Sozialministerium: Zahl der Sozialhilfebezieher:innen ging trotz Pandemie zurück

Rückgang um 4,6 Prozent im Jahr 2021 – Entwicklung hält auch in diesem Jahr an

Die Zahl der Bezieher:innen von Mindestsicherung und Sozialhilfe ist 2021 um 4,6 Prozent zurückgegangen. Das zeigt die heute veröffentlichte Mindestsicherungs- und Sozialhilfestatistik der Statistik Austria. Bereits 2020 war es zu einem Rückgang gekommen. “Auch in diesem Jahr setzt sich der Trend trotz Pandemie und Teuerung fort. Unterstützungsleistungen, die während der Corona-Pandemie ausbezahlt wurden, haben die sozialen Folgen der Pandemie gemildert”, betont Sozialminister Johannes Rauch. “Ich bin zuversichtlich, dass die Maßnahmen gegen die aktuellen Teuerungen ähnlich positiv wirken.” ***

Insgesamt 264.752 Personen bezogen im Jahr 2021 Sozialhilfe oder Mindestsicherung. Sie lebten in 151.922 sogenannten Bedarfsgemeinschaften – meist Haushalten oder Wohngemeinschaften. Das entspricht einem Rückgang gegenüber 2020 um rund 12.900 Personen oder 4,6 Prozent. 

Die Ausgaben für die Mindestsicherung und Sozialhilfe betrugen im Jahr 2021 insgesamt 966 Millionen Euro. Das entspricht nur 0,73 Prozent der gesamten österreichischen Sozialausgaben in diesem Zeitraum. Der Anteil der Mindestsicherung bzw. der Sozialhilfe an den Sozialausgaben ist damit seit 2017 um 20 Prozent gesunken.

Unter den Bezieher:innen waren acht Prozent erwerbstätig und hatten so geringe Löhne, dass sie Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe benötigten. 35 Prozent waren arbeitslos. Mehr als die Hälfte (51 Prozent) aller Mindestsicherungs- bzw. Sozialhilfebezieher:innen konnten aufgrund ihres Alters (Kinder, Schüler:innen, Senior:innen) oder ihres schlechten Gesundheitszustandes nicht am Arbeitsmarkt teilnehmen, weitere fünf Prozent betreuten Kinder oder pflegende Angehörige.

Vor allem Kinder und Frauen sind besonders oft auf Unterstützung aus der Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung angewiesen, so lag der Anteil der Kinder (36 Prozent) deutlich über jenem der Frauen (34 Prozent) bzw. der Männer (29 Prozent).

“Großzügige Regelungen, Kurzarbeit, Einmalzahlungen für Arbeitslose, Erhöhung der Notstandshilfe – all diese Unterstützungen haben dazu beigetragen, die sozialen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Besonders erfreulich ist, dass sich der Trend auch in diesem Jahr fortsetzt. Wir müssen Unterstützungen auch in Zukunft so gestalten, dass sie Menschen mit geringem Einkommen wirksam helfen”, betont Sozialminister Johannes Rauch.

GESETZLICHE VERBESSERUNGEN ERREICHT

Einige Verbesserungen bei der Sozialhilfe sind in diesem Jahr bereits in Kraft getreten. Mit einer Novelle zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz wurde den Ländern mehr Spielraum für die Ausgestaltung ihrer Gesetze eingeräumt. So werden Verbesserungen für Bewohner:innen in Einrichtungen wie Frauenhäusern oder Betreuten Wohnformen für Menschen mit Behinderungen möglich. Das 13. und 14. Monatsgehalt für erwerbstätige Bezieher:innen muss nicht mehr auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Auch eine Härtefallklausel für Menschen, die bisher keinen Anspruch auf Sozialhilfe hatten, wurde geschaffen. 

“Die Änderungen im Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes waren ein wichtiger erster Schritt für die Menschen mit keinem oder einem sehr geringen Einkommen. Damit ist es uns gelungen, diesem Gesetz die größten Giftzähne zu ziehen. Ich werde mich als Sozialminister weiter dafür einsetzen, dass Menschen, die unsere Hilfe wirklich brauchen, die dringend benötigte Unterstützung erhalten”, so Rauch.
Weitere Informationen und nähere Details zur Mindestsicherungs- und Sozialhilfestatistik der Statistik Austria finden sich unter Mindestsicherung und Sozialhilfe – STATISTIK AUSTRIA – Die Informationsmanager

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