
Hammer: Österreich hat gut ausgebauten Sozialstaat – wer Unterstützung braucht, bekommt sie
Expert/innenhearing zum Volksbegehren „Bedingungslose Grundeinkommen umsetzen!“
„Österreich hat einen gut ausgebauten Sozialstaat“, argumentierte heute, Donnerstag, ÖVP-Abg. Mag. Michael Hammer, Mitglied im Sozialausschuss, gegen die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Es bestehe kein Anlass, das System anders zu gestalten, zumal aus seiner Sicht sowohl ökonomische als auch gesellschaftspolitische Gründe gegen die Einführung eines solchen Grundeinkommens sprechen. Eine monatliche Leistung von 1.000 Euro hätte jährliche Staatsausgaben von 108 Milliarden Euro zur Folge, das wären beinahe die gesamten Steuereinnahmen, rechnete Hammer vor. Also müssten die Steuern massiv erhöht werden. „Dieses Modell ist also schon aus ökonomischen Gründen höchst hinterfragenswert.“ Der Sozialausschuss startete seine heutige Sitzung mit einem öffentlichen Expert/innenhearing zum Volksbegehren „Bedingungslose Grundeinkommen umsetzen!“.
„Zudem widerspricht ein Grundeinkommen dem Prinzip der Eigenverantwortung und einer fairen Gesellschaft“, ein Solidarsystem dürfe „niemals eine Einbahnstraße sein“. Das bedingungslose Grundeinkommen aber wäre solch eine Einbahnstraße. Österreich ist ein sehr gut ausgebauter Sozialstaat, der weit überwiegend auf einem solidarisch finanzierten Versicherungsprinzip beruhe. Egal ob Alter, Krankheit, Unfall, Berufsunfähigkeit oder Erwerbslosigkeit: wer Unterstützung braucht, bekommt sie. Knapp ein Drittel des gesamten Volkseinkommens fließt in öffentliche Sozial- und Gesundheitsleistungen. „Wir unterstützen auch Familien in Form der Familienbeihilfe oder Studierende in Form der Studienbeihilfe und dergleichen. Auch die Anti-Teuerungspakete der Bundesregierung zielen großteils auf die unterschiedlichen Bedarfslagen ab und führen zu zielgerichteten Entlastungen und Erleichterungen“, unterstrich Hammer.
„Es gibt also viele soziale Absicherungsmaßnahmen, um jedem Menschen in Österreich eine Existenzsicherung zu gewährleisten. Das bedingungslose Grundeinkommen würde diesem guten Sozialstaat zuwiderlaufen, es würde ihn durch das Gießkannenprinzip vielmehr überfordern und gefährden“, so der Mandatar weiter. Darüber hinaus kann ein BGE zur Inaktivitätsfalle und damit zu sogar generationenübergreifender Verfestigung von Armut führen. Die Gesellschaft würde gespalten in die, die einzahlen, und die, die nur herausnehmen, obwohl sie selbst durch eigene Erwerbsarbeit für sich und ihre Familien sorgen könnten. Zahllose Trittbrettfahrer würden die Solidaritätsbereitschaft der Bevölkerung in Frage stellen.
Internationale Beispiele würden eine „eher durchwachsene Bilanz“ aufweisen, verwies Hammer beispielsweise auf ein Pilotprojekt in Finnland (April 2018 bis Mai 2020), welches nach seiner Pilotphase mangels ausreichender Ergebnisse nicht fortgesetzt wurde. Hammer hob zudem die heutigen Aussagen des Experten Mag. Dr. Rolf Gleißner von der Wirtschaftskammer Österreich, Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik, hervor. Dieser hatte angeführt, dass ein Grundeinkommen weder den bedürftigen noch den arbeitenden Menschen etwas bringe. Der Staat könne nur verteilen, was er erwirtschafte. Jedes Modell für ein Grundeinkommen gehe von massiven Steuererhöhungen aus. In der Folge würden die Preise steigen, die Kaufkraft aller sinken. (Schluss)
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