WKÖ-Trefelik: Neue Masken-Regelung für die Händler machbar

Die Verordnung ist sowohl für Unternehmen mit hoher als auch mit geringer Kundenfrequenz gut umsetzbar

Wien (OTS) – „Die neue Corona-Schutzmaßnahmen im Handel sind für die österreichischen Händler machbar. Denn durch die unterschiedlichen Optionen können die Vorgaben je nach Möglichkeit in den Geschäften unterschiedlich umgesetzt werden. Eine Anwendung mit Augenmaß ist sichergestellt“, sagt Rainer Trefelik, Obmann der Bundesparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Mit der neuen Regelung haben insbesondere Geimpfte wieder eine Perspektive auf ein gewisses Maß an Normalität. Genau danach sehnen sich die Kunden, wie unsere aktuelle Gallup-Studie bestätigt.“

Alle österreichischen Händler können die Regelungen entsprechend ihren Möglichkeiten in den Geschäften einhalten. Das gilt sowohl für KMU mit wenig Kunden als auch für Unternehmen mit einer hohen Frequenz.

So sieht die Verordnung vor: „Was die Kontrolle der Einhaltung von Auflagen gemäß § 4 Abs. 1a betrifft, ist festzuhalten, dass das Ausmaß der Sorgetragungspflicht der Betreiber nicht überspannt werden darf und abhängig von zahlreichen Faktoren, wie insbesondere Kundenaufkommen, Anzahl der anwesenden Kunden etc., entsprechende Schulungen und Informationsmaßnahmen der Mitarbeiter, Beschilderungen, Durchsagen und sonstige Informationsmaßnahmen wie auch stichprobenartige Kontrollen, Auflage von Informationsmaterial und die freiwillige Bereitstellung von Masken umfassen kann.”

Abschließend stellt Trefelik klar: „Mit einer höheren Durchimpfungsrate bräuchten wir diese Maßnahmen nicht. Daher appelliere ich einmal mehr an alle Ungeimpften: Lassen Sie sich impfen, damit im heimischen Handel wieder Normalität einkehren kann!“ (PWK426/NIS)

DMC – Data & Media Center
Pressestelle
Wirtschaftskammer Österreich
T 0590 900 – 4462
E DMC_PR@wko.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender