Schweinmast-Prozess Kärnten: VGT legt Schlachthofdokumente vor

Untersuchungsscheine beweisen Erkrankungen der Tiere schon 2018 und 2019!

Der Prozess wegen §222 StGB Tierquälerei gegen einen Schweinemäster aus Klagenfurt Land endete letzten Donnerstag vorläufig in einer Diversion (die Staatsanwaltschaft hat jedoch Berufung eingelegt) – der VGT berichtete. Vorgeworfen wurden dem Landwirt der schlechte Gesundheitszustand und das Leid dutzender Schweine im Betrieb. Nach VGT-Aufdeckung und darauf folgender amtstierärztlicher Kontrolle mussten einige Tiere sogar not-euthanasiert werden.

Im Prozess gegen den Landwirt sagte dessen Betreuungstierart als Zeuge aus. Im Großen und Ganzen sei immer alles in Ordnung gewesen, er kenne den Betrieb bereits seit 20 Jahren. Besonders spannend war die Aussage, dass es nie negative Rückmeldungen des Schlachthofs, der die Schweine nach der Mast abnahm und tötete, gegeben hätte. Dem VGT liegen aber Untersuchungsdokumente des Schlachthofs vor, die das Gegenteil beweisen.

KRANKE TIERE SCHON 2018 UND 2019

Jedes Schwein muss bei der Schlachtung eine Lebend- sowie eine Schlachtkörperuntersuchung nach der Tötung unterlaufen. Dabei kontrollieren die amtlichen Tierärzt:innen im Schlachtbetrieb den Gesundheitszustand der Tiere und die sogenannte „Genusstauglichkeit“. Bestimmte Krankheiten werden dabei in Untersuchungsscheinen von Klassifizierer:innen und Tierärzt:innen festgehalten und den Mastbetrieben übermittelt. Der Abnehmer der Schweine des Mastbetrieb war der Schlachthof Marcher in Klagenfurt.

Zwei Untersuchungsdokumente vom September 2018 zeigen Hepatitis/Leberentzündung bei 95% bzw. 90% der angelieferten Tiere. Bei der ersten dieser beiden Lieferungen hatten zudem 63% eine Lungenentzündung. Ein weiterer Untersuchungsschein vom Jänner 2019 zeigt Milk spots (Infektion mit Würmern an der Leber) bei 22%, Hepatitis bei 44% und Lungenentzündungen bei 67% der gelieferten Tiere.

WO BLEIBT DER TIERSCHUTZ?

Die Rückmeldungen über den mangelhaften Gesundheitszustand der Tiere waren also schon lange vor der Aufdeckung im April 2022 vorhanden. Vor allem für den Betriebstierarzt, der laut eigenen Aussagen mindestens zweimal im Jahr Kontrollen im Stall durchführen muss, sollten diese Ergebnisse deutlich genug gewesen sein. Dennoch musste sich die Vernachlässigung der Tiere offensichtlich bis zur Aufdeckung und Anzeige 2022 zuspitzen.

VGT-Kampagnenleiter David Richter: Ich nehme dem Betriebstierarzt nicht ab, dass er von den Problemen nichts gewusst haben will. Die negativen Rückmeldungen des Schlachthofs waren offensichtlich vorhanden. Selbst die Ausrede, dass diese Krankheiten nicht außergewöhnlich seien in der Schweinemast auf Vollspaltenboden zieht nicht: Tierschutz hat sich am Gesetz und an den Bedürfnissen der Tiere zu orientieren, nicht an den Schrecklichkeiten des Schweinemast-Systems!

Der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN nimmt die Kontrollstrukturen der tiernutzenden Landwirtschaft in die Verantwortung und fordert sinnvolle Verbesserungen.

David Richter weiter: Das System der Abhängigkeiten – Tiergesundheitsdienst-Betreuungstierärzt:innen von den Zucht- und Mastbetrieben und Schlachthoftierärzt:innen von den Schlachtbetrieben – muss dringend hinterfragt werden! Kontrollorgane dürfen nicht in einem vertraglichen, wirtschaftlichen und/oder dienstlichen Abhängigkeitsverhältnis zu den zu untersuchenden Betrieben stehen!

Pressefotos(Copyright: VGT.at)

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