
EQS-HV: VERBUND AG: Einberufung der 75. ordentlichen Hauptversammlung der VERBUND AG
EQS-News: VERBUND AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
VERBUND AG: Einberufung der 75. ordentlichen Hauptversammlung der VERBUND AG
25.03.2022 / 08:38
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
– ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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VERBUND AG
Wien
FN 76023 z, ISIN AT0000746409
(‚Gesellschaft‘)
Einberufung der 75. ordentlichen Hauptversammlung der VERBUND AG
für Montag, den 25. April 2022 um 10:30 Uhr, Wiener Zeit
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG
ist in 1150 Wien, Europaplatz 2
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)
Der Vorstand beschloss aufgrund der gegenwärtigen pandemischen Situation nach
sorgfältiger Abwägung zum Schutz der Aktionärinnen und Aktionäre und der sonstigen
Teilnehmerinnen und Teilnehmer von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen
Hauptversammlung Gebrauch zu machen.
Die Hauptversammlung der VERBUND AG am 25. April 2022 wird auf Grundlage von § 1 Abs
2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 246/2021 und der COVID-19-GesV
(BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 609/2021) unter Berücksichtigung der
Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als
‚virtuelle Hauptversammlung‘ durchgeführt.
Dies bedeutet nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung der VERBUND
AG am 25. April 2022, dass Aktionärinnen und Aktionäre und ihre Vertreterinnen und
Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4
COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.
Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden
des Aufsichtsrats, eines Stellvertreters des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des
Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden
öffentlichen Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen
Stimmrechtsvertreter in 1150 Wien, Europaplatz 2, statt.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung
nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der
Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionärinnen und Aktionäre.
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht
Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung
an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter
gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionärinnen und
Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar
durch Übermittlung von Fragen und Redebeiträgen in Textform ausschließlich per
E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse fragen.hauptversammlung@verbund.com der
Gesellschaft, sofern die Aktionärinnen und Aktionäre rechtzeitig eine
Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen
besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4
AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von
§ 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG.
Alle Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am
25. April 2022 ab ca. 10:30 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten
technischen Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie
Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im
Internet unter www.verbund.com als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. Eine
Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht
erforderlich.
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im Internet
haben alle Aktionärinnen und Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und
optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und
insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der
Aktionärinnen und Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung
(§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet
keine Zweiwege-Verbindung ist. Die einzelne Aktionärin/der einzelne Aktionär kann
daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. Aktionärinnen und Aktionäre
können daher über diese Verbindung keine Wortmeldung abgeben.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer
Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).
Im Übrigen wird auf die in dieser Einberufung enthaltenen organisatorischen und
technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4
COVID-19-GesV (‚Teilnahmeinformation‘), hingewiesen.
II. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2021 samt Lagebericht des Vorstands
und des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2021 ausgewiesenen
Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2021
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2022
6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und der
Aufsichtsratsmitglieder der VERBUND AG für das Geschäftsjahr 2021
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens
ab 04. April 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/investor-relations/hauptversamm
lung/2022 zugänglich:
– Integrierter Geschäftsbericht 2021, mit:
– Konsolidiertem Corporate Governance Bericht,
– Konzernlagebericht,
– Bericht über nichtfinanzielle Informationen (NFI-Bericht),
– Konzernabschluss,
– Geschäftsbericht 2021, mit:
– Bericht des Aufsichtsrats,
– Lagebericht,
– Jahresabschluss,
– Gewinnverwendungsvorschlag,
– Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 mit Vergütungsbericht,
– Erklärung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
TOP 7 gemäß § 87 Abs. 2 AktG samt Lebenslauf,
– Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4
COVID-19-GesV,
– Frageformular,
– Formulare für den Widerruf einer Vollmacht,
– Teilnahmeinformation: Information über die organisatorischen und technischen
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV,
– vollständiger Text dieser Einberufung.
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV geltend zu
machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 15. April 2022 (24:00
Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur
berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionärin/Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist.
Inhaberaktien
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 20. April 2022
(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
Per Post oder per Boten: VERBUND AG
Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
Am Hof 6a, 1010 Wien
Per E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDF mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur:
anmeldestelle@computershare.de
oder per SWIFT: COMRGB2L
(Message Type MT598 oder MT599,
unbedingt ISIN AT0000746409 im Text angeben)
Gerne vorab auch in Textform:
per Telefax: +49 89 30903 74675 oder
per einfachem E-Mail:
[1]anmeldestelle@computershare.de
(Bitte um Depotbestätigungen im Format PDF)
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann
die Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des
Auskunftsrechts durch Aktionärinnen und Aktionäre nicht wirksam erfolgen.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung
zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
– Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
– Angaben über die Aktionärin/den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen,
– Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien der Aktionärin/des Aktionärs, ISIN
AT0000746409 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
– Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
– Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 15. April 2022 (24:00
Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Namensaktien
Bei Namensaktien ist ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch am Ende des
Nachweisstichtages maßgeblich; es bedarf weder eines gesonderten Nachweises durch
die Aktionärin/den Aktionär noch einer Anmeldung zur Hauptversammlung.
V. BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN
Jede Aktionärin/Jeder Aktionär, die/der zur Teilnahme an der virtuellen
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist
und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung
nachgewiesen hat, hat das Recht einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen.
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines
Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der VERBUND AG am 25. April 2022
kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen
Stimmrechtsvertreter erfolgen, dessen Kosten die Gesellschaft trägt.
Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet und
von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen:
(i) Dr. Michael Knap
c/o IVA Interessenverband für Anleger
Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, Österreich
E-Mail: vollmacht.verbund.knap@computershare.de
(ii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer LL.M.
c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH
Enzersdorferstraße 4 A-2340 Mödling, Österreich
E-Mail: vollmacht.verbund.nauer@computershare.de
(iii) Rechtsanwalt Dr. Sascha Schulz
c/o Schönherr Rechtsanwälte GmbH
Schottenring 19, A-1010 Wien, Österreich
E-Mail: vollmacht.verbund.schulz@computershare.de
(iv) Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling
c/o MÜLLER PARTNER RECHTSANWÄLTE GMBH
Rockhgasse 6, A-1010 Wien, Österreich
E-Mail: vollmacht.verbund.wilfling@computershare.de
Jede Aktionärin/Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als
ihren/seinen besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Person eine
Vollmacht erteilen.
Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person ist gemäß § 3 Abs 4
COVID-19-GesV nicht zulässig.
Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/
investor-relations/hauptversammlung/2022 ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Es
wird gebeten, dieses Vollmachtsformular zu verwenden.
Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten und
Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Festlegungen zu beachten.
Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich
ausgeschlossen.
VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118
UND 119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionärinnen und Aktionäre nach § 109 AktG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des
Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 04. April
2022 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse VERBUND
AG, 1010 Wien, Am Hof 6a, Corporate Office, z.Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer, oder per
E-Mail: ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur: [2]anmeldestelle@computershare.de, oder per SWIFT:
COMRGB2L, Message Type MT598 oder MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000746409 im Text
anzugeben ist, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionärinnen und
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind,
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären zur Tagesordnung nach § 110
AktG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne
des § 13 Abs 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden
Aktionärinnen und Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG spätestens am 13. April 2022
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)
50313-154010 oder VERBUND AG, 1010 Wien, Am Hof 6a, Corporate Office, z.Hd. Herrn
Dr. Andreas Bräuer, oder per E-Mail hv@verbund.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen
die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in
einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss der
Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht
werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch
in deutscher Sprache abgefasst sein.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren Aktionärinnen und Aktionären, die nur zusammen
den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen
sich die Depotbestätigungen für alle Aktionärinnen und Aktionäre auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines
gesonderten Nachweises durch die Aktionärin/den Aktionär.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen.
3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG
Zum 7. Tagesordnungspunkt ‚Wahlen in den Aufsichtsrat‘ und der allfälligen
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110 AktG
macht die Gesellschaft folgende Angaben:
Gemäß § 10 Abs 1 der Satzung der VERBUND AG besteht der Aufsichtsrat aus bis zu
zwölf (von der Hauptversammlung gewählten) Mitgliedern.
Nach der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern durch die 73. Ordentliche
Hauptversammlung am 16. Juni 2020 setzte sich der Aufsichtsrat aus zehn von der
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und fünf vom Betriebsrat entsandten
Mitgliedern zusammen.
Auf die VERBUND AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.
Der Aufsichtsrat der VERBUND AG besteht derzeit aus neun von der Hauptversammlung
gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und fünf vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG
entsandten Mitgliedern (Arbeitnehmervertretern). Von den neun Kapitalvertretern sind
fünf Männer und vier Frauen; von den fünf Arbeitnehmervertretern sind zwei Männer
und drei Frauen.
Mitgeteilt wird, dass kein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG erhoben wurde und es
daher zur Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.
4. Auskunftsrecht der Aktionärinnen und Aktionäre nach § 118 AktG
Jeder Aktionärin/Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionärinnen und Aktionäre
ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt IV. der Einberufung) und die
Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter
(Punkt V. der Einberufung).
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das Rederecht
während dieser virtuellen Hauptversammlung von den Aktionärinnen und Aktionären
selbst im Wege der elektronischen Post ausschließlich durch Übermittlung von Fragen
bzw. des Redebeitrags per E-Mail direkt an die Gesellschaft ausschließlich an die
E-Mail-Adresse fragen.hauptversammlung@verbund.com ausgeübt werden kann.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, alle Fragen bereits im Vorfeld in
Textform per E-Mail an die Adresse [3]fragen.hauptversammlung@verbund.com zu
übermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 3. Werktag vor der
Hauptversammlung, das ist Mittwoch, der 20. April 2022, bei der Gesellschaft
einlangen. Dies dient der Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Hauptversammlung, insbesondere für Fragen, die
einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen.
Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche
Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen in der Hauptversammlung.
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches auf der Internetseite der
Gesellschaft unter
https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2022
abrufbar ist. Wenn dieses Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person
(Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer der Aktionärin/des Aktionärs) im
entsprechenden E-Mail genannt werden. Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen,
die Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung festzustellen, bitten wir
Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail anzugeben.
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können.
Genauere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Auskunftsrechts der
Aktionärinnen und Aktionäre gemäß § 118 AktG werden in der Teilnahmeinformation
festgelegt.
5. Anträge von Aktionärinnen und Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jede Aktionärin/Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
berechtigt in der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der
COVID-19-GesV durch ihren/seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen.
Anträge können jedoch nur an den vom jeweiligen Aktionär/der jeweiligen Aktionärin
bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter übermittelt und von diesem in der
Hauptversammlung gestellt werden.
Der Zeitpunkt, bis zu dem Weisungen zu Antragsstellung an den besonderen
Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen Hauptversammlung vom
Vorsitzenden festgelegt.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt IV.
dieser Einberufung und die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den
besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V dieser Einberufung.
Weitere Informationen und Modalitäten zur Ausübung des Antragsrechts der
Aktionärinnen und Aktionäre gemäß § 119 AktG werden in der Teilnahmeinformation
festgelegt.
6. Information für Aktionärinnen und Aktionäre zur Datenverarbeitung
Die VERBUND AG, Am Hof 6a, 1010 Wien, ist Verantwortlicher für die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten der Aktionärinnen und Aktionäre.
Die VERBUND AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionärinnen und Aktionäre,
insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum,
Bankdaten, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien der Aktionärin/des
Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte, gegebenenfalls Name,
Anschrift und Geburtsdatum der Vertreterin/des Vertreters (der/des
Bevollmächtigten), sowie das Abstimmverhalten und sonstige Handlungen der
Aktionärin/des Aktionärs während der (virtuellen) Hauptversammlung im Rahmen der
Protokollierung auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere
der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes und des Aktiengesetzes.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt, um den Aktionärinnen und
Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der (virtuellen) Hauptversammlung zu
ermöglichen.
Die personenbezogenen Daten erhält die VERBUND AG von den Aktionärinnen und
Aktionären oder vom jeweiligen depotführenden Institut (Daten gemäß § 10a Abs. 2
AktG).
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionärinnen und Aktionären bzw.
deren Vertretern ist für die Teilnahme von Aktionärinnen und Aktionären und deren
Vertretern an der (virtuellen) Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Art 6 Abs. 1 lit c
DSGVO.
Die VERBUND AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der (virtuellen)
Hauptversammlung Dienstleistungsunternehmen und Auftragsverarbeitern wie IT- sowie
Backoffice-Dienstleistern. Diese erhalten von VERBUND AG nur solche
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich auf Grundlage einer
datenschutzrechtlichen Vereinbarung.
Nimmt eine Aktionärin/ein Aktionär bzw. deren Vertreter an der (virtuellen)
Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren
Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen
berechtigten Personen in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117
AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten
(u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. VERBUND AG ist zudem
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 AktG). Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen
erhalten Notare die notwendigen personenbezogenen Daten.
Die Daten der Aktionärinnen und Aktionäre bzw. deren Vertretern werden gelöscht bzw.
anonymisiert, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet
wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine
weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und
Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von
Aktionärinnen und Aktionären gegen die VERBUND AG oder umgekehrt von der VERBUND AG
gegen Aktionärinnen und Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung
personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen.
Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer
Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des
Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.
Jede Aktionärin/jeder Aktionär bzw. jeder Vertreter hat ein jederzeitiges
Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht
bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionärinnen und
Aktionäre bzw. deren Vertreter gegenüber der VERBUND AG unentgeltlich über die
E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten [4]datenschutz@verbund.com oder über die
folgenden Kontaktdaten geltend machen:
VERBUND AG
Am Hof 6a
1010 Wien
Zudem steht den Aktionärinnen und Aktionären ein Beschwerderecht bei der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu.
VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der virtuellen Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 347.415.686,– und ist in 170.233.686 auf Inhaber
lautende Stückaktien und 177.182.000 auf Namen lautende Stückaktien eingeteilt.
Jede Aktie gewährt eine Stimme in der virtuellen Hauptversammlung, jedoch mit
folgender Maßgabe:
Gemäß § 19 Abs. 3 der Satzung ist, mit Ausnahme von Gebietskörperschaften und
Unternehmungen, an denen Gebietskörperschaften mit mindestens 51 % beteiligt sind,
das Stimmrecht jeder Aktionärin bzw. jedes Aktionärs in der Hauptversammlung mit 5 %
des Grundkapitals, sohin mit 17.370.784 Stimmen, beschränkt.
2. Keine physische Anwesenheit
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der Durchführung der kommenden
Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung gemäß der COVID-19-GesV am Ort der
Hauptversammlung weder Aktionärinnen und Aktionäre noch Gäste persönlich zugelassen
sind.
Wien, im März 2022
Der Vorstand
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25.03.2022
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: VERBUND AG
Am Hof 6A
1010 Wien
Österreich
Telefon: 0043-1-53113-52604
Fax: 0043-1-53113-52694
E-Mail: investor-relations@verbund.com
Internet: www.verbund.com
ISIN: AT0000746409
WKN: 877738
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)
Ende der Mitteilung EQS News-Service
1311665 25.03.2022
References
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