Rehm zu Jarolim/Sima-Klagsdrohungen: Gedankenverbrechen kein Bestandteil der Rechtsordnung

Stadtstraße Aspern wird morgen am BVwG verhandelt

Wien (OTS) – Die Umweltorganisation VIRUS weist darauf hin dass es für skandalösen Klagsdrohungsschreiben von Rechtsanwaltskanzlei Jarolim der Stadt Wien großteils noch immer kein Zurückrudern gibt. Sprecher Wolfgang Rehm „ Es wurde in Verantwortung der Stadträtin Sima pauschal auf Kritiker gezielt, der ehemalige SP- Justizsprecher Jarolim sprach von „mentaler Unterstützung“. Deshalb stellen wir klar, dass Gedankenverbrechen im Orwellschen Sinne kein Bestandteil der Österreichischen Rechtsordnung sind“

Eine Art von Rückzieher habe es bisher lediglich bei den für die Wiener Stadtregierung besonders peinlichen minderjährigen Brief-AdressatInnen gegeben, nicht jedoch beim Gros der kolportierten mehr als 50 EmpfängerInnen. „Aber auch abseits der Jarolim’schen mentalen Unterstützerinnen verhält es sich bei weitem nicht so einfach, wie das in der Öffentlichkeit dargestellt wurde. Teilnehmer von verfassungsmäßig geschützten Versammlungen einfach klagen und dann Phantasiesummen einkassieren geht sicher nicht“, stellt Rehm klar.

VIRUS betont weiters, dass der Eindruck, bei umstrittenen Straßenprojekten wären alle Genehmigungsverfahren entschieden, zu Unrecht erweckt worden sei. So verfüge die beim Bund ressortierende S1-Spange Seestadt nicht über alle erforderlichen Bewilligungen. „Und auch für die von der Stadt Wien verantwortete Stadtstraße Aspern wurde der laut Projektwerberangaben zwingend erforderliche Änderungsbescheid nicht rechtskräftig und findet wegen der aufschiebenden Wirkung morgen eine Verhandlung an Bundesverwaltungsgericht statt“, so Rehm abschließend.

Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at

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