Pumpspeicherkraftwerk Koralm- Skandalbescheid nach Beschwerden ohne Rechtskraft

Rosinenpicken bei der belangten Behörde

Wien (OTS) – Die Umweltorganisation VIRUS gibt bekannt, dass sie, wie vorangekündigt, gegen den Bescheid der steiermärkischen Landesregierung zum Pumpspeicherkraftwerk Beschwerde erhoben hat. UVP Experte Wolfgang Rehm: „Gemeinsam mit den Beschwerden anderer Umweltorganisationen, Nachbarn, einer Bürgerinitiative der Umweltanwältin und der Gemeinde Schwanberg ist dafür gesorgt, dass die skandalöse Bewilligung dieses Problemprojekts nicht rechtskräftig sondern ein weiterer Fall für das Bundesverwaltungsgericht geworden ist“.

Die große Zahl der Verfahrensfehler habe es mit sich gebracht, dass gleich 24 Beschwerdegründe rein zu rechtlichen Fragen ausgeführt werden mussten. „So waren schon in der Kundmachung des Verfahrensstarts zwei Fristen rechtswidrig zu kurz angegeben und im hastigen Korrekturedikt am nächsten Tag dann aber nur eine ausgebessert – ein irreparabler Rohrkrepierer gleich zum Start, der zeigt dass nicht sorgfältig gearbeitet worden ist“, so Rehm. Besonders auffällig sei gewesen, dass das Umweltverträglichkeitsprüfungsgutachten anstatt wie gesetzlich vorgesehen vor der mündlichen Verhandlung erst über zweieinhalb Jahre danach veröffentlicht worden und die Stellungnahmen dazu in der knapp danach geplanten Bescheiderlassung nicht berücksichtigt worden seien. Die willkürliche Vorgangsweise der Behörde zeige sich weiters am Planungsversagen zum Vorkommen des Alpensalamander auf das erst ein externes Gutachten aufmerksam machen habe müssen. „Der Behördengutachter hat dann gutachtlich das vorhandene Nichtwissen dokumentiert. Und was macht die Behörde, sie holt sich einen anderen Gutachter, nimmt anstatt eines Zoologen einen Vegetationsökologen, der den gewünschten Persilschein erteilt, im Nu sollen Erhebungsergebnisse vorhanden sein und damit das niemandem auffällt, wird dieses Gutachten rechtswidrig dem Parteiengehör entzogen und ebenso wie das TU-Gutachten nicht mit den anderen Gutachten öffentlich aufgelegt“, kritisiert Rehm. Bei letzterem handle es sich um ein so Rehm „offensichtliches Gefälligkeitsgutachten“ der TU- Wien zur Frage des energiewirtschaftlichen Interesses. „Die Behörde hat dies als Entscheidungsgrundlage herangezogen, obwohl der befangene Gutachter in fachfremden Gebieten über Vorzüge des Projektes schwadroniert hat, die der Behörde vorbehaltene Interessensabwägung gleich selbst vornehmen wollte und obwohl dieses Gutachten auch in energiewirtschaftlichen Fragen mehrfach widerlegt und in der mündlichen Verhandlung zerlegt worden ist,“ so Rehm. Dass die Amtssachverständige für Klima und Energie zum e Ergebnis gekommen sei dass das Kraftwerk keinen Beitrag zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien leistet, habe die Behörde, die mit diesem ihr eigenes Gutachten und den Widerspruch ignoriert hat, nicht angefochten. Angesichts der Erteilung einer Bewilligung trotz dreier weiterer negativer Gutachten in den Bereichen Naturschutz, Landschaftsbild und Gewässerökologie lasse sich ein behördliches Muster erkennen, nur das heranzuziehen was zum gewünschten Ergebnis passe. „Dass zur im Europaschutzgebiet Koralpe erforderlichen Alternativenprüfung keine behördliche Ermittlungstätigkeit stattgefunden hat und der Bescheid gleich die Aufhebung zweier Naturdenkmale an der Schwarzen Sulm in einem Aufwaschen miterledigen will, obwohl die Genehmigungsbehörde dafür nicht zuständig ist, ist bei dieser Rosinenpickerei nur mehr das Tüpfelchen auf dem i,” so Rehm abschließend.

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at

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