LGBTIQ-Rechte: Runder Tisch gegen Hassverbrechen anvisiert

Gleichbehandlungsausschuss diskutiert Diskriminierungsschutz

Wien (PK) – Von diskriminierungsfreier Blutspende bis Konversationsverbot: Die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender-Personen, Inter* und Queers, kurz LGBTIQ, waren heute zentrales Thema im Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats. SPÖ und NEOS warfen in ihren jeweiligen Anträgen das Schlaglicht auf die aus ihrer Sicht dringlichsten Maßnahmen zum Diskriminierungsschutz der LGBTIQ-Community in Österreich. Von ÖVP und Grünen wurden die meisten dieser Forderungen mit dem Hinweis auf laufende Arbeiten daran vertagt. Angesichts der im Herbst 2022 kommenden Verordnung des Gesundheitsministers Johannes Rauch zur Aufhebung des Blutspendeverbots für homosexuelle Männer wurde der entsprechende SPÖ-Antrag von den Koalitionsfraktionen abgelehnt und damit zur Debatte in der nächsten regulären Nationalratssitzung geschickt.

Bereits bei der heutigen Sondersitzung soll für die Zuweisung an den Innenausschuss laut Nico Marchetti ein Entschließungsantrag eingebracht werden, der die Einsetzung eines Runden Tisches von Innen- und Justizministerium gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) vorsieht. Das Gremium solle konkrete Maßnahmen gegen Hass- und Gewaltverbrechen ausarbeiten, denen LGBTIQ-Personen ausgesetzt sind. Wie Mario Lindner (SPÖ) beschrieb, habe es besonders im heurigen Pride-Monat einen deutlichen Zuwachs an Drohungen und Angriffen gegen die Community und ihre Veranstaltungen gegeben. Die übrigen Fraktionen teilten mit ihm die Ansicht, hier bestehe Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Gleichzeitig lobte Lindner den Beschluss in der jüngsten Präsidialkonferenz des Nationalrats, eine LGBTIQ-Gruppe im Parlament einzurichten.

Die FPÖ ortete allerdings eine überschießende Aufmerksamkeit auf die Anliegen der LGBTIQ-Community, andere von Gewalt bedrohte Gruppen wie Frauen oder ältere Menschen würden dabei ausgespart. Für die Freiheitlichen sind eine rasche Reform des Kinderunterhaltsrechts und die Ermöglichung einer analogen Antragstellung auf den Reparaturbonus Schritte zur Sicherstellung, dass niemand von der Gesellschaft ausgeschlossen wird. Ihre beiden Anträge dazu vertagte der Ausschuss mehrheitlich mit den Stimmen von ÖVP und Grünen.

Staat muss Hass gegen LGBTIQ bekämpfen

Der Staat müsse – etwa im Rahmen eines Nationalen Aktionsplans Menschenrechte – alles dafür tun, die sich häufenden Angriffe und Hassverbrechen auf Schwule, Lesben, Bisexuelle, transidente, intergeschlechtliche und queere Menschen zu unterbinden, betonte Faika El-Nagashi (Grüne). Eine umfassende Novelle des Diskriminierungsschutzes im Gleichbehandlungsgesetz sei ebenso überfällig wie ein konkreter Plan zum Gewaltschutz der Betroffenen, heißt es seitens der SPÖ dazu. Neben strafrechtlichen Maßnahmen gegen Hassverbrechen (2047/A(E)) und Sensibilisierungsinitiativen gegen Homophobie (1599/A(E)) umfassen die von SPÖ und NEOS in ihre jeweiligen Anträge gegossenen Forderungen auch Anlaufstellen für LGBTIQ-Jugendliche (1597/A(E)) gerade an Schulen (1694/A(E)), qualitätsvolle sexuelle Schulbildung (1497/A(E)), das Verbot von Konversationstherapien (2231/A(E)) (943/A(E)) sowie intergeschlechtlicher Genitalverstümmelung (IGM) (594/A(E)), diskriminierungsfreie Blutspenden (2234/A(E) ) und die neutrale Elternteil-Bezeichnung “parent” in internationalen Geburtsurkunden für gleichgeschlechtliche Eltern (1953/A(E)). Außerdem treten die NEOS klar gegen LGBTIQ-feindliche Haltungen in Europa auf und erwarten eine entsprechende Positionierung der Bundesregierung auf EU-Ebene (597/A(E)).

Fokus auf die Jugend

Um das Thema Sexualität bzw. verschiedene sexuelle Neigungen in der Gesellschaft zu enttabuisieren, sei im Bildungsbereich anzusetzen, findet Sibylle Hamann (Grüne), deswegen implementiere man Sexualbildung als übergreifendes Thema in den Lehrplänen. Eine Gutachter:innenkommission werde außerdem bei der Approbation von Schulbüchern und Lehrmaterialen “genderreflexive Pädagogik” als Maßgabe haben. Weiters würden ab dem kommenden Schuljahr Sachverständige die Schulen bei der Begutachtung von Vereinsangeboten zur Sexualbildung unterstützten, um die Vermittlung zeitgemäßer und wissenschaftlich fundierter Inhalte in der Sexualkunde sicherzustellen. Hintergrund dieser Ankündigung war die SPÖ-Forderung nach Akkreditierungsverfahren für externe Anbieter:innen von Sexualbildung an Schulen. Katharina Kucharowits (SPÖ) begrüßte diese Entwicklungen, sie vermisste jedoch konkrete Pläne zur Umsetzung an den Schulen. Reichlich unzufrieden war sie mit der Erklärung von Heike Grebien (Grüne) zu den auf Regierungsebene laufenden Gesprächen für ein IGM-Verbot bei Minderjährigen. Die entsprechende Arbeitsgruppe aus Justiz-, Gesundheits -und Gleichbehandlungsministerium habe zumindest klarzustellen, in welcher Rechtsmaterie -Strafrecht oder Kindschaftsrecht – das Verbot Eingang finden soll, appellierte die Sozialdemokratin.

Im Sinne der bestmöglichen Beratung und Unterstützung von LGBTIQ-Jugendlichen erwarten die NEOS zudem flächendeckende Hotlines und niederschwellige Beratungsstellen für diese Jugendlichen. Gleichermaßen brauche Österreich mehr Jugendzentren für queere bzw. LGBTIQ-Personen. Den NEOS zufolge gibt es derzeit nur in Wien ein Zentrum als Anlaufstelle speziell für queere Jugendliche (1598/A(E)). Grebien (Grüne) bestätigte den Bedarf, will aber vor allem die Regionen in die Ausweitung der Angebote einbinden. Rosa Ecker (FPÖ) mahnte wiederum ausreichende Angebote der psychischen Beratung für alle Jugendlichen ein. Eindeutig ablehnend wertete sie den NEOS-Antrag auf geschlechterneutrale Einträge in Geburtsurkunden; damit könne der Anspruch der Kinder, Kenntnis über die leiblichen Eltern zu haben, untergraben werden. Die Ausgestaltung internationaler Geburtsurkunden liege in der Kompetenz der internationalen Kommission für “Zivilstandswesen”, erklärte dazu Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP), die nächste Tagung dieser Kommission sei noch ausständig.

Ende der Diskriminierung beim Blutspenden in Aussicht

“Österreich hat das Problem der Homophobie”, sagte Meri Disoski (Grüne) im Ausschuss. Bereits zwei Jahrzehnte lang sei von der Politik diskutiert worden, ob der Ausschluss von homosexuellen Männern vom Blutspenden aufgehoben wird. Die kommende Verordnung, durch die schwule und bisexuelle Männer sowie transidente Personen künftig Blut spenden dürfen, nannte sie folglich “einen großen Schritt”. SPÖ-Abgeordneter Lindner begrüßte das Ende des Blutspendeverbots, er regte aber noch Nachschärfungen im Verordnungstext an, um tatsächlich eine diskriminierungsfreie Anwendung sicherzustellen. In Bezug auf die Anträge von SPÖ und NEOS zum Verbot sogenannter Konversationstherapien bei Minderjährigen, die den Abbau homosexueller Neigungen zum Ziel haben, erinnerte Lindner, diese 2019 erfolgte Aufforderung des Nationalrats an die Regierung sei vom Gesundheitsministerium bereits am Verordnungsweg realisiert worden. Der Ball liege daher nun beim Justizministerium.

Mängel bei Gleichberechtigung in Europa

In ganz Europa sind nach Ansicht von Yannick Shetty (NEOS) Kampagnen und Sensibilisierungsmaßnahmen gegen Homophobie nötig. Als Beispiele LGBTIQ-feindlicher Tendenzen nennt er in seinem Antrag dazu unter anderem Polens LGBTIQ-freie Zonen sowie die Einschränkung der Rechte dieser Personengruppe in Ungarn. Von der Bundesregierung erwarten die NEOS daher, auf europäischer Ebene deutlich zu machen, dass eine solche Geisteshaltung und massive Beschneidung der Menschenrechte in Europa keinen Platz haben. Die EU-Kommission habe schon 2020 eine Strategie zur Gleichstellung von LGBTIQ vorgelegt, hält Shetty in einem weiteren Antrag (1007/A(E)) fest. An der rechtliche Umsetzung der Maßnahmen in Österreich fehle es aber noch.

FPÖ: Ausgrenzung von Kindern und älteren Personen abstellen

Der FPÖ-Vorstoß für eine deutliche Beschleunigung sämtlicher Verfahren in Zusammenhang mit Kindesunterhalt wurde im Ausschuss heute ein weiteres Mal vertagt, wobei besonders SPÖ und Grüne bestätigten, zur Abwendung von Kinderarmut müsse hier dringend gehandelt werden. Antragstellerin Rosa Ecker (FPÖ) pocht in ihrem Antrag darauf, dass neben rascheren Verfahren die Gewährung der Unterhaltsvorschüsse zur Existenzsicherung bis zum Ende der Ausbildung gewährleistet werden (301/A(E)). Die Teuerung verschlimmere die Situation der Betroffenen, warf Ecker der Regierung Untätigkeit vor. “Das Justizministerium arbeitet mit Hochdruck an Lösungen”, wies Disoski (Grüne) diese Vorhaltungen zurück. Während der Corona-Pandemie habe man außerdem für eine Beschleunigung bei den Verfahren gesorgt.

Ein erstmals im Ausschuss behandelter Antrag (2539/A(E)) der FPÖ zielt darauf ab, allen Bürger:innen den problemlosen Zugang zum Reparaturbonus zu ermöglichen, der seit April 2022 digital beantragt werden kann. Die analoge Antragstellung werde von vielen Personengruppen bevorzugt, nennt Antragstellerin Ecker beispielsweise Senior:innen und Alleinerzieher:innen. Diesem Aufruf schloss sich seitens der SPÖ Sabine Schatz an und auch Brandstötter (NEOS) sowie Grebien (Grüne) konnten die FPÖ-Forderung grundsätzlich nachvollziehen. Brandstötter wies allerdings auf “logistische Herausforderungen” hin, die als Formulare bereitzustellende Anträge nach sich ziehen würden. Mit der Wirtschaftskammer sei man in Gesprächen über die analoge Abwicklung durch Partnerbetriebe, informierte Grebien. Falls sich nach der Testphase großer Bedarf zeige, werde nachgebessert. (Fortsetzung Gleichbehandlungsausschuss) rei

———————————————————————

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender