ÖH Uni Wien: Nach Verstoß gegen das Verbotsgesetz bei Burschenbummel muss Uni endlich handeln

Seit Jahren demonstrieren Antifaschist_innen gegen die Aufmärsche der Burschschaften – jetzt gibt ein gerichtliches Urteil der Kritk der Aktivist_innen Recht

Wien (OTS) – Am 8. Mai 2019 hielt ein ehemaliger Funktionär des RFS und früherer Burschenschafter im Rahmen des sogenannten “Couleurbummels” eine Rede vor dem Hauptgebäude der Universität Wien, die nun ein strafrechtliches Nachspiel hatte. Was damals bereits Zuhörer_innen als geschmacklos und ewiggestrig auffallen musste, darf nun mit Fug und Recht als Verstoß gegen des Verbotsgesetz bezeichnet werden.
In seiner Rede bezeichnete er die Feierlichkeiten des Tags der Befreiung vom Nazismus am 8. Mai als “kleine aggressive hasserfüllte Minderheit die Freudenfeste feiert und auf den Gräbern unserer Gefallenen tanzt” und zitierte Ausschnitte aus dem letzten Wehrmachtsbericht. Zudem verbreitete er NS-Codes und Hitlerbilder über Chatgruppen mit anderen Verbindungskollegen, so die Rechercheplattform “stoppt die rechten”.

“Diese Verurteilung bestätigt einmal mehr, was die ÖH Uni Wien seit Jahren fordert: die Universität Wien muss endlich klar machen, dass sich Burschenschafter nicht jede Woche auf der Unirampe treffen können”, so Toma Khandour (VSStÖ) aus dem Vorsitzteam.

Nahezu jeden Mittwoch finden auf der Rampe der Universität Wien nämlich sogenannte “Couleurbummel” statt, bei denen sich Burschenschafter treffen, oft auch singen oder Reden halten. Das Problem ist: Die Rede, die am 8. Mai 2019 gehalten wurde, spitzt bloß zu, welche Ideologien in Burschenschaften vertreten werden. Burschenschaften sind dafür bekannt, rechtes bis rechtsextremes Gedankengut zu vertreten und zu verbreiten. Dieses Gedankengut und die Burschenschaften selbst sind außerdem antifeministisch, antisemitisch und rassistisch und hängen völkischen Ideologien an.

“Es ist mehr als bekannt, dass schlagenden Burschenschaften als ideologische Ausbildungsstätten und auch als Scharnier zwischen parlamentarischem und außerparlamentarischem Extremismus fungieren. Hier wird nicht nur ein Auge seitens der Uni zugedrückt sondern bewusst Rechtsextreme geduldet”, führt Jessica Gasior (KSV-LiLi) aus dem Vorsitzteam weiter aus.
Eine weitere Bühne erhalten Burschenschaften und andere rechte und rechtsextreme Akteur_innen zudem bei dem alljährlichen sogenannten “Akademikerball”, der von der FPÖ organisiert wird und als internationales Vernetzungstreffen von rechten bis rechtsextremen Akteur_innen bekannt ist.

Es muss klar sein, dass diese diskriminierenden Positionen nicht in die Meinungsfreiheit fallen, was nun ja teilweise auch gerichtlich bestätigt ist, und damit schon gar keine Bühne auf der Uni Wien haben dürfen. Seit Jahren verweist die Uni Wien gegenüber der ÖH Uni Wien stets auf die Meinungsfreiheit wenn es um den “Couleurbummel” geht. Gleichzeitig werden Antifaschist_innen, die gegen die Burschenschaften aktiv sind, regelmäßig kriminalisiert. “Antifaschistische Aktivist_innen sind seit Jahren aktiv gegen die ewiggestrigen Burschenschafter. Es ist höchste Zeit, dass die Uni Wien dem völkischen Treiben auf Unigelände auch von offizieller Seite ein Ende setzt!”, schließt Simon Neuhold, Referent für antifaschistische Gesellschaftskritik der ÖH Uni Wien.

Die ÖH Uni Wien fordert die Universität Wien daher auf, den Burschenschaftern keinen Platz mehr auf der Unirampe – und auch sonst nirgends – zu geben und damit aufzuhören, deren Ideologien unter dem Postulat der “Meinungsfreiheit” zu legitimieren.

ÖH Uni Wien – Referat für Öffentlichkeitsarbeit
+43 (0) 676 90 25 332
presse@oeh.univie.ac.at
http://www.oeh.univie.ac.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender