
Grüne Kärnten: OLG Graz hebt Maulkorb gegen Naturschutz-Engagement auf
Voller Erfolg für Rekurs der Grünen — Gericht stärkt Meinungsfreiheit und politische Debatte über Walterskirchen
Die Grünen Kärnten haben vor dem Oberlandesgericht Graz einen wichtigen Erfolg im Rechtsstreit rund um das Gemeindevolksbegehren „Naturjuwel Walterskirchen retten“ erzielt. Das OLG Graz hat dem Rekurs der Grünen gegen die vom Landesgericht Klagenfurt erlassene einstweilige Verfügung vollinhaltlich stattgegeben und den Sicherungsantrag der Familie Tilly sowie der Tilly Forstbetriebe GmbH zur Gänze abgewiesen. Damit wurde das gegen die Grünen verhängte Unterlassungsgebot vollständig aufgehoben. Die klagenden Parteien wurden zudem zum Kostenersatz verpflichtet. Sie haben noch die Möglichkeit den OGH anzurufen.
„_Das ist ein Sieg für Naturschutz und Demokratie. Der Rechtsstaat gilt für alle. Das Sammeln von Unterschriften sowie das Informieren und Einbinden der Bevölkerung gehören zu den Grundpfeilern unserer Demokratie_“, erklärt die Landessprecherin der Grünen Kärnten, Olga Voglauer.
Mit seiner Entscheidung hat das Oberlandesgericht deutlich gemacht, dass öffentliche Diskussionen über Natur-, Umwelt- und Raumordnungspolitik von besonderem öffentlichem Interesse sind und im demokratischen Diskurs ihren Platz haben. Die Entscheidung stärkt damit nicht nur die Position der Grünen im konkreten Verfahren, sondern auch das Recht, Fragen des Umwelt- und Naturschutzes kritisch und öffentlich zu debattieren.
„_Das ist eine klare Niederlage für den Versuch, kritische politische Debatten mit juristischen Mitteln einzuschränken. Das OLG bestätigt, dass öffentliche Diskussionen über Natur-, Umweltschutz- und Raumordnungspolitik geführt werden müssen und geführt werden dürfen_“, erklärt Rechtsanwalt Matthias Heltschl von der Medienrechtskanzlei Windhager.
Ob es zu einem Verfahren über die eigentliche Klage kommt, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden. Die Grünen sehen einem möglichen Hauptverfahren jedenfalls gelassen entgegen.
„_Gleichzeitig begrüßen wir, dass die Causa Walterskirchen durch dieses Verfahren noch stärker in die öffentliche Aufmerksamkeit gerückt ist. Die Entwicklungen rund um Walterskirchen – von den rechtlichen Auseinandersetzungen um die Villa bis zu Fragen des Naturschutzes und der künftigen Nutzung des Gebiets – sind von erheblichem öffentlichem Interesse. Darüber muss offen, kritisch und ohne Einschüchterungsversuche diskutiert werden können_“, so Voglauer.
Die Grünen sehen sich durch die Entscheidung in ihrem langjährigen Einsatz für den Schutz des Europaschutzgebiets Walterskirchen bestärkt.
„_Walterskirchen ist eines der wertvollsten Naturjuwele Kärntens. Die Frage, wie wir mit einem derart sensiblen Naturraum umgehen, betrifft nicht Einzelinteressen, sondern die Allgemeinheit. Deshalb werden wir uns weiterhin konsequent für Transparenz, die Einhaltung geltender Regeln und den Schutz unserer Natur einsetzen_“, betont Voglauer.
Die Grünen behalten sich darüber hinaus weitere rechtliche und politische Schritte vor. Hintergrund sind Vorgänge im Zusammenhang mit dem Verfahren, die aus Sicht der Grünen einer näheren Prüfung und umfassenden Aufklärung bedürfen. So wurde die Klage nach einem Kontakt zwischen der Anwaltskanzlei der Kläger und dem Bürgermeister auf dessen Weisung an den gesamten Gemeinderat weitergeleitet – noch bevor sie den Grünen offiziell zugestellt worden war.
„_Ein solcher Ablauf wirft Fragen auf, die im Interesse von Transparenz und Vertrauen in demokratische Entscheidungsprozesse geklärt werden sollten. Besonders bemerkenswert ist der zeitliche Zusammenhang mit der damals bevorstehenden Gemeinderatssitzung, in der über die beantragte Legalisierung der Villa am Gut Walterskirchen beraten werden sollte. Wo gerichtliche Verfahren und politische Entscheidungsprozesse zeitlich so eng zusammentreffen, braucht es größtmögliche Transparenz und eine sorgfältige Aufarbeitung der Abläufe_“, betont Voglauer abschließend.
Die Grünen
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