Liebenwein Rechtsanwälte: WKStA bestätigt (Teil-)Einstellung der Untreue-Ermittlung gegen DDr. Tojner im Faktenkomplex Pannonia

Land Burgenland hat selbst schwere Fehler in den Entzugsverfahren gemacht, wie der Landesrechnungshof bestätigt

Wien (OTS) – Die WKStA hat mit einer Mitteilung vom 17. August 2022 bekannt gegeben, dass in der Causa Pannonia die vom Land Burgenland erhobenen Untreue-Vorwürfe gegen DDr. Michael Tojner und 16 weitere Beschuldigte ganz oder teilweise eingestellt werden. Dies ist bereits die zweite wichtige Entscheidung, nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) schon im November 2021 eine Beschwerde der Generalprokuratur bestätigt hat, wonach die Untreuevorwürfe im Zusammenhang mit den gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften Riedenhof, Gesfö und Pannonia zu Unrecht erhoben wurden.

Die Rechtsstreitigkeit von DDr. Michael Tojner mit dem Land Burgenland läuft nun bereits seit über drei Jahren. Es geht um drei gemeinnützige Gesellschaften (Pannonia, Riedenhof und Gesfö), bei denen die Landesbehörden vor über 10 Jahren Entzugsverfahren durchgeführt haben.

„Das Land Burgenland behauptet zu geringe Ausgleichsbeträge erhalten zu haben und im Zuge der Festsetzung durch Untreue- und Täuschungshandlungen geschädigt worden zu sein. Fakt ist aber, dass die Verfahren in eigener voller Verantwortung des Landes Burgenland abgeführt wurden. Mit Amtssachverständigen des Landes wurden die Ausgleichszahlungen in der Höhe von insgesamt rund 25 Mio festgesetzt und die Gesellschaften haben diese Ausgleichszahlungen auch vollständig bezahlt“, so Rechtsanwalt Mag. Karl Liebenwein.

„Es liegen rechtsgültige, von der Landesregierung erlassene Bescheide vor, denen von den betroffenen gemeinnützigen Gesellschaften auch vollinhaltlich entsprochen wurde. Es gibt keinen Schaden des Landes Burgenland, zu dessen Forderung das Land Burgenland nun berechtigt wäre und es gibt auch kein rechtswidriges und kein schädigendes Verhalten unseres Mandanten.“ Dies würde im Übrigen auch der Prüfbericht des burgenländischen Landesrechnungshofes vom Mai 2020 bestätigt. „Dieser hält klar fest, dass das Land Burgenland selbst schwere Fehler in den Entzugsverfahren gemacht hat.“

„Folgt man den Ausführungen des Revisionsberichtes hatte das Land Burgenland massive Interesse daran, die gemeinnützigen Gesellschaften ins Burgenland zu holen, um einerseits den gemeinnützigen Wohnbau zu forcieren bzw für den Fall des wirtschaftlichen Scheiterns die Ersatzleistungen bei Entzug der Gemeinützigkeit zu lukrieren – in jeden Fall ein Gewinn für das Land Burgenland. Im ersten Fall rechnete man mit einem Neubauvolumen von ca 30 Millionen Euro bzw im schlechteren Fall bei Entzug der Gemeinnützigkeit mit einer Ersatzleistung in Höhe von 20 Millionen Euro. Dies war auch der vom Land Burgenland vorgegebene Pfad“, hält Liebenwein fest.

„Über zehn Jahre nach den Entzugsverfahren und nach über drei Jahren Ermittlungstätigkeit der Behörden ist klar, dass der vom Land Burgenland erhobene Vorwurf der Untreue gegenüber unserem Mandanten nicht aufrecht erhalten werden kann. Es wird sich im weiteren Verlauf der Ermittlungen auch klar zeigen, dass keine Täuschung vorliegen kann, weil das Land Burgenland völlig unbeeinflusst und eigenverantwortlich gehandelt hat. Die Landesverwaltung verfügte über sämtliche Informationen und Unterlagen, um die Verwaltungsverfahren zum Entzug der Gemeinnützigkeit durchzuführen.“

Link zum Prüfbericht „Gemeinnützige Bauvereinigungen Pannonia, Gesfö und Riedenhof Entziehung der Gemeinnützigkeit“:

[https://www.blrh.at/fileadmin/user_upload/Leistungen/Berichte/Berich
te_2020/Pruefungsbericht_Gemeinnuetzige_Bauvereinigungen.pdf]
(https://www.blrh.at/fileadmin/user_upload/Leistungen/Berichte/Berich
te_2020/Pruefungsbericht_Gemeinnuetzige_Bauvereinigungen.pdf)

Liebenwein Rechtsanwälte GmbH
Mag. Karl Liebenwein
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