FPÖ – Hafenecker: Ministeranklage gegen Gewessler wegen willkürlichem Straßenbaustopp!

Mit Akt gegen das Bundesstraßengesetz begeht die grüne Verkehrsministerin offenen Amtsmissbrauch und schädigt Infrastruktur massiv

Wien (OTS) – „Mit ihrem Straßenbaustopp hat die grüne Verkehrsministerin Gewessler gezeigt, wie sie die österreichische Infrastrukturpolitik mit ihrer ökomarxistischen Agitation in Geiselhaft nimmt und diese über das Gesetz stellt“, kritisierte FPÖ-Verkehrssprecher NAbg. Christian Hafenecker, MA in seiner heutigen Rede anlässlich des von ihm eingebrachten Antrags auf Ministeranklage gegen Leonore Gewessler wegen des Verstoßes gegen das Bundesstraßengesetz. Sie setze sich damit über drei Nationalratsbeschlüsse und einen Spruch des Bundesverwaltungsgerichtshofes hinweg.

„Mit ihrem willkürlichen Stopp von Straßenbauprojekten hat Gewessler langjährige Versprechen gegenüber der Bevölkerung gebrochen. Bürger am Land werden von Schwarz-Grün zu Bürgern zweiter Klasse degradiert, denen die ÖVP, wie das Beispiel Niederösterreich zeigt, auch noch die Nebenbahnen zugesperrt hat. Die Bevölkerung im ländlichen Raum zahlt aber genauso Steuern und hat daher ein Anrecht auf adäquate Infrastruktur. Mit Straßenbaustopps raubt Verkehrsministerin Gewessler Pendlern nur Zeit und schädigt den Wirtschaftsstandort“, so Hafenecker weiter.

Mit ihrem Ignorieren des Bundesstraßengesetzes richte die Ministerin massive Folgeschäden an, immerhin bräuchten auch E-Autos Straßen, um fahren zu können. ÖVP und Grüne würden im Parlament der Ministerin bei diesem offenen Gesetzesbruch jedoch die Mauer machen.

„Der Lobau-Tunnel zur Verkehrsentlastung ist genau so wichtig wie die Traisental Schnellstraße S34 und die Marchfeld Schnellstraße S8. Mit dem Bundesstraßengesetz hat die Regierung und insbesondere die zuständige Ministerin einen Auftrag zur Umsetzung, deshalb muss dieser Amtsmissbrauch der Verkehrsministerin auch Konsequenzen haben! Dass ÖVP und Grüne dies ablehnen, zeugt von einer gewissen Schizophrenie, immerhin hat das Parlament dieses noch immer in Kraft befindliche Gesetz beschlossen!“, sagte NAbg. Christian Hafenecker, MA abschließend.

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