8. Wiener Landtag (5)

Bericht der Volksanwaltschaft 2020 an den Wiener Landtag

Wien (OTS/RK) – LAbg. Dr.in Claudia Laschan (SPÖ) betonte, dass in Ausnahmesituationen wie einer Pandemie Institutionen wie die Volksanwaltschaft besonders wichtig seien, an die sich die Bevölkerung wenden könne. Sie ging in ihrer Rede im ersten Punkt auf die Probleme der Bewohner*innen von Pflegeeinrichtungen ein. Insgesamt seien Menschen in Langzeitpflegeeinrichtungen deutlich stärker von den Maßnahmen in der Pandemie betroffen gewesen als die übrige Bevölkerung und dennoch seinen viele an Covid-19 erkrankt und viele daran gestorben. Keinen Trost und keine Perspektive zu haben, hätte auf alte Menschen besonders massive psychische und physische Auswirkungen, was wiederum dazu geführt habe, dass das Pflegepersonal “Unmenschliches” leisten musste. Das habe deutlich gezeigt, dass es zuwenig Pflegepersonen gäbe. Der Beruf müsse laut Laschan völlig neu gedacht und verbessert werden: Strukturen seien noch hierarchischer als im ärztlichen Bereich, Dienstzeiten zu wenig familienfreundlich, Bürokratie sei überbordend und besonders problematisch sei, dass täglich Pflegende kategorisiert werden müssten, ein „völlig unzeitgemäßer Aufwand“. Weites forderte sie eine „ordentliche Bezahlung schon während der Ausbildung“ wie es bei der Polizei bereits funktioniere. Positiv sei, dass in Wien deutlich Ausbildungsplätze aufgestockt worden seien. Zweitens kritisierte Laschan die fehlende Schutzkleidung am Anfang der Pandemie und dass damals falsch kommuniziert worden sei, dass Masken nutzlos wären. Sie forderte daher umfassende Pandemiepläne, die ausreichend Schutzkleidung und andere Maßnahmen garantieren würden. Drittens sei die Krisenkommunikation der Bundesregierung verunsichernd gewesen, die Kommunikation mit der Bevölkerung müsse aber „nachvollziehbar, transparent und ehrlich“ sein. Auch betonte sie, dass die Wissenschaft Forschungsergebnisse zur Verfügung stelle, diese erkläre und aufbauend Vorschläge machen sollte, aber keine politischen Entscheidungen treffen könne. Viertens seien Kollateralschäden zu beklagen. Zum einen sei das Vertrauen in die Politik noch geringer geworden, viele Gruppen würden in die virtuelle Welt abtauchen, wo Horrorszenarien gezeichnet würden, die mit der Realität nichts zu tun hätten. Abschließend betonte sie, dass sich in Wien noch alles gut ausgehen würde, weil man nicht auf die sogenannten Gesundheitsökonom*innen gehört habe und die Spitalsbetten nicht reduziert habe. „Ein gut ausgebautes Gesundheitswesen das in guten, wie in schlechten Zeiten garantiert für alle Menschen da ist, das ist ein Anspruch.“

LAbg. Stefan Berger (FPÖ) widersprach Laschan gleich zu Beginn. „Das rosige Bild der Stadt“ habe mit der Realität wenig zu tun. Er erinnere nur an die alljährliche Diskussion über Spitalsbetten vor der Grippezeit. Und dass die Stadt hinsichtlich Personalpolitik nicht so weitsichtig sei, könne sie im vorliegenden Bericht der Volksanwaltschaft nachlesen. Er selbst sei seit 2015 Mandatar und habe bereits öfter gefordert, die Kinder- und Jugendhilfe auszubauen, jahrelang sei nichts geschehen. Das seien „keine Fortschritte, sondern Zwergenschritte“. Zu den Krisenzentren für Kinder sagte er, dass die eklatanten Missstände in den Einrichtungen deutlich werden, wenn man die massive Überlastung des Personals, den Mangel an technischen Geräten, den fehlenden Internetzugang und ausgefallene Psychotherapien betrachten würde. Er sah das größte Problem darin, dass Wien das einzige Bundesland sei, das mit der MA 11 nur einen Anbieter mit Pauschalabwicklung habe. Alle anderen Bundesländer hätten mehr Anlaufstellen. Auch betreffend Entschädigungen sei die Vorgehensweise eine Schande für die Stadt Wien. Zur MA 35 meinte er, dass die Kritik seiner Kollegin der Grünen heuchlerisch sei, weil sie selbst zehn Jahre lang in der Regierung Missstände beseitigen und kürzere Verfahrenszeiten umsetzen hätten können. Er verstehe nicht, weshalb es dem vorigen Verantwortlichen, Stadtrat Czernohorszky nicht eingefallen sei, organisatorische Änderungen einzuleiten. Berger äußerte sich zum Niederlassungs- und Staatsbürgerschaftsrecht und frage sich, weshalb die gesetzlich vorgeschriebenen sechs Monate Verfahrenslänge bis zu zehn Jahre dauern können, was nicht einmal begründet werde. Es hätten Dokumente gefehlt, Akten seien unsachgemäß geführt worden. Er begrüße, dass Landesrat Wiederkehr die Initiative ergriffen habe, um Missstände abzustellen, er würde aber gerne wissen, welchen Zeithorizont er sich dafür vorgenommen habe. Im letzten Punkt ging er auf die Covid-Maßnahmen ein, die in einem eigenen Band des Berichts behandelt werden würden. Er vermisste dazu eine Stellungnahme eines ÖVP-Abgeordneten, der Ungerechtigkeiten in Familien beleuchten hätte können. es sei zu eklatanten Ungerechtigkeiten im Familienhärteausgleichsfonds gekommen, die „ewig nicht bereinigt“ worden seien. Abschließend brachte er zwei Beschlussanträge ein. Denn angesichts unklarer Regelungen in Schulen, die Eltern dazu gebracht hätten, ihre Kinder als Externisten zu betreuen. Für ein gutes Fortkommen der Externisten brauche es ihre „bestmögliche Unterstützung und Sicherstellung der Prüfungen an Schulen“.

LAbg. Mag. Ursula Berner (Grüne) dankte für den umfassenden Bericht, in dem die weitgetragene Expert*innenmeinung über Missstände in Krisenzentren ebenfalls erkennbar sei. Sie wies darauf hin, dass etwa 4.000 Kinder fremdbetreut werden, 6.500 ambulant und wenn diese Hilfe nicht mehr ausreiche, würden die Kinder im Krisenzentrum betreut. In diesem Bereich würden aber im Osten Wiens Plätze fehlen, nur im Westen seien diese ausgebaut worden. Auch für ältere Kinder sei die Betreuung monatelang nicht sichergestellt gewesen. Acht verfügbare Plätze würden mit bis zu 14 Kindern belegt, das sei eindeutig zu viel. Die Belastung in den Krisenzentren sei viel zu hoch, vor allem weil es sich beim Personal um Berufsanfänger*innen handeln würde. Unter diesen Umständen sei es zudem völlig unverständlich, dass das Pflegegeld nicht angepasst werden würde. Schon gar nicht das Pflegegeld für Krisenpflegeeltern. Die Antwort des Landesrates sei zynisch, wenn er meine, dass die Pflegeeltern ihre Arbeit nicht nur wegen des Geldes machen sollten. Sie müssten Anträge ausfüllen, Amtswege beschreiten, um Aufwände refundiert zu bekommen, „wenn das Pflegekind plötzlich im Pyjama vor der Tür steht.“ Aus ihrer Sicht würde ein erhöhtes Pflegegeld besser greifen. Außerdem forderte Berner in dieser Hinsicht langfristige struktureller Maßnahmen. Sie stellte einen Antrag betreffend Pflegegeld. Es fehle laut Berner auch an „früher Hilfe zu Prävention und passgenauen Angeboten für belastete Familien“. Die Grünen würden sich auch für eine Entlastung der MA 11 einsetzen, Personalaufstockungen seien zu wenig, um Fehleinschätzungen von Problemsituationen vorbeugen zu können. Sie machte zahlreiche Vorschläge wie zum Beispiel: „Supervisionen als Teil der Arbeitszeit, die Entwicklung von Anforderungsprofilen zur Spezialisierungen von Mitarbeiter*innen, ein besserer Betreuungsschlüssel von mindestens zwei Betreuer*innen pro WG, mehr Springer*innen, mehr Überlappungszeiten und die kontinuierliche Begleitung in der Ausbildung“. Abschließend sagt sie: „Wir wissen was es braucht und alle Expert*innen auch. Herr Wiederkehr kümmern Sie sich um die Umsetzung.“

LAbg. Mag. Patrick Gasselich (ÖVP) sagte, wie wichtig das Instrument Volksanwaltschafts-Bericht sei, in dem die MA 35 leider wieder eine prominente Rolle spiele aufgrund dramatischer Missstände. Beim Thema Staatsbürgerschaft sei es zu „unbegründeten Verfahrensstillständen gekommen, sogar zu einer Gesamtverzögerung von sechs Jahren. Erste Schritte seien erst nach fünf Monaten gesetzt und Unterlagen sechs Monate liegen gelassen worden. Trotz jahrelanger Kritik seitens der Volksanwaltschaft sei nichts unternommen worden – auch das stehe im Bericht. Die Behinderung der Beschaffung von Akten durch die Pandemie sei nicht nachvollziehbar. Fast zwei Drittel der Beschwerden in Österreich betreffe mit der MA 35 eine einzige Magistratsabteilung. Das sei leider nur die Bestätigung, was die SPÖ da angerichtet habe. Gasselich würde die Relation zu anderen Behörden interessieren. Er hoffe, dass es Bürgermeister Ludwig zu denken gibt und er sich künftig stärker einbringe.

LAbg. Peter Florianschütz, MA, MLS (SPÖ) wies Kritik an Mängel der Gesetzgebung zurück, da es sich meist um bundesgesetzliche Grundlagen handle, die eingehalten werden müssten. Er beziehe sich auf eine nennenswerte Anzahl von Einzelberichten in der sich kein einziger Fall beschwere, dass er zu viel bekommen hätte. Das zeige, dass es kein Behördenversagen der Bürger*innen sei. Er regte an, eine historische Auslegung zu überlegen. Denn das „Grundgesetzt zur Armutsbekämpfung ziehe sich durch bis zum Mindestsicherungsgesetz“ und das erfülle offenbar seine Pflicht. Im Gegenteil solle das Bundesgesetz an das Wiener Landesgesetz herangeführt werden, weil das offenbar näher an einer Lösung sei. Er erinnerte an seine Vorrednerin Laschan, die darauf hingewiesen habe, dass man der Empfehlung, die Anzahl der Spitalsbetten zu reduzieren, nicht Folge geleistet habe und nun davon profitiere. Die Senkung der Mindestsicherung könnte sich seiner Ansicht nach später ebenso als Fehler herausstellen. Zur MA 35 sagte Florianschütz, dass es vernünftig sei, einer Verwaltungsbehörde Vorschriften zu erteilen, sie soll sparsam und effizient sein, aber die Handlungsfähigkeit von Behörden müsse gewährleistet bleiben. Die Kritik im Bericht sei ein Ansporn, die Probleme zu beheben, es habe in der MA 35 ein großer Evaluierungsprozess bereits begonnen. „In Wien soll niemand Not und Elend leiden. Wenn es Mängel in einer Abteilung gibt, müssen diese behoben werden. Das zeige, dass die Arbeit der Volksanwaltschaft unverzichtbar ist“, schloss Florianschütz. (Forts.) heb

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