1,75 Milliarden Euro warten aus dem Dieselskandal für Österreicherinnen und Österreicher

neues Urteil im Abgasskandal: Update ist nachteilig | VW haftet für jeden künftigen Schaden, welcher in Folge des von VW manipulierten Motors EA189 entstehen könnte

Wien (OTS) – Nur für rund 10 Prozent der in Österreich betroffenen VW, Seat, Audi, Skoda, die einen EA189 Motor von Volkswagen verbaut haben, wurden bislang Ansprüche geltend gemacht. 350.000 Geschädigte haben noch nichts unternommen. Würden diese ihre Rechtsansprüche geltend machen, müsste VW möglicherweise die unglaubliche Summe von 1,75 Milliarden Euro zahlen. www.dieselgate.at der BREITENEDER Rechtsanwalt GmbH vertritt seit Okt. 2015 erfolgreich die Rechte von im Dieselskandal Geschädigter.

Im jüngsten Urteil des Handelsgerichts Wien wurde jetzt eine weitere, wichtige Muster-Klage gegen VW gewonnen. Ein sehr ermutigendes Signal für alle, die bisher noch nichts unternommen haben.

Schadensersatz steht allen zu, die einen Diesel von VW, Seat, Audi oder Skoda mit dem Motor EA189 von Volkswagen vor 2016 erworben haben. Gerade wer das Softwareupdate schon durchführen hat lassen, kann (und sollte) von VW die Feststellung der Haftung für künftige Schäden jetzt begehren.

In Deutschland erhielten Geschädigte 2020, die zuvor ihre Ansprüche geltend gemacht hatten, in einem Generalvergleich (abhängig von Modell und Baujahr) durchschnittlich EUR 5.000,00 bezahlt. Wenn österreichische Geschädigte untätig bleiben, erspart sich VW möglicherweise Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe. Dazu Rechtsanwalt Mag. Eric Breiteneder: Viele sind der unbegründeten Auffassung, dass die Anspruchsverfolgung riskant ist, viel Geld kostet und nichts bringt. dieselgate.at bietet eine niederschwellige, kostengünstige und vor allem risikolose Möglichkeit der Anspruchsverfolgung. Das alles zu einem Pauschalpreis.

Jetzt hat dieselgate.at einen wichtigen Etappensieg gegen VW beim Handelsgericht Wien errungen. Damit sind die Chancen als Geschädigter von VW Geld zu bekommen, deutlich gestiegen.

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Fakten zum neuen Urteil: VW haftet (bis zum Austausch des kompletten Motors) für jeden künftigen Schaden, welcher in Folge des von VW manipulierten Motors entsteht | VW kann nicht beweisen, dass das „Softwareupdate“ keine Nachteile bringt | „Thermofenster“ ist eine unzulässige, temperaturabhängige Abschalteinrichtung | Haftung für Schäden nach §§ 870, 874 ABGB | Ansprüche sind danach nicht verjährt

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Der Kläger, Christian W., ist Luftfahrzeugwart. Er ist “Volkswagen-Fan“ und wartet auch seine VW-Golf selbst und fährt diese üblicherweise lange, nämlich 550.000 km und mehr.

Er kaufte das klagsgegenständliche Fahrzeug, einen VW Golf 6, 2.0 TDI mit 110 PS gebraucht von einer Privatperson im Jahr 2014. Als VW als Mangelbehebung mit dem Segen des deutschen Kraftfahrtbundesamtes (KBA) ab 2016 „Softwareupdates“ (technische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Diesel-Thematik oder Stickoxid-Nachbesserungsaktion) präsentierte, weigerte er sich, dieses Update an seinem Auto durchführen zu lassen. Bis heute hat er das „Softwareupdate“ nicht machen lassen, da er davon überzeugt ist, dass dieses den Motor in einen schlechteren Zustand versetzt als dieser jetzt, also ohne Update, ist. Eine Verschlechterung einer schon mangelhaften Sache muss sich aber niemand gefallen lassen.

Im nicht rechtskräftigen Urteil des HG Wien heißt es:

Das Beweisverfahren hat ergeben, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass es durch das Softwareupdate zu einer höheren Beanspruchung bzw. zu einem höheren Verschleiß des Abgasrückführungssystems und zu einer rascheren Beladung des Partikelfilters kommt und als Folge eine vollständige Erneuerung des Motors mit allen vorhandenen Peripherieeinrichtungen nötig ist. Damit ist die Möglichkeit des Eintritts bestimmter Schäden am Motor und den Peripheriekomponenten im Zusammenhang mit der Durchführung des Softwareupdates ausreichend konkretisiert und das (nicht eventualiter erhobene) Feststellungsbegehren berechtigt.

Durch das Update werden (das ist bekannt) auch nicht alle unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernt, sondern es bleibt die temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung („Thermofenster“) verbaut.

Wir freuen uns für unseren Mandanten und auch darüber, dass das Gericht unserer rechtlichen Argumentation gefolgt ist und das Feststellungsbegehren zugesprochen hat. sagt RA Mag. Eric Breiteneder.

Mehr zum Urteil und zur Möglichkeit der Geltendmachung von Ansprüchen finden Sie unter https://www.dieselgate.at/ECRNews.

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BREITENEDER Rechtsanwalt GmbH ist eine auf Massenschäden spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Wien. Derzeit betriebene Massenschadensfälle www.dieselgate.at, www.wirecardclaims.at; www.coronaclaims.at; www.investorprotection.at

BREITENEDER Rechtsanwalt GmbH
http://www.breiteneder.pro
Geschäftsführer RA Mag. Eric Breiteneder
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Tel.: +4315129888

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