EQS-HV: AMAG Austria Metall AG: Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

EQS-News: AMAG Austria Metall AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
AMAG Austria Metall AG: Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3
AktG

22.03.2022 / 07:30
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
– ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Einberufung der
11. ordentlichen Hauptversammlung
der AMAG Austria Metall AG
(FN 310593 f; ISIN: AT00000AMAG3)

für Mittwoch, den 20. April 2022, um 11:00 Uhr
am Sitz der Gesellschaft in
5282 Braunau am Inn – Ranshofen, Lamprechtshausener Straße 61.
 

I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG

Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre^[1] und der sonstigen Teilnehmer
beschlossen, die 11. ordentliche Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG
am 20. April 2022 als “virtuelle Versammlung“ im Sinne der
COVID-19-GesV (BGBl II Nr. 140/2020) durchzuführen.

Dies bedeutet, dass Aktionäre bei der Hauptversammlung der AMAG Austria
Metall AG am 20. April 2022 nicht physisch anwesend sein können.

Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder
des Vorstands, des beurkundenden Notars, des Vertreters der
Abschlussprüferin der Gesellschaft, des aktienrechtlichen Beraters der
Gesellschaft sowie der vier von der Gesellschaft bestimmten, besonderen
Stimmrechtsvertreter in 5282 Braunau am Inn – Ranshofen, Lamprechtshausener
Straße 61, statt.

Durch die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung werden nach der
Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch
die Interessen der Aktionäre bestmöglich berücksichtigt.

Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Versammlung
nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der
Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Diese
Sonderbestimmungen werden in der vorliegenden Einberufung näher erläutert,
insbesondere finden Sie detaillierte Informationen über die
organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der
virtuellen Versammlung.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es leider nicht möglich ist, dass
Aktionäre am 20. April 2022 persönlich am Veranstaltungsort der
Hauptversammlung erscheinen.

II. ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 2 COVID-19-GesV in Verbindung mit §
102 Abs 4 AktG vollständig in Bild und Ton öffentlich in Echtzeit im
Internet übertragen. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit ergibt sich aus
vorgenannter gesetzlicher Grundlage.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 20. April
2022 ab 11:00 Uhr im Internet auf der Homepage der Gesellschaft
unter www.amag-al4u.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2022
aufrufen.

Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre,
die dies wünschen, die Möglichkeit, durch diese öffentliche, akustische und
optische Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu
folgen und die Präsentation des Vorstands sowie die Beantwortung der Fragen
der Aktionäre zu verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind nicht
erforderlich.

Die technischen Voraussetzungen auf Seiten der Aktionäre sind ein
entsprechend leistungsfähiger Internetzugang bzw. eine leistungsfähige
Internetverbindung sowie ein internetfähiges Gerät, welches über einen
HTML5-tauglichen Internetbrowser mit aktiviertem Javascript verfügt und zur
Ton- und Videowiedergabe der Übertragung in der Lage ist (z.B. PC mit
Monitor und Lautsprecher, Notebook, Tablet, Smartphone u.Ä.).

Die Liveübertragung ermöglicht keine optische und akustische
Zweiweg-Verbindung in Echtzeit (Fernteilnahme iSd § 102 Abs 3 Z 2 AktG) und
keine Abgabe der Stimme auf elektronischem Weg von jedem Ort aus
(Fernabstimmung iSd § 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG).
 

III. T A G E S O R D N U N G

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 samt
dem Lagebericht des Vorstands, des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des
Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2021
samt dem Konzernlagebericht inklusive der nichtfinanziellen Erklärung des
Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das
Geschäftsjahr 2021.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2021 ausgewiesenen Bilanzgewinns.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2021.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2021.

5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2022.

6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2022.

7. Wahlen in den Aufsichtsrat.

8. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für die Vergütung der
Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats.

9. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht über die Vergütung der
Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats.

10a. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands bis
maximal 30 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG in einem Volumen von
bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben, gegebenenfalls zur Einziehung
eigener Aktien, sowie über die Festsetzung der Rückkaufsbedingungen unter
Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 21. Juli 2020 zum
Tagesordnungspunkt 11a erteilten entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien.

10b. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b
AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der Veräußerung als
über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über einen
allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Aktionäre zu
beschließen unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 21. Juli
2020 zum Tagesordnungspunkt 11b erteilten entsprechenden Ermächtigung zur
Veräußerung eigener Aktien.
 

IV. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE

Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit
ab 30. März 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com)
im Bereich Investor Relations unter “ordentliche Hauptversammlung 2022“
abrufbar:

• Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2021 samt dem Lagebericht des
Vorstands sowie dem Vorschlag für die Gewinnverwendung
• Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2021
• Konzernabschluss samt Konzernlagebericht inklusive der nichtfinanziellen
Erklärung für das Geschäftsjahr 2021
• Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
• Vergütungspolitik für die Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie
des Aufsichtsrats
• Vergütungsbericht über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie
des Aufsichtsrats
• Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 9, 10a und 10b, sowie
Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6, 7
und 8
• Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen
betreffend ihre fachlichen Qualifikationen, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen und, dass keine Umstände vorliegen, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, sowie deren Lebensläufe
(§ 87 Abs 2 AktG)
• Bericht des Vorstands über den Ausschluss der Bezugsrechte zu den
Tagesordnungspunkten 10a und 10b

Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im
Bereich Investor Relations unter “ordentliche Hauptversammlung 2022“ die
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht für die
besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV, das
Frageformular sowie die gegenständliche Einberufung abrufbar.
 

V. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können
gemäß § 109 AktG schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beigefügt werden. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor
Antragsstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der
Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit
spätestens am 30. März 2022, zugehen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung gemäß § 110 AktG

Weiters können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, der Gesellschaft gemäß § 110 AktG zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln
und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft
spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens
am 8. April 2022, zugehen.

Sofern Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, tritt
an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person
gemäß § 87 Abs 2 AktG. Demgemäß hat jeder Wahlvorschlag die fachliche
Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis
einer Befangenheit der vorgeschlagenen Person begründen könnten.

3. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 118 AktG

Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft
zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen
Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, auf die Lage
des Konzerns sowie auf die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit
sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort
über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend
zugänglich war.

Die Aktionäre werden gebeten, ihre Fragen bereits im Vorfeld der
Hauptversammlung in Textform per E-Mail an die Adresse
fragen.amag@hauptversammlung.at zu übermitteln, und zwar so rechtzeitig,
dass diese spätestens am 15. April 2022 bei der Gesellschaft einlangen.
Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und
rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 118
AktG in der unten näher ausgeführten Form (siehe Punkt VIII.) gemäß § 3 Abs
1 COVID-19-GesV von den Aktionären auch während der virtuellen
Hauptversammlung ausgeübt werden kann.

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung gemäß § 119 AktG

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung durch einen bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter (gemäß Punkt
VII.) Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt der
Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Vorschläge für die Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern müssen der Gesellschaft allerdings spätestens am
siebenten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen (siehe auch oben in Punkt
V. 2.).

5. Nachweis der Aktionärseigenschaft und Übermittlungen an die Gesellschaft

Die Rechte der Aktionäre, welche an die Innehabung von Aktien während eines
bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der
Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum erbracht
wird; hierfür genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Anträge auf
Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und Fragen sind an die
Gesellschaft, ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zu
übermitteln.

Per Post:
AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc
Postfach 3
5282 Ranshofen

Per Telefax: +43 (0) 7722 801 8 3821

Per E-Mail: christoph.gabriel@amag.at
 

VI. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen sind,
richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag
der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 10.
April 2022, 24:00 Uhr (MESZ).

Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die bei der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit am 14. April 2022, 24:00 Uhr (MESZ) an einer der
nachgenannten Adressen einlangen muss.

Per Post/Boten:
AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc
Postfach 3
5282 Ranshofen

Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 91

Per E-Mail: anmeldung.amag@hauptversammlung.at (diesfalls als eingescanntes
PDF-File dem E-Mail anzuschließen)

Per Swift: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN
AT00000AMAG3 im Text angeben

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung der Depotbestätigung zu
veranlassen. Der Nachweisstichtag hat weder Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien, noch hat er Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
 

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens
die nachfolgenden Angaben nach § 10a Abs 2 AktG zu enthalten:

• Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift
oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes;
• Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische
Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
• die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
• Angaben über die Aktien: die Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT00000AMAG3;
• Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht (Nachweisstichtag).

Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft
als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden in
deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung
als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss
sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 10. April 2022 um 24:00 Uhr
(MESZ) beziehen.

Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG
werden gemäß § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG als SWIFT-Nachricht an die oben
angeführte SWIFT-Adresse der Gesellschaft entgegengenommen, sohin über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können.
 

VII. NOTWENDIGKEIT ZUR BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES BESONDEREN
STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN:

Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines
Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der AMAG Austria Metall
AG am 20. April 2022 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der
nachgenannten besonderen, von der Gesellschaft unabhängigen
Stimmrechtsvertreter erfolgen, dessen Kosten die Gesellschaft trägt.

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt V. und Punkt VI.
dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht, zur Ausübung des Stimm-,
Antrags- und Widerspruchsrechts einen der nachgenannten besonderen
Stimmrechtsvertreter zu bestellen.

(i) Dr. Michael Knap, Ehrenpräsident des IVA

(ii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M.

(iii) Rechtsanwalt Dr. Peter Huber, LL.M.

(iv) Rechtsanwalt MMag. Dr. Christian Pindeus

Zur Bestellung dieser besonderen Stimmrechtsvertreter wird ab 30. März 2022
auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich
Investor Relations unter “ordentliche Hauptversammlung 2022“ ein
Vollmachtsformular sowie ein Formular für den Widerruf der Vollmacht zur
Verfügung gestellt.

Für die Prüfung Ihrer Identität als Aktionär ersuchen wir Sie, in dem
Vollmachtsformular im vorgesehenen Feld jene E-Mail-Adresse anzugeben, die
Sie für den Versand von Weisungen, Anträgen oder Widersprüchen an den
Stimmrechtsvertreter oder für Fragen und Redebeiträge an die Gesellschaft
verwenden werden.

Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spätestens bis 15. April 2022, 16:00
Uhr (MESZ) unter Verwendung von einem der nachstehenden Kommunikationswege
einlangen.

Vollmachten an die besonderen Stimmrechtsvertreter können per E-Mail an die
nachstehend angegebene Adresse der von Ihnen gewählten Person übermittelt
werden. Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte
Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht.

(i) Dr. Michael Knap
IVA Interessenverband für Anleger
Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien
Tel.: +43 664 213 87 40
E-Mail: knap.amag@hauptversammlung.at

(ii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M.
bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
Enzersdorferstraße 4, 2340 Mödling
Tel.: + 43 223 689 337 70
E-Mail: nauer.amag@hauptversammlung.at

(iii) Rechtsanwalt Dr. Peter Huber, LL.M.
CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH
Gauermanngasse 2, 1010 Wien
Tel.: + 43 140 443 16 00
E-Mail: huber.amag@hauptversammlung.at

(iv) Rechtsanwalt MMag. Dr. Christian Pindeus
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH
Dragonerstraße 67A, 4600 Wels
Tel.: + 43 724 230 905 01 00
E-Mail: pindeus.amag@hauptversammlung.at

Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen für die
Übermittlung der Vollmachten zur Verfügung:

Per Post/Boten:
AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc
Postfach 3
5282 Ranshofen

Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 91

Per Swift: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN
AT00000AMAG3 im Text angeben

Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist aus
organisatorischen Gründen nicht möglich.

Andere Personen als die besonderen Stimmrechtsvertreter können nur zur
Ausübung von sonstigen, nicht den besonderen Stimmrechtsvertretern
vorbehaltenen Rechten, insbesondere des Auskunfts- und Rederechts,
bevollmächtigt werden und können an der Hauptversammlung nicht physisch
teilnehmen. Soll der besondere Stimmrechtsvertreter durch diese andere
Person bevollmächtigt werden, ist eine wirksame Vollmachtskette
(Subvollmacht) sicherzustellen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Wird die Vollmacht nach dem 15.
April 2022, 16:00 Uhr (MESZ) widerrufen, empfehlen wir die Übermittlung des
Widerrufs per E-Mail an den betroffenen Stimmrechtsvertreter oder per
Telefax an die oben angeführte Nummer, da ansonsten der rechtzeitige Zugang
nicht gewährleistet werden kann.
 

Weisungen an die besonderen Stimmrechtsvertreter

Die besonderen Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht, das Antragsrecht
und das Widerspruchsrecht nur über Weisung ausüben. Liegt zu einem
Beschlussantrag keine Weisung vor, wird sich der Stimmrechtsvertreter der
Stimme enthalten. Auch bei Beschlussanträgen, zu welchen eine unklare
Weisung (z.B. gleichzeitig FÜR oder GEGEN bei demselben Beschlussantrag)
erteilt wurde, wird sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten.

Die Aktionäre werden gebeten, dem gewählten Stimmrechtsvertreter ihre
Weisungen im hierfür vorgesehenen Abschnitt des Vollmachtsformulars, welches
spätestens ab dem 30. März 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.amag-al4u.com) im Bereich Investor Relations unter “ordentliche
Hauptversammlung 2022“ abrufbar ist, zu erteilen. Wir bitten Sie, die
Weisungen per E-Mail an die oben angegebene Adresse des von Ihnen gewählten
Stimmrechtsvertreters zu übermitteln. Durch diese Art der Übermittlung hat
der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die
Weisung.

Die Weisungen können gemeinsam mit der Vollmachtserteilung oder auch zu
einem späteren Zeitpunkt erteilt werden. Weisungen zur Ausübung des
Stimmrechts, des Antragsrechts und des Widerspruchsrechts können vor oder
während der Hauptversammlung bis zu dem vom Vorsitzenden jeweils bestimmten
Zeitpunkt erteilt werden. Bis zu diesen Zeitpunkten haben die Aktionäre die
Möglichkeit, schon erteilte Weisungen abzuändern oder neue Weisungen zu
erteilen.

Da angesichts der möglichen Vielzahl an gleichzeitigen Kontaktversuchen eine
telefonische Erreichbarkeit der Stimmrechtsvertreter während der
Hauptversammlung von diesen nicht gewährleistet werden kann, ist für die
Kommunikation ausschließlich das Kommunikationsmittel E-Mail an die oben
angegebene E-Mail-Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters zu verwenden. In jedem
E-Mail muss die Person des Aktionärs (Name/Firma,
Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) genannt und der Abschluss der
Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders, z.B. durch
Angabe des Namens/der Firma, erkennbar gemacht werden (§ 13 Abs 2 AktG). Um
den Stimmrechtsvertreter in die Lage zu versetzen, Identität und
Übereinstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie, in
diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail anzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass es gegebenenfalls erforderlich sein kann,
die virtuelle Hauptversammlung kurz zu unterbrechen, um die während der
Hauptversammlung einlangenden Weisungen der Aktionäre an die
Stimmrechtsvertreter sicher zu verarbeiten.
 

VIII. AUSKUNFTSRECHT UND REDEBEITRÄGE DER AKTIONÄRE

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Das Auskunftsrecht und das Rederecht können ausschließlich im Wege der
elektronischen Post durch Übermittlung einer E-Mail an die eigens dazu
eingerichtete E-Mail-Adresse fragen.amag@hauptversammlung.at ausgeübt
werden. Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches spätestens ab
dem 30. März 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com)
im Bereich Investor Relations unter “ordentliche Hauptversammlung 2022“
abrufbar ist, und hängen Sie das ausgefüllte und unterfertigte Formular dem
E-Mail als Anhang an.

Falls Sie Ihre Fragen oder Redebeiträge ohne Verwendung des Frageformulars
senden, muss die Person des Aktionärs (Name/Firma,
Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des Aktionärs) genannt werden und der
Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder
anders, z.B. durch Angabe des Namens/der Firma, erkennbar gemacht werden (§
13 Abs 2 AktG). Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die Identität
und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen, bitten wir Sie,
in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail anzugeben.

Im Falle der Ausübung des Auskunfts- und/oder Rederechts durch einen
Bevollmächtigten ist auch ein Vollmachtsnachweis in Textform zu erbringen.
Bitte beachten Sie, dass die besonderen Stimmrechtsvertreter zur Ausübung
des Auskunfts- und/oder Rederechts nicht bevollmächtigt werden können.

Die Aktionäre werden gebeten, ihre Fragen bereits im Vorfeld der
Hauptversammlung in Textform per E-Mail an die Adresse
fragen.amag@hauptversammlung.at zu übermitteln, und zwar so rechtzeitig,
dass diese spätestens am 15. April 2022 bei der Gesellschaft einlangen.
Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und
rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen.

Die Aktionäre haben auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit, ihre
Fragen und Redebeiträge elektronisch an die Gesellschaft zu übermitteln, und
zwar ausschließlich in Textform per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse
fragen.amag@hauptversammlung.at der Gesellschaft. Bitte beachten sie, dass
dafür vom Vorsitzenden während der Hauptversammlung zeitliche Beschränkungen
festgelegt werden können.

Die bei der Gesellschaft eingegangenen Fragen werden in der Hauptversammlung
nach Maßgabe des § 118 AktG verlesen und beantwortet.
 

IX. INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ

Die AMAG Austria Metall AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre
(insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs,
Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Anschrift des oder der
Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des
österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der virtuellen
Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz und der COVID-19-GesV zwingend
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Abs 1
lit. c) DSGVO. Eine weitere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist
Artikel 6 Abs 1 lit. f) DSGVO: Wahrung der berechtigten Interessen des
Verantwortlichen oder eines Dritten (so kann die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten von Aktionären insbesondere in Einzelfällen zur
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich
sein).

Für die Verarbeitung ist die AMAG Austria Metall AG die verantwortliche
Stelle. Die AMAG Austria Metall AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung
der virtuellen Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie
etwa Notaren, Rechtsanwälten, besonderer Stimmrechtsvertreter und
Veranstaltungs-Dienstleistern. Diese erhalten von der AMAG Austria Metall AG
nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich
nach Weisung der AMAG Austria Metall AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die
AMAG Austria Metall AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt ein Aktionär an der virtuellen Hauptversammlung teil, können deren
besondere Stimmrechtsvertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder,
der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in
das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht
nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a.
Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die AMAG Austria Metall AG
ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten
(insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls
zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für
die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche
Ansprüche von Aktionären gegen die AMAG Austria Metall AG oder umgekehrt von
der AMAG Austria Metall AG gegen Aktionäre erhoben werden, dient die
Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von
Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor
Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer
der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen
rechtskräftiger Beendigung führen.

Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung
der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach
Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der AMAG
Austria Metall AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse datenschutz@amag.at
geltend machen. Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der
Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
der Internetseite der AMAG Austria Metall AG unter
www.amag-al4u.com/datenschutz zu finden.
 

X. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass das Grundkapital der
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in
35.264.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt ist. Jede Aktie
gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 35.264.000.
 

Keine physische Anwesenheit

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der Durchführung
der 11. ordentlichen Hauptversammlung am 20. April 2022 als virtuelle
Versammlung im Sinne der COVID-19-GesV weder Aktionäre noch Gäste persönlich
am Veranstaltungsort erscheinen können.

Ranshofen, im März 2022

Der Vorstand

^[1] Im Sinne der Sprachvereinfachung sowie einer besseren Lesbarkeit
verzichten wir durchgängig auf geschlechtsneutrale Formulierungen. Soweit
personenbezogene Angaben nur in männlicher Form angeführt sind, bezieht sich
die gewählte Diktion auf alle Geschlechter in gleicher Weise.

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22.03.2022

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: AMAG Austria Metall AG
Lamprechtshausener Straße 61
5282 Ranshofen
Österreich
Telefon: +43 7722 801 0
Fax: +43 7722 809 498
E-Mail: investorrelations@amag.at
Internet: www.amag-al4u.com
ISIN: AT00000AMAG3
WKN: A1JFYU
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München,
Stuttgart; Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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1307959  22.03.2022 

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