeordneter Johannes Margreiter konnte keine substanzielle Stärkung der Wettbewerbsbehörden erkennen. So könne die Bundeswettbewerbsbehörde nur mehr auf Ersuchen der Wirtschaftsministerin Stellungnahmen zur Wirtschaftspolitik abgeben.

“Wir entbürokratisieren, digitalisieren und befreien von Gebühren”, hielt Klaus Fürlinger (ÖVP) fest. Der heutige Beschluss sei ein wesentlicher Baustein zur Umsetzung der EU-Richtlinie, womit die Unabhängigkeit der Bundeswettbewerbsbehörde sichergestellt sei. Elisabeth Götze (Grüne) betonte, dass man in der Begutachtung eingelangten Stellungnahmen berücksichtigt habe. Laufende Ermittlungen der Kontrollbehörde seien in keiner Weise gefährdet, da insbesondere Hausdurchsuchungen so erfolgen könnten, dass vorab nicht bekannt werde, wo diese stattfinden würden.

Mit dem Gesetzesbeschluss zum Kartell- und Wettbewerbsrecht lege man den Grundstein für die Unterstützung und den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit in Österreich, unterstrich Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. Was die von der Opposition kritisierte Berichtspflicht für die Bundeswettbewerbsbehörde betrifft, wolle sie klarstellen, dass es diese nicht gebe. Es handle sich um eine in der Bundesverfassung vorgesehene Auskunftsmöglich, die eine Unabhängigkeit der Behörde nicht in Frage stelle, so die Wirtschaftsministerin.

Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz fixiert Mindestziele für die öffentliche Beschaffung

Ebenfalls mehrheitlich angenommen wurde ein neues Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz. Damit soll in Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019 die Verbreitung von sogenannten sauberen bzw. umweltfreundlichen und energieeffizienten Straßenfahrzeugen durch die Vorgabe von Mindestzielen für die öffentliche Beschaffung gestärkt werden. Vorgesehen ist ein einheitliches Quotensystem für alle AuftraggeberInnen, wobei die Mindestanteile an sauberen Straßenfahrzeugen nicht bei jedem Vergabeverfahren, sondern insgesamt innerhalb des jeweiligen Bezugszeitraumes (August 2021 bis Ende 2025 sowie 2026 bis 2030, danach fünfjährige Bezugszeiträume) erreicht werden müssen. Die Mindestanteile erhöhen sich demnach im zweiten Zeitraum. Die Vorgangsweise sei in Abstimmung mit den Ländern gewählt worden, wird in den Erläuterungen ausgeführt. Eine Übererfüllung der Mindestziele sei möglich. Erfasst sind etwa auch Vergaben zur Nachrüstung von Fahrzeugen zu sauberen Straßenfahrzeugen. Zahlreiche Fahrzeuggruppen sind explizit von der Regelung ausgenommen, wie etwa Zweiräder oder Krankenwägen.

Wenn die Mindestanteile nicht erreicht werden, hat die Bezirksverwaltungsbehörde eine angemessene Geldbuße zu verhängen. Die Einnahmen aus diesen Geldbußen müssen zweckgebunden für die Dekarbonisierung des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs eingesetzt werden.

Ein im Zuge der Debatte eingebrachter SPÖ-Entschließungsantrag, der die Justizministerin auffordert, ein Lieferkettengesetz vorzulegen, das eine soziale, menschenrechtskonforme und nachhaltige Produktionsweise berücksichtigt, fand hingegen keine Mehrheit im Plenum.

“Das Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz bringt uns auf den Weg zu einer nachhaltigen Beschaffung, mit dem Ziel CO2 einzusparen und Energieeffizienz zu fördern”, argumentierte Hermann Weratschnig (Grüne). Große AuftraggeberInnen, wie etwa die Landeshauptstädte, würden dadurch die Möglichkeit erhalten, batterie-elektrische Busse anzuschaffen und so einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, so der Grünen-Mandatar. Die Förderung von klimaneutralen Fahrzeugen für Kommunen sei ein “kleiner aber wichtiger Schritt” zum Austausch von umweltschädlichen Fahrzeugen, argumentierte Bettina Zopf (ÖVP). Die öffentlichen Institutionen des Bundes, der Länder und der Gemeinden würden dadurch in die Pflicht genommen, um ihrer Vorbildfunktion nachzukommen.

Auch Petra Bayr (SPÖ) erachtete es als wichtig, dass die öffentliche Hand mit gutem Beispiel bei der ökologischen Beschaffung vorangehe. Mit “grüner Beschaffung” allein sei es aber nicht getan, da zur Nachhaltigkeit auch die soziale Komponente gehöre. Entlang der gesamten Lieferkette müssten soziale und umweltrechtliche Standards eingehalten werden.

Anstatt Zwang brauche es Anreize für die Umstellung auf ökologische Fahrzeuge, kritisierte FPÖ-Abgeordneter Erwin Angerer. Ohne die Bereitstellung von entsprechender Infrastruktur würden die Gemeinden jedoch “ein böses Erwachen” in den nächsten Jahren erleben.

Mit dem Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz leiste man “einen wichtigen Beitrag zum Kampf gegen die Klimakrise”, betonte Justizministerin Alma Zadic. Die öffentliche Hand müsse hier eine Vorreiterrolle einnehmen. Was das von der SPÖ geforderte Lieferkettengesetz betrifft, versicherte Zadić, dass dieses auch ihr ein wichtiges Anliegen sei, an dem man intensiv arbeiten würde. (Schluss Nationalrat) med

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